Infos Nr.
1- 30 (2007-2009)
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30. Der Wagen ist
weg! - Was kann man vorbeugend tun?

Seite 2
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29. Kfz-Kauf ohne
Papiere - die Folge: Auto weg!
Eine
unglaubliche, aber wahre Geschichte - erlebt von einem
Aero-IG-Mitglied
und als Lehre für uns alle, die Autos ohne Papiere kaufen
wollen!
Unser
Aero-IG-Mitglied hat vor sieben Jahren einen Peugeot 201,
Baujahr 1934 ohne Motor und ohne Kfz-Papiere gekauft. Das
Fahrzeug wurde von ihm komplett restauriert und 2006 für den
Straßenverkehr zugelassen. Vom Kraftfahrbundesamt hat er auch
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für den
Erhalt der Kfz-Papiere bekommen.
Bei einer Oldtimer-Veranstaltung in einem Kurort erkennt ein
Passant in dem Fahrzeug unseres Mitgliedes sein vor ca. 30
Jahren gestohlenes Fahrzeug wieder. Es kommt zu mehrjährigen,
juristischen Auseinandersetzungen, an deren Ende nun ein
Gerichtsbeschluss festlegt, dass das Fahrzeug ohne Wertausgleich
an den damaligen Vorbesitzer zurückgeben werden muss. Ein
Widerspruch wurde vom Gericht abgewiesen.
Folgende Punkte führten zu dem meines Erachtens
ungerechten Urteil:
1)
Gutgläubiger Erwerb wurde vom Gericht mit der Begründung
abgelehnt, dass man ein Auto ja immer mit Papiere kauft - was
der Käufer auch wusste. Der Einwand, dass bei solch alten
Fahrzeugen, die oft über zig-Jahre aus dem Verkehr gezogen
sind, dies sehr oft üblich ist, wurde vom Gericht nicht
einbezogen.
2)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes
wurde vom Gericht als unerheblich bewertet, da die angegebene
Fahrgestellnummer in der ersten Ziffer sich jetzt als
wahrscheinlich falsch herausstellte. TÜV-Ingenieur,
Polizei-Kommissar und ein Sachverständiger haben aber bestätigt,
dass jeder diese Nummer abliest und nicht feststellen kann, dass
die erste Ziffer gegebenenfalls an Stelle einer 3 auch eine 6
sein könnte. Dieser Einwand wurde vom Gericht als unerheblich
abgetan.
3)
Der Verkäufer wurde vom Gericht geladen, erschien aber nicht.
Dieser hatte das Fahrzeug anfangs benutzt und auch für
Hochzeitsfahrten verliehen, dann lag es über viele Jahre wegen
des ausgebauten und defekten Motors still. Auch wurden keine
weitere Zeugen der am Verkauf beteiligten Personen gehört, die
das bestätigen konnten.
4)
Dem "rechtmäßigen" Besitzer wurde die Aussage
geglaubt, dass das Fahrzeug restauriert sowie fahrbereit war und
somit ohne Wertausgleich zurückzugeben ist. Diese Annahme ist
nachweislich falsch, was Bilder bei der Restauration belegen,
die aber bei der Gerichtsbewertung nicht einbezogen wurden. Das
Fahrzeug wurde im April 2010 abgegeben.
Unser Aero-IG-Mitglied ist von diesem ungerechten Urteil sehr
enttäuscht. Ein Widerspruch wurde vom Gericht negativ
bescheidet. Auch der Umstand, dass er vor Gericht persönlich
selbst nicht dazu befragt oder Stellung nehmen konnte, erweckt
den Eindruck der Ohnmächtigkeit und Hilflosigkeit. Zu den
Kosten und dem Zeitaufwand der Restauration kommen noch Ärger,
Aufregung, Frust und weitere Kosten der Prozessabwicklung sowie
der Verlust eines sehr gelungen restaurierten Fahrzeuges. Auch
der Wechsel seines Anwaltes - er wurde zum Schluss durch Herrn
Dr. Götz Knoop (Vizepräsident des DEUVET) vertreten - konnte
diesen Ausgang des Verfahrens nicht verhindern.
Der
Diebstahl ist strafrechtlich uninteressant, da verjährt. Der
Diebstahl liegt ca. 30 Jahre zurück und wurde vermutlich durch
den Verkäufer veranlasst. Zwar ist der Verkäufer
schadenersatzpflichtig, aber wenn dieser untergetaucht oder bei
diesem nichts zu holen ist, dann hat der Kaiser sein Recht
verloren. Eigentum bleibt Eigentum, wenn es nicht zu einer
ordnungsgemäßen Eigentumsübergabe kam.
Aus
der Kombination des Zusammentreffens von Richter, Sachverständigen,
Rechtsanwälten und Mandanten kann sicherlich so ein Fall auch
anders ausgehen – aber man weiß es nicht. Deshalb sollte man
den Verkäufer ganz gut kennen und gründlich recherchiert
haben, falls man ein Fahrzeug ohne Papier - egal in welchem
Zustand und zu welchem Preis - kauft!
Anmerkung:
Welchen Wert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Kraftfahrbundesamtes hat, werde ich noch abklären, da ich
erfahren habe, dass etwaige Einträge z. B. wegen
Diebstahlanzeige nach einigen Jahren gelöscht werden. Damit wäre
es das Papier nicht wert!
Verfasser:
Michael Strauch
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28. Mitteilung von DEUVET
An dieser Stelle möchten wir
Ihnen einen kleinen Auszug aus den Themen der aktuellen Ausgabe,
die ab heute am Kiosk erhältlich ist, vorstellen.
Einen kleinen Auszug aus den
Themen der aktuellen Ausgabe möchten wir Ihnen schon an dieser
Stelle vorstellen.
- Offen und herrlich: Cabrios
für jeden Geschmack - ob eleganter Italiener, solider
Deutscher oder knorriger Brite
- Opel Kadett „A“ Coupé:
einst ein Massenprodukt, heute extrem selten. Ein
Tribut an einen bildhübschen, fast vergessenen
Kompaktsportler
- Restaurierung: vom Schrottauto
zum perfekten VW Scirocco I
- Porträt: Ford OSI - unter der
rassigen Karosse verbarg sich biedere 20m-Technik. Wir
stellen den Boulevard-Sportler vor
- Kaufberatung: Der Wartburg
311/312 - bekannt, verkannt, geschätzt. Die Mittelklasse
aus Eisenach
Im Bereich Service & Ratgeber
werden zusätzlich 10 erschwingliche Klassiker vorgestellt.
