Neuerungen
bei der FIVA-ID-Card
Mit
dem neuen “Technical Code 2015” sollen Dokumente, Prozesse
und Abwicklung rund um die FIVA-Identity-Card sanft renoviert
werden. Wichtig ist, dass bis zur kompletten Umsetzung der Änderungen
der bisherige Ablauf auf Basis des Technical Code 2010 unverändert
in Kraft bleibt. Aktuell rechnet man damit, dass die Neuerungen
ab dem ersten Quartal 2016 wirksam werden.
Grund
für die Änderungen waren unter anderem Erkenntnisse, die die
FIVA bei der Auswertung der bisherigen FIVA-Karten gemacht hat.
Es wurde nicht immer alles korrekt durchgeführt, es gab
Grauzonen, fehlende Grundlagen und Inkonsistenzen zwischen den
einzelnen Ländern. Hier sollen nun Verbesserungen eingeleitet
werde, ohne aber die Komplexität mehr als nötig zu vergrößern.
So wird in der zukünftigen FIVA-Identity-Card, die es weiterhin
im gefalteten A5-Format mit Foto geben wird, keine
Klassifikationen (Bsp. A/2 oder D/3) mehr aufgenommen.
Generell
wird mehr Fokus auf eine umfassende Dokumentation
und Geschichte gelegt.
Klar
Abstand nehmen möchte die FIVA mit dem neuen Technical Code
2015 von individuellen nicht historischen Kreationen (z.B.
Street Rods, Specials, etc.), von “Tribute Cars” (Umbauten
von normalen Standard-Modellen in bekannte oder seltene (Renn-)
Fahrzeuge), von Modernisierungen (Umbau auf Scheibenbremsen,
Einbau neuer Motoren oder moderner Antriebsstränge) und von
Replicas mit falschem Baujahr (rückdatierten Recreations).
Weiterhin definiert die FIVA ein historisches
Fahrzeug damit, dass es mechanisch angetrieben sein
muss, mindestens 30 Jahre alt ist, in einem historisch
korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, nicht im
täglichen Gebrauch ist und dadurch Teil unseres technischen
Kulturerbes sein soll.
Neu
wird die FIVA-Registriernummer eingeführt
werden, die einmalig und permanent sein soll und jeweils im Zuge
des Antragsprozesses einer einzigen Fahrzeugidentität zugteilt
wird. Diese Nummer kommt natürlich auf die neue FIVA-ID-Card,
welche im Layout leicht angepasst und mit einen Feld für
nationale Besonderheiten ausgestattet werden wird.
Genauer
definiert und dokumentiert werden sollen in Zukunft die identitätsgebenden
Elemente eines Fahrzeugs, also
Hersteller/Erbauer, Marke/Modell/Typen-Bezeichnung,
Identifikationsnummer und Baujahr.
Ein
großes Thema sind wie bereits bisher die Modifikationen,
die unterschieden werden nach “in Period” (also während der
üblichen Nutzungsdauer, die man im Normalfall auf 15 Jahre
festsetzt, während besonderen geschichtlichen Ereignissen und für
bestimmte Fahrzeugarten sind auch längere Perioden denkbar),
“Period type” (in der Art der Zeit später durchgeführte Änderungen)
und “Non Period Type” unterscheidet.
Bei
wesentlichen Modifikationen,
z.B. Veränderungen an Rahmen/Chassis oder umfangreichen Änderungen
an der Karosserie wird neu die Person oder Firma, die den Umbau
vorgenommen hat, als Hersteller/Erbauer herangezogen und das
Baujahr auf den jeweiligen Zeitpunkt angepasst. Zudem gilt auch
ein Wagen, an dem mindestens drei der fünf Komponenten
Motor/Getriebe/Vorderradaufhängung/Hinterradaufhängung/Karosserie
modifiziert wurden, in der Folge neu datiert werden.
Noch
mehr Fokus als bisher will die FIVA auf die Dokumentation der
Fahrzeuggeschichte, seien es Besitzerwechseln,
Veranstaltungsteilnahmen, Restaurierungsarbeiten oder
Modifikationen, legen. Nicht alle diese Details werden auf der
neuen FIVA-ID-Card abgedruckt werden können, aber die FIVA möchte
sie mit dem Antrag zusammen ablegen.
Noch
bliebt vieles auszuarbeiten und zu detaillieren, aber per Anfang
2016 will man bereit sein und die ersten neuen FIVA-ID-Cards
herausgeben können.
Entnommen
aus: http://www.swissclassics.com/de/artikel/Ausblick-auf-Neuerungen-am-Techniktag-FSVA.html
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