Der Geramond Verlag bietet ein
AUTO CLASSIC Test-Abo an. Es kostet 9,90 €, umfasst
drei Ausgaben der Zeitschrift AUTO CLassic und eine
hochwertige Prämie nach Wahl. Nähere Informationen erhalten
Sie hier.
Speziell für DEUVET-Mitglieder
gibt es darüber hinaus ein ganz besonderes Angebot: Unsere
Mitglieder erhalten im Test-Abo drei Ausgaben der AUTO CLASSIC,
davon die erste gratis.
Danach sparen Sie kräftig. Alle weiteren Ausgaben erhalten
DEUVET-Mitglieder exklusiv für 2,94 € statt 4,20 € pro
Exemplar. Das entspricht einer Ersparnis von 30 % pro
Ausgabe.
Ab der kommenden Woche werden wir
in unserem Download-Bereich ein Abo-Formular anbieten, mit dem
sich DEUVET-Mitglieder diese exklusiven Vorteile sichern und
sich über die genauen Bedingungen informieren können.
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27. Pressemitteilung
„Classic Wheels“ – Das neue Oldtimermagazin im DSF
PRESSEMITTEILUNG:
„Volks-Wagen“ und Luxus-Oldtimer in „Classic Wheels“
Ob
sündhaft teure Oldtimer-Unikate auf dem Concorso d’Eleganza Villa
d’Este oder die massenhaft gebauten Brot-und-Butter-Autos „Buckel-Volvo“
und VW Käfer: Die fünfte Folge von „Classic Wheels“ zeigt
Klassiker für jeden Geldbeutel.
Am
Samstag den 01.05.2010 um 10:45 Uhr präsentiert sich „Classic Wheels“
unter der neuen Multimedia-Dachmarke SPORT1 (ehemals DFS).
GEPLANTE
SENDETERMINE „CLASSIC WHEELS“:
Samstag
01.05.2010 10:45 Uhr - 11:15 Uhr
Samstag
15.05.2010 10:45 Uhr - 11:15 Uhr
Samstag
29.05.2010 17:30 Uhr - 18:30 Uhr
Samstag
12.06.2010 18:00 Uhr - 18:30 Uhr
Samstag
19.06.2010 18:00 Uhr - 18:30 Uhr
Samstag
03.07.2010 10:45 Uhr - 11:15
Uhr
Samstag
17.07.2010 10:45 Uhr - 11:15
Uhr
Samstag
31.07.2010 18:30 Uhr - 19:00
Uhr
Mit
freundlichen Grüßen,
Susanne
Wagner
Marketing
EVO
7 GmbH
Film- und Fernsehproduktion
Parzivalplatz 1
80804 München
Tel.:
+49 (89) 66 66 338-14
Fax: +49 (89) 66 66 338-20
E-Mail: susanne@evosieben.de
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 175235
Geschäftsführer:
Mathias von Kurnatowski, Simon Stefani
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26. Zolltarife für Oldtimer
geändert (17.12.2009) (z.B.
bei Import aus der Schweiz!)
Auszug aus dem Amtsblatt


entnommen aus: http://www.prewar-info.de/s.afp?ZOLLTARIFE_FUER_OLDTIMER_GEAENDERT_2009
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25. Oldtimerkauf: Geld gespart
durch Sachverstand
GTÜ-Presseinformation 01/2-14/10
Der Kauf eines Oldtimers unterscheidet sich vom
normalen Autokauf in seiner emotionalen Komponente. Sind Sie
sich bei Ihrem Wunschobjekt nicht sicher, nutzen Sie das Wissen
eines Sachverständigen. Die Oldtimer-Experten der GTÜ
Gesellschaft für Technische Überwachung stehen Ihnen beratend
zur Seite, wenn es darum geht, ein Kaufobjekt unter die Lupe zu
nehmen.
Die meisten Fehler passieren
schon beim Kauf eines Oldtimers. Meist deshalb, weil hier nicht
einfach rational Vor- und Nachteile abgewogen werden, sondern
oft auch starke Gefühle mitspielen. Am sichersten gehen Sie
ohne Experten-Begleitung nach dem 10-Punkte-Katalog der GTÜ
vor.
Punkt 1: Die
Fahrzeugunterlagen
Bevor Sie das Fahrzeug besichtigen, lassen Sie sich vom
Eigentümer die Geschichte des Fahrzeuges anhand von Dokumenten
aufzeigen. Sind noch diverse Rechnungen und Unterlagen
(Serviceheft usw.) vorhanden? Diese Unterlagen geben auch
Aufschluss darüber, wie jemand mit seinem Fahrzeug umgeht.
Punkt 2: Spaltmaße am
Fahrzeug kontrollieren
Sie können anhand der Spaltmaße am Fahrzeug überprüfen,
ob das Fahrzeug in der Vergangenheit in einen Unfall verwickelt
war. Prüfen Sie die Spaltmaße am gesamten Fahrzeug. Sind die
Spaltmaße stark unterschiedlich, bitten Sie um Aufklärung.
Punkt 3: Dichtungen und
Gummis
Da Dichtgummis eine regelmäßige Pflege benötigen,
sollten Sie darauf achten, dass diese nicht porös oder
geschrumpft sind. Beachten Sie, dass der Austausch von
schadhaften Dichtungen eine schwierige und kostspielige
Angelegenheit sein kann! Schauen Sie auch unter die Gummis. Oft
verbirgt sich hier Rost oder Ihnen begegnen Spuren einer
Neulackierung.
Punkt 4: Lackprüfung
Überprüfen Sie den Lack auf eventuelle Lackschatten
und Rostansätze. Betrachten Sie die Karosserie gegen das Licht,
ob sich leichte Wellen spiegeln. Wellige Lackoberflächen sind
ein Zeichen für unfachmännische Reparaturen. Rostblasen unter
dem Lack entpuppen sich in aller Regel als Durchrostung von
innen.
Punkt 5: Motorraum
Überprüfen Sie die Bereiche an den Längsträgern und
am Radhaus auf Rost und auf eventuelle Instandsetzungen. Überprüfen
Sie Motor und Getriebe auf Ölverlust. Sollten Sie auf einen völlig
trockenen und sauberen Motor stoßen, könnte dies auch auf eine
unmittelbar zuvor stattgefundene Motorwäsche hindeuten. Schauen
Sie dann nach der Probefahrt noch mal in den Motorraum.
Punkt 6: Kofferraum
Bei der Überprüfung des Kofferraums entfernen Sie möglichst
den Bodenbelag und die Verkleidungen. Achten Sie auf Rost,
eventuelle Unfallspuren und auf Feuchtigkeit im Innenraum.
Punkt 7: Fahrgastraum
Überprüfen Sie den Innenraum auf Originalität. Sie
sollten besonders auf das Armaturenbrett achten. Überprüfen
Sie alle Instrumente auf ihre Funktion. Schauen Sie auf Polster
und Himmel. Werfen Sie auch einen Blick auf den Sicherungskasten
und die sonstige Verkabelung.
Punkt 8: Fahrzeug starten
Starten Sie den Motor und achten Sie auf ruhigen Lauf
sowie eventuell vorhandene Geräusche. Sie sollten auch auf die
Farbe der Abgase achten. Extrem dunkle oder helle Wolken deuten
auf Schäden am Motor hin.
Punkt 9: Probefahrt
Überprüfen Sie das Lenkungsspiel und ob sich das
Fahrzeug schwammig fährt. Achten Sie auf Geräusche von
Getriebe und Fahrwerk. Testen Sie die Bremsen (auch die
Handbremse!).
Punkt 10: Fachmann und
Fachliteratur
Informieren Sie sich vorab in Fachzeitschriften und
Fachliteratur über die Eigenheiten Ihres Wunschfahrzeuges. Dazu
bietet der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de
eine umfassende Sammlung an Kaufberatungen.
Stuttgart, 14. Januar 2010
Redaktionshinweis:
Deutschlands größte Prüf- und Sachverständigenorganisation
freiberuflicher Kfz-Sachverständiger informiert in regelmäßigen
Abständen über aktuelle Autofahrer- und
Verkehrssicherheitsthemen.
Wir danken für Ihre Veröffentlichung.
Impressum:
Herausgeber: GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25 • 70567 Stuttgart
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Götz • Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620 • Fax: 0711 97676-609
E-Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de
• Internet: http://presse.gtue.de
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24. Automuseen in Europa
Reise-
und Geschichtsführer
"Automuseen und Sammlungen in Europa"
Von
Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, bis England,
Skandinavien - und ganz Europa!
Der neue Reise- und Geschichtsführer "Automuseen und
Sammlungen in Europa" leitet Sie zielsicher zu 250
Kultstätten des 20. Jahrhunderts des Automobils: Gedenkstätten
genialer Erfinder, vergessener Marken, unvergessliche Ikonen des
Designs, Luxus der 30er Jahre, Misere der Nachkriegszeit und
Automobile von Stars und Prominenz, Rennfahrern mit ihren
fahrenden Legenden, ....
Jeder Liebhaber von Historie, Kultur, Design und Technik des 20.
Jahrhunderts findet sein ideales Ausflugsziel für
Wochenendausflug oder Urlaubsreise.
Automuseen und Sammlungen in Europa
Hrsg. und Verlag Norbert Bauer, München 2005, 380 Seiten, 198
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ISBN-10: 3000163778, ISBN-13: 978-3000163777
Preis 34,90 € zzgl. Versand außerhalb Deutschland
(Schweiz CHF 60,90)
Zu beziehen bei: http://www.automuseen.de
Fax: +49(0)69 13303134718/+49(0)89 44239969
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23. Die Highlights im AvD
„Oldtimer Event-Programm 2010“

Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix ist auch 2010
wieder einer der Höhepunkte der Saison.
- Auch in 2010 kommen Oldtimer
Freunde beim AvD auf ihre Kosten
- AvD-Histo-Monte, Techno
Classica und AvD-Oldtimer-Grand-Prix bilden die Eckpfeiler
- Klassik-Bereich auf der AvD
Homepage erweitert
http://www.avd.de/startseite/service-news/news/alle-news/2010/pressemitteilungen/die-highlights-im-avd-oldtimer-event-programm-2010/print
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22. Heizpilze -
Erschreckende Klimabilanz
Die
Klimabilanz ist erschreckend. In den 10 Stunden Betrieb des
Terrassenheizstrahlers werden 33 Kilo Kohlendioxid produziert. Demnach hat man
nach 4 verbrauchten Gasflaschen schon so viel Kohlendioxid produziert, wie ein
durchschnittlicher Autofahrer im ganzen Jahr.
Bemerkung der Redaktion: Wie sauber ist da doch ein Aero!
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21. Internet-Betrüger
bearbeiten auch den Oldtimer-Markt
Dass
das Internet zur Spielwiese für die Neuzeit-Raubritter geworden
ist, ist hinlänglich bekannt. Aber, dass immer mehr
Oldtimer-Freunde über Kontakte zu diesen Raubrittern erzählen
können, ist eine traurige Entwicklung. Hier hilft nur Aufklärung,
Vorsicht und ein kühler Kopf.
Die
Spielarten der Betrugsanbahnung sind vielfach. Hier einige
Beispiele:
1.)
Die Masche mit dem Schnäppchen
Der
Köder: Ein supergünstig gepreister Klassiker auf einem
Verkaufsportal. Ein erst kürzlich gesehenes Beispiel war ein
Porsche 356 Speedster um EUR 5.200,-, der noch dazu auf dem Foto
erstaunlich gut aussah. Auf die Anfrage erklärte der Verkäufer
aus einem osteuropäischen Land, dass das Auto von seinem Vater
aus den USA importiert worden war, aber nun wegen der
Wirtschaftskrise und der resultierenden Finanznot verkauft
werden müsse. Bei ernstem Interesse würde er das Auto
kostenlos frei Haus zustellen, freilich erst nach Eingang des
Kaufpreises (Achtung!, Achtung!). Aber, man müsse sich schnell
entscheiden, denn wegen des günstigen Preises gäbe es schon
mehrere Interessenten. Auf die Frage, ob man vor der
Kaufentscheidung noch weitere Fotos vom Auto sehen könnte,
wurde das bejaht. Tatsächlich kamen kurz darauf Fotos von einer
englischen Internetadresse. Spätestens da müssen die
Alarmglocken klingeln: Osteuropäischer Verkäufer und
englischer Standort, wie passt das zusammen. Und überhaupt: Wo
gibt es einen guten Porsche 356 Speedster um EUR 5.200? Der
einzige Zweck des Köders ist, einen gutgläubigen Oldtimerfan
zur Vorabüberweisung zu veranlassen, ohne jemals eine
Gegenleistung zu erbringen.
2.)
Die Masche mit den Kontodaten
Ein
Oldtimerfreund beschließt, sich von seinem Liebling zu trennen
und inseriert sein Auto.
Darauf
hin meldet sich ein Interessent, gibt sich seriös und möchte
zusätzliche Fotos und Informationen haben. Nach einer
Bedenkzeit und mehreren Anrufen ist er von dem Auto restlos
begeistert, verzichtet auf einen Besichtigungstermin und ist mit
dem Angebotspreis einverstanden. Damit der Verkauf fixiert wäre,
würde er den Kaufpreis vorab überweisen. Nach Bestätigung des
Geldeingangs würde er den Wagen von einer Spedition abholen
lassen. Um die Überweisung veranlassen zu können, würde er
aber die Kontodaten benötigen. Wenn diese gutgläubig
mitgeteilt werden, ist die Falle schon fast zugeschnappt. Denn
natürlich kommen in diesem Fall keine Zahlung und keine
Spedition, aber es besteht die Gefahr, dass unter einem
fingierten Vorwand Geld vom Konto abgerufen wird.
3.)
Die Masche mit den Speditionskosten
Beispiel
3 ist eine Spielart von Beispiel 2, nur dass hier der
vermeintliche Käufer den Verkäufer um die Gefälligkeit
ersucht, zusätzlich zum Kaufpreis auch die Speditionskosten
entgegenzunehmen. Dies deshalb, weil das Geld vom Ausland käme
und die Abwicklung in einer Tranche einfacher wäre. Tatsächlich
geht später das Geld ein. Für die Zahlung an die Spedition
wird ein Konto angegeben, meist bei einem unabhängigen
Zahlungsabwickler, das nicht nachverfolgbar ist. Gutgläubige
leiten den Speditionsbetrag unverzüglich weiter, meist
begleitet von drängenden Telefonaten. Gleichzeitig ruft der Käufer
den Betrag für das Auto wieder zurück. Das Auto wird natürlich
auch hier nicht abgeholt. Sinn und Zweck der Vorgangsweise ist,
Geld zweifelhafter Herkunft zu waschen und dafür honorige
Oldtimerfreunde zu benutzen.
In
Summe gibt es zahlreiche Spielarten und Subvarianten dieser
Betrugsversuche. Generell gilt, es ist größte Vorsicht
geboten, wenn einer der Geschäftspartner anonym bleiben möchte
und auf ein persönliches Erscheinen zur Prüfung des
Verkaufsobjekts verzichtet. Wer kauft einen „Gebrauchtwagen“
ohne Prüfung?
Weitere
Informationen findet man auch in der AutoClassic 1/2010 Seite 8,
"Ihre Rechte im Onlinehandel" von Dr. Götz Knoop
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20. DEUVET
informiert: Autogasanlagen und H-Kennzeichen


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19. Neue
Radargeräte
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18. VDA - Verband der Automobilindustrie
informiert
Der
VDA (Verband der Automobilindustrie in Deutschland) hat auch das
Thema Oldtimer erkannt und einen eigenen Referenten hierzu
ernannt.
Hier gibt es hin und wieder interessante Informationen
und wir haben uns in den Verteiler aufnehmen lassen. Eine
weitere Informationsschrift
vom VDA betrifft die Situation und
die Rahmenbedingungen für das Bewegen unseres Oldtimers . Es
zeigt, dass wir nicht nur beim ADAC,
DEUVET oder bei der
Initiative Kulturgut Mobilität sondern auch beim VDA etwas für
unser Hobby getan wird.
Parlamentskreis.pdf
zum Downloaden!
Anmerkung der
Redaktion: Welche Zukunft hat
unser Oldtimer? Die Seiten 8 bis 11 unbedingt lesen!
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17.
07er-Merkblätter fürs Ausland
Die Initiative
Kulturgut Mobilität bietet 07er-Merkblätter in 13 Sprachen
für bevorzugte
Reise- oder Transitländer an.
Diese sehr nützlichen Merkblätter stehen zur Verfügung unter:
www.kulturgut-mobilitaet.de
-> Dokumente -> Verschiedenes.
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16. Mit dem AvD
Young- und Oldtimer perfekt überwintern
Mit den letzen
sonnigen Herbsttagen endet für viele Besitzer klassischer Autos
die Oldtimersaison. Auch gepflegte Youngtimer wandern jetzt in
großer Zahl in Scheunen und Garagen. Die mühsam wieder
aufgebaute und erhaltene Substanz ist zu wertvoll und
empfindlich, um sie schutzlos Regen, Kälte und Streusalz
auszusetzen. Doch nicht nur auf der Straße, auch im
Winterquartier lauern vielfältige Gefahren für das historische
Fahrzeug.
Als
Automobilclub, der sich dem Thema Oldtimer besonders intensiv
verschrieben hat, gibt der AvD deshalb Tipps, wie die wertvollen
Stücke gut durch den Winter kommen. Viele der Hinweise lassen
sich auch für andere Fahrzeuggattungen anwenden, die jedes Jahr
längere Zeit stehen, zum Beispiel für Wohnmobile oder Cabrios.
Zulassung
und Versicherung
Mit einem regulären
oder einem H-Kennzeichen lassen sich unverhoffte Schönwetterperioden
nutzen. H-Kennzeichen sind zudem nicht von Umweltzonen
betroffen. Unter Umständen kostet ein H-Kennzeichen weniger als
ein Saisonkennzeichen. Wird das Auto vorübergehend stillgelegt,
sollte man die Haupt- und Abgasuntersuchungen noch vor dem
Einmotten erledigen, da die Fahrzeugpapiere von den Behörden
erst ausgehändigt werden, wenn die Prüfungsnachweise
vorliegen. Die Kfz-Steuer muss für abgemeldete Fahrzeuge nicht
weiterbezahlt werden; zuviel gezahlte Beträge werden erstattet.
Pflege
Das Auto sollte
möglichst trocken und sauber abgestellt werden, das gilt sowohl
für den Raum als auch für das Auto selbst. Insbesondere
Baumharze, Vogelkotreste und Insekten können den Lack über
lange Zeit durchätzen. Steinschlagschäden gleich mit
ausbessern, das schützt vor Rost. Auto gut trocken lassen,
insbesondere Ritzen und Spalten. Auch feuchtes Laub aus dem
Bereich des Scheibenwischergestänges entfernen. Damit die
Wischer später nicht an der Scheibe kleben, Korken oder Ähnliches
unterlegen. Wachs auftragen. Den Unterbodenschutz sollte man auf
der Hebebühne kontrollieren und gegebenenfalls ausbessern. Fußmatten
werden herausgenommen und der Innenraum auf modrige, feuchte
Stellen geprüft. Türgummis lassen sich mit Silicon pflegen.
Das Cabrioverdeck sollte man nur trocken oder feucht abbürsten
und mit klarem Wasser abspritzen. Während der Winterpause
bleibt das Verdeck geschlossen, damit keine Tiere eindringen können
und das Verdeck keine Falten oder gar Risse bekommt. Der
Innenraum sollte ebenfalls ordentlich gesäubert werden.
Anschließend alle Materialien (Kunststoff, Leder, etc.) mit
entsprechenden Pflegeprodukten behandeln. Wer noch vorher eine
Inspektion macht, ist auf der sicheren Seite und kann im Frühling
gleich losfahren.
Technik
Es empfiehlt
sich, vor dem Einlagern einen Ölwechsel zu machen, das schützt
den Motor vor Rost. Spezielles Korrosionsschutzöl ist bei mehrjährigen
Lagerintervallen sinnvoll. Der Motor sollte nicht ab und zu kurz
laufen. Der Frostschutzfaktor im Kühlwasser muss überprüft
werden, das Mittel schützt bei Minusgraden und auch gegen Rost.
Fahrzeuge mit Blechtank müssen auf jeden Fall vollgetankt
werden. Mit der Zeit gast der Sprit aus, das heißt, dass Wasser
aus dem Sprit ausscheidet und zu Rost führen kann. Dadurch kann
der Sprit auch unbrauchbar werden. Dieses Risiko ist mit vollem
Tank quasi ausgeschlossen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn
man schon einen Kunststofftank hat. Denn durch den Kunststoff
kann es trotzdem zu Ausgasungen kommen. Hier sollte man den Tank
besser leeren. Beim Vergaser - soweit vorhanden - sollte man die
Schwimmerwanne leeren, weil auch die beste Batterie im Frühjahr
nichts bringt, wenn der Sprit nicht zündet. Beim Motorrad kann
man entweder die Ablassschraube an der Schwimmerkammer benutzen,
oder - am weitesten verbreitet - den Benzinhahn zudrehen und den
Motor laufen lassen, bis die Maschine ausgeht.
Für die Abdeckung verwendet man am besten eine atmungsaktive
Stoffabdeckung mit Innenvlies oder Baumwolleinlage, um Kratzer
zu vermeiden. Keine PVC-Folie oder andere luftdichte
Plastikfolien verwenden.
Reifen
Das Auto
aufzubocken entlastet Reifen und Aufhängung. Vorsicht bei
Modellen mit Drehstabfederung (z.B. Porsche/VW), diese kann
hierdurch beschädigt werden. Die Handbremse wird gelöst. Der
Reifendruck sollte um etwa 0,5 bar erhöht werden. Wenn der
Oldtimer die ganze Zeit auf einer Stelle steht, kann sich der
Reifen in der Walkzone (Auflagefläche Reifen auf der Fahrbahn)
dauerhaft verformen, so dass man später im Extremfall einen ähnlichen
Effekt bekommt wie bei Bremsplatten. Auch bei erhöhtem
Reifendruck sollte man das Auto zumindest ein- bis zweimal pro
Monat ein paar Meter vor und zurück schieben, oder mittels
Wagenheber das Auto anheben und die Räder um 90° - 180°
drehen, damit nicht immer der gleiche Punkt aufliegt.
Batterie
Ganz wichtig ist
es, die Batterie abzuklemmen. Da es gerade bei älteren Modellen
häufig unerkannte Kriechstrom-Verbraucher gibt, sollte die
Batterie komplett ausgebaut werden. Es reicht nicht, nur den
Minuspol abzuklemmen. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Batterie
in einen trockenen, warmen Raum zu stellen (evtl. Keller). Um
eine Tiefenentladung zu verhindern, sollte die Batterie vorher
noch einmal geladen werden. Wer eine seltene oder sehr teure
Batterie besitzt, kann über die Anschaffung eines speziellen
Ladegerätes nachdenken. Diese Ladegeräte laden und entladen in
regelmäßigen Abständen die Batterie. Das hält sie jung und
frisch. Diese Ladegeräte sind mittlerweile für einen vernünftigen
Preis erhältlich.
Fenster
öffnen
Die Fenster
sollen ein wenig geöffnet sein, damit ein Luftaustausch
stattfinden kann. Das vermeidet schlechte Gerüche im Innenraum.
"Wer sich
jetzt ein bisschen Mühe macht, hat im kommenden Frühjahr
doppelt Spaß" sagt AvD-Oldtimer-Experte Dieter Ritter.
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15.
VDA legt offizielle KBA-Zahlen vor: Drei von vier Oldtimern sind
deutsche Marken
VW
Käfer führt Rangliste der historischen Fahrzeuge an
Frankfurt
am Main, 15. Oktober 2009.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) legt erstmals
eine detaillierte Auswertung der jährlichen Bestandszahlen für
ältere Fahrzeuge vor, die auf offiziellen KBA-Zahlen beruht. Im
Auftrag des VDA wurde vom KBA dabei der Bestand aller dauerhaft
zugelassenen Pkw mit Erstzulassung 1979 und vorher nach
Herstellern und Fahrzeugtypen analysiert.
Die Auswertung der insgesamt über 315.000 betroffenen Fahrzeuge
– das entspricht 0,76 Prozent des Gesamtbestands – zeigt
auf, dass die deutschen Marken in dieser Altersklasse mit einem
Anteil von nahezu drei Viertel (74 Prozent) ein deutliches Übergewicht
haben. Fahrzeuge englischen und italienischen Ursprungs folgen
mit je 6 Prozent in deutlichem Abstand.
Am beliebtesten sind offensichtlich die Modelle von Volkswagen,
die mit über 76.000 Fahrzeugen einen Anteil von knapp einem
Viertel (24 Prozent) erreichen. Aber auch Daimler mit 17 Prozent
und Opel mit 10 Prozent liegen in der Gunst der Oldtimerfahrer
weit vorne. Auf den Plätzen 4 und 5 folgen Ford (7 Prozent) und
BMW (5 Prozent).
Erstmals kann somit eine Rangliste der häufigsten historischen
Fahrzeuge ermittelt werden. Dabei führt einer der
erfolgreichsten Wagen der Nachkriegszeit auch die Skala der
Oldtimer an: 44.540 VW Käfer sind nach wie vor in Deutschland
zugelassen und genießen hier Kultstatus. Aber auch die diversen
Baureihen von Mercedes-Benz – die sogenannten
„Strich-Acht“ (/8) mit 10.140 Fahrzeugen auf Platz 2 sowie
die berühmten SL-Roadster und -Sportfahrzeuge – der 107er mit
5.859, der 113er „Pagode“ mit 4.044 und der 190 SL mit 1.161
Einheiten – erfreuen sich in Sammlerkreisen großer
Beliebtheit.
Dass nicht nur teure Sportwagen, sondern gerade die in großen
Stückzahlen gebauten Alltagsfahrzeuge im Fokus der Liebhaber
stehen, beweist der 3. Platz des Opel „Kadett“. Immerhin
9.334 Fahrzeuge der unterschiedlichen Ausführungen „A“,
„B“ und „C“ sind nach wie vor auf deutschen Straßen
unterwegs. Die ostdeutschen Fahrzeugmarken werden vom Trabant
mit 7.246 Fahrzeugen (Platz 4) sowie dem Wartburg mit 2.731
Exemplaren (Platz 19) repräsentiert. Der häufigste Fahrzeugtyp
aus dem Ausland ist mit 4.256 Zulassungen der auch heute wieder
populäre Fiat 500.
Zum Stichtag 1. Januar 2009 waren insgesamt 164.225
Personenkraftwagen mit dem sogenannten H-Kennzeichen
registriert. H-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge nur dann, wenn
diese älter als 30 Jahre sind, sich in einem originalen Zustand
befinden und gut erhalten sind. Diese „Adelung“ als
automobilhistorisches Kulturgut stellt der Gesetzgeber mit einem
für alle Fahrzeuge gleichen Steuersatz von 191,70 Euro in
Rechnung.
Im VDA sind alle deutschen Pkw-Hersteller zum Thema
„Historische Fahrzeuge“ repräsentiert. Der gleichnamige
Ausschuss setzt sich für das problemlose dauerhafte Betreiben
von Oldtimern auf öffentlichen Straßen ein. Die Detailanalyse
der KBA-Zahlen dient den deutschen Kraftfahrzeugherstellern auch
dazu, die langfristige Ersatzteilversorgung für Oldtimer
sicherzustellen.
Ansprechpartner:
Eckehart Rotte
VDA - Abteilung Presse
Tel. (069)
97507-266
E-Mail: rotter@vda.de
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14. Tankfahrten
mit 07-Kennzeichen
Eine Fahrt mit einem
Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen
auf Grund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen
ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem
ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug
zu betanken.
Das Amtsgericht hat den
Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines nicht
zugelassenen Fahrzeugs zu einer Geldbuße von 50,00 EUR
verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts
fuhr der Betroffene am 26. Juni 2004 mit einem
Oldtimer-Fahrzeug der Marke General Motors (GMC) mit dem
roten Kennzeichen an den Grenzübergang Bad Muskau. Er
hatte die Absicht, das Fahrzeug preiswert in der
Republik Polen zu betanken. Aus einer Gesamtschau der
vom Amtsgericht getroffenen Festsstellungen -
insbesondere der Ziffernfolge des Kennzeichens - ergibt
sich, dass die roten Kennzeichen aufgrund der
49.Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994
(BGBl. I 2416) - StVZOAusnV49 - ausgegeben worden waren.
Der Gesetzgeber hat dem
Begriff "Wartung" bisher keinen speziellen
Sinn gegeben. Weder die StVZO noch die StVZOAusnV 49
oder andere Bestimmungen definieren den Begriff. Bereits
die grammatische Auslegung des Begriffs
"Wartung" führt jedoch dazu, dass das
Betanken eines Kraftfahrzeugs nicht unter diesen Begriff
gefasst werden kann. Unter "Wartung" wird im
allgemeinen Sprachgebrauch eine Maßnahme der
vorbeugenden Instandhaltung verstanden, die grundsätzlich
vor Eintritt eines bestimmten schadensbedingten
Zustandes durchgeführt wird (vgl. Gabler,
Wirtschafts-Lexikon, 14. Aufl. 1997). Dazu gehört zwar
auch das Nachfüllen von Betriebsstoffen; dieses Nachfüllen
kann jedoch nur dann als Wartung verstanden werden, wenn
es als vorbeugende Maßnahme dazu dient, Verschleißerscheinungen
zu vermindern oder zu verhindern (vgl. Gabler
Wirtschafts-Lexikon,14. Aufl. 1997). Das Betanken eines
Kraftfahrzeuges erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
OLG Dresden vom
01.06.2005
Aktenzeichen: Ss (OWi) 213/05
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13. Zulassung
ohne Fahrzeugpapiere
„Ich habe 2005 von
einem Bekannten in der Nähe von Nürnberg einen alten
Alfa Romeo Giulia gekauft. Das Fahrzeug war ziemlich
heruntergekommen und hatte auch keinerlei Papiere mehr.
Die Restaurierung des Fahrzeugs hat mich jetzt knapp
drei Jahre und auch den einen oder anderen Euro
gekostet. Vor zwei Wochen bin ich endlich fertig
geworden und möchte das Schmuckstück nun zulassen.
Geht das auch ohne Vorlage der Fahrzeugpapiere? Was muss
ich beachten?“
Nachweis der
„Verfügungsberechtigung“
…mit Papieren:
Normalerweise müssen Sie
gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
bei der Zulassungsstelle die sogenannte
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
vorgelegen. Dies dient der Absicherung, dass nur
derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der
auch tatsächlich der sogenannte „Verfügungsberechtigte“
ist. „Verfügungsberechtigt“ ist nicht notwendig
immer der Eigentümer – auch, wenn dies der Regelfall
ist. Haben Sie Ihren Oldie zum Beispiel unter
Eigentumsvorbehalt erworben, können Sie trotzdem den
Antrag auf die Zulassung stellen. Das gleiche gilt, wenn
Sie das Fahrzeug geleast haben.
…und ohne Papiere?
Gerade in Oldtimerkreisen ist es aber kein Einzelfall,
dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder
jedenfalls nicht mehr aufzufinden sind. Wir alle kennen
„Scheunen- und Garagenfunde“: unter ein paar
Heuballen wird plötzlich eine Rarität
„freigelegt“, die dann in gute Hände abgegeben
werden soll – wo sich aber die Papiere zum Fahrzeug
befinden, lässt sich beim besten Willen nicht mehr
sagen. Möglicherweise liegen sie irgendwo
„begraben“, möglicherweise existieren sie auch gar
nicht mehr. Auch bei mehreren Vorbesitzern oder einer
zwischenzeitlichen längeren Stilllegung des Fahrzeugs
ist es keine Seltenheit, dass die Papiere irgendwo
„versacken“ und bei einem Weiterverkauf des
Fahrzeugs dann nicht mehr aufzufinden sind.
Was ist in einem solchen
Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu
lapidar: „Wenn [die Zulassungsbescheinigung Teil II]
(noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu
beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Dies ist
zwar nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick
klingt – aber auch kein Hexenwerk.
Im Rahmen dieses Antrags
auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen
Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun
also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können
beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische
Dokumente (zB US-Title), Originalrechnungen oder
Zollquittungen geeignet sein.
Anfrage beim KBA
Früher musste man
zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so
genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen,
wenn man eine erneute Ausfertigung der
Zulassungsbescheinigung Teil II erlangen wollte. Diese
allgemeine Verpflichtung ist seit dem 01. März 2007
entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer
noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im
Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein
Suchvermerk vorhanden oder bereits eine
Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist.
Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit
hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird eine
solche Anfrage wohl in aller Regel erfolgen. Um die
Anfrage kümmert sich die Zulassungsstelle – Sie
selbst müssen hier nichts veranlassen.
Aufgebotsverfahren im
Verkehrsblatt
Hat zu dem Fahrzeug schon
einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser
irgendwie abhandengekommen, sind weitere
Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie
zugelassen werden kann.
Hier trifft die
Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte
Regelungen: Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil
II muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei
der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses
Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit
bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug
geltend zu machen, bevor eine neue
Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Die genannte Frist zur
Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14
Tage. Da das Verkehrsblatt nur alle zwei Wochen
erscheint, vergehen daher im Regelfall zwischen 6 und 8
Wochen, bis tatsächlich für die verlorene
Zulassungsbescheinigung Teil II ein Ersatz ausgefertigt
werden kann.
Eidesstattliche
Versicherung
Um den mit
Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden,
kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine
eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung
und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird.
Dabei muss die Behörde auf die möglichen
strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an
Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer
eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.
Sollte später die ursprüngliche
Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auftauchen, so
muss sie natürlich unverzüglich bei der
Zulassungsstelle abgeliefert werden. Anderenfalls droht
ein Bußgeld.
Haben Sie diese Hürden
genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der
Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.
Keine Behördenwillkür
Über die genannten
Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle auch
nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen
aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen, die ihrer
Ansicht nach hilfreich oder erforderlich sind.
Weigert sich die
Zulassungsbehörde trotzdem, eine
Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, bitten Sie
um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können
Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem
Verwaltungsgericht erheben. Das ist dann aber der späteste
Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Tipps vom
Oldtimeranwalt:
Wir alle kennen das vom
Zahnarzt: Vorbeugen ist besser als Bohren bzw.
Prozessieren. Wer schon beim Kauf einige Tipps
beherzigt, spart später viel Zeit, Geld und Nerven!
- Grundsätzlich sollte
man ein Fahrzeug nie ohne
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
kaufen. Wenn es gestohlen ist (Juristen sagen:
„abhanden gekommen“) muss der Käufer das
Fahrzeug später an den wirklichen Eigentümer
herausgeben und sich wegen des Kaufpreises mit dem
Verkäufer herumschlagen (wenn er denn gefunden wird
oder im Gefängnis noch Geld hat).
- Beim Kauf eines
Kraftfahrzeuges ohne Papiere sollte in jedem Fall
ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden, aus
dem auch Name und Anschrift (Ausweis zeigen lassen!)
des Verkäufers hervorgehen.
- Ferner sollte der Verkäufer
bei einem Verkauf ohne Papiere in oder neben dem
Kaufvertrag folgende Erklärung unterschreiben:
„Ich,
[Name/Vorname/Geburtsdatum/Anschrift/Personalausweisnummer],
erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer
falschen Erklärung an Eides Statt folgendes an Eides
Statt:
Ich bin uneingeschränkter
Eigentümer des Fahrzeugs [Hersteller
Typ/Fahrgestellnummer/Motornummer/Rahmen-/Karosserienummer
etc.]. Dieses Eigentum ist durch Rechte Dritter nicht
beschwert. Ich bin berechtigt, das Fahrzeug zu
verkaufen.
Ich bin wie folgt zu
diesem Fahrzeug gekommen: …
(wann:…)
Mir sind folgende
Voreigentümer bekannt: …
Erklärung, was mit
den Originalfahrzeugpapieren
(Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
geschehen ist? (Verloren/nicht mehr
auffindbar/gestohlen/der Voreigentümer Herr/Frau …
hat mir gegenüber erklärt, die Papiere seien nicht
mehr auffindbar/verloren…)
Ich versichere ausdrücklich
und gewährleiste, dass das Fahrzeug nicht bei Dritten
abhanden gekommen bzw. gestohlen wurde.
Ort, Datum,
Unterschrift, Name/Vorname des Verkäufers
Möglichst wenig Behördenärger
wünscht
Ihr Oldtimeranwalt
Michael Eckert
Rechtsanwalt in Heidelberg
www.oldtimeranwalt.de
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12. Statistik
2009 - H-Kennzeichen in den Bundesländern (DEUVET-Info
vom 13.05.2009)
Auch zum 01.01.2009 ist die Verteilung der H-Kennzeichen
in den einzelnen Bundesländern wieder deutlich
unterschiedlich. |
Berechnet man die Zahl der
H-Kennzeichen pro 10.000 Einwohner, so erhält man die Möglichkeit
die Fahrzeugdichte in den einzelnen Bundesländern zu
vergleichen.
Das Schlusslicht ist auch in diesem
Jahr Sachsen-Anhalt. Nur 8 H-Kennzeichen kommen hier auf
10.000 Einwohner.
Unangefochten an der Spitze steht Hamburg 29
H-Zulassungen.
Traditionell finden sich die neuen
Bundesländer am Ende der Skala, während in den alten
Bundesländern vor allem die südlichen Länder an der
Spitze stehen.

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11. Ausnahmen
für Oldtimerreifen (DEUVET-Info
vom 24.03.2009)
Oldtimerreifen sind nicht von der
Verordnung über Reifenrollgeräuschemissionen betroffen.
Durch die Umsetzung der
ECE-Regelung 117 „Einheitliche Bedingungen für die
Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen“
werden einige Reifen aus dem Handel verschwinden. Die Verordnung
wird nach einem Stufenplan ab 1. Oktober 2009 wirksam. Durch
ausführliche
Gespräche mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der
Bundestagsabgeordneten konnte der DEUVET klären, dass Reifen,
die ausschließlich für vor
dem 1. Oktober 1990 erstmalig
zugelassene Fahrzeuge bestimmt sind, davon ausgenommen sind.
Dadurch ist der Reifenersatz für Oldtimer und
Youngtimer
weiterhin gewährleistet und dem betroffenen Handel kann
Entwarnung signalisiert werden.
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10. meinklassiker.com
- Info:
Vorsorge für schraubende Oldiebesitzer: die Ruheversicherung!
Autor: Uschi Kettenmann · 06. März
2009
Wer selbst
schraubt, sollte Vorsorge treffen!
Das „Bastlerurteil“,
wonach abgemeldete Fahrzeuge nicht durch die Privathaftpflicht geschützt
sind (meinklassiker.com berichtete), erregt die Gemüter in der
Klassikerszene. Der Rat, an abgemeldeten Fahrzeugen besser nicht zu
arbeiten, ist für Oldtimerbesitzer nicht umzusetzen. Denn eines ist
klar: Die meisten Besitzer restaurieren ihre Fahrzeuge größtenteils
selbst, und in der Regel ist ein Fahrzeug in der Restaurierungsphase
nicht zugelassen.
Meinklassiker.com hat sich hat das Urteil im Detail angeschaut.
Zitat: „Der Kläger restaurierte seit mehreren Jahren einen Pkw
der Marke XXX, Baujahr 1984... Der Wagen war nicht zum Straßenverkehr
zugelassen und hätte für seine Zulassung noch dem TÜV vorgeführt
werden müssen.“ Das Starten des Motors löste einen Brand aus,
der nicht nur den Wagen zerstörte, sondern auch ein fremdes Gebäude
beträchtlich beschädigte. Wer das Urteil in dem schwer verständlichen
Juristendeutsch nachlesen möchte: Unter dem Link justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
kann es mit den Stichworten Oberlandesgericht Düsseldorf,
Aktenzeichen: I-4 U 191/07 abgerufen werden.
Wie aber kann ein Oldie-Besitzer vorsorgen? meinklassiker.com hat
bei OCC in Lübeck, dem Spezialisten für die Versicherung von
Liebhaberfahrzeugen, nachgefragt und wertvolle Tipps erhalten.
Während des Abmeldezeitraums ist eine Ruheversicherung ratsam.
Wurde das versicherte Fahrzeug vom Eigentümer vorübergehend
stillgelegt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder
zugelassen werden, sollte man den Vertrag in eine
beitragsfreie Ruheversicherung übergehen lassen. Die
Beitragsfreiheit endet allerdings nach 18 Monaten. Ist der Wagen bis
dahin nicht wieder angemeldet, ist eine beitragspflichtige
Ruheversicherung (RV) ratsam.
Der Abschluss einer RV empfiehlt sich auch, wenn der Wagen bisher
nicht versichert war oder man einen Restaurierungsobjekt gerade erst
gekauft hat. Die RV umfasst üblicherweise sowohl eine
Kfz-Haftpflicht- (inkl. Umweltschaden-) als auch eine
Teilkaskoversicherung. Dann wird auch ein Haftpflichtschaden, der
aus dem Gebrauch des Fahrzeugs einem Dritten entstanden ist, wie im
zuvor beschriebenen Fall dem Gebäudeeigentümer, übernommen. Und
auch andere Schadenfälle sind durch die RV abgedeckt, zum Beispiel:
der Wagen rollt wegen defekter Handbremse aus der Einfahrt, ein Dieb
unternimmt mit dem Wagen eine Spitztour und verursacht einen Unfall,
es entsteht ein Umweltschaden durch eine poröse Ölwanne oder
ausgelaufenes Benzin ....
Allerdings gilt auch bei fast allen RV: Fahrzeug- und Zubehörteile
sind nur versichert, wenn die Teile am oder im Fahrzeug eingebaut
oder mit diesem fest verbunden sind - was bei wegen Restaurierung
auseinandergenommener Fahrzeugen nicht der Fall ist. Und: Der
Versicherungsschutz besteht in der Regel nur in der eigenen oder
gemieteten Garage oder Halle, nicht aber in fremden Werkstätten.
OCC-Geschäftsführer Thomas Sühr rät, auf alle Fälle die eigene
Situation mit einem Fachmann durchzusprechen, der den individuellen
Bedarf erkennen und entsprechende Versischerungsschutz empfehlen
kann.
Relevante Links:
www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
www.occ.eu
Fotoquelle: Olditax
Deutschland GmbH
Weitere Storys zum
Thema:
Urteil:
Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
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9. AvD-Info: Keine
Rechtssicherheit für Oldtimerfahrer (vom
11.12.2008)
Das rote Sammler-Kennzeichen wird
im Ausland nicht immer anerkannt.
Der Automobilclub von Deutschland
(AvD) beobachtet eine wachsende Unsicherheit unter
Oldtimerfahrern, die häufiger im Ausland unterwegs sind.
Denn die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die
Anerkennung des roten Sammlerkennzeichens ausschließlich
Sache des Einreiselandes ist und sie in dieser
Angelegenheit keine Rechtssicherheit herstellen wird. Der
dem AvD im Oldtimer-Bündnis "Ladenburger Kreis"
verbundenen Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (IKM)
liegt bislang nur aus der Schweiz ein Schriftstück vor,
welches ausdrücklich und unmissverständlich belegt, dass
die Schweiz die deutschen „07er“ anerkennt.
AvD-Oldtimerexperte Dieter Ritter:
"Ein erster Ansatz, doch viel zu wenig, um sich auch
bei der Einreise in andere europäische Länder ein wenig
sicherer zu fühlen. Sprachbarrieren fördern nicht immer
den Dialog mit einheimischen Ordnungshütern, so dass in
einer derartigen Situation ein erklärendes Schriftstück,
welches man kurzerhand aus dem Handschuhfach nehmen und
dem Polizisten in die Hand geben kann, sinnvoll wäre."
Ein solches Schriftstück hat die
IKM nun aufgesetzt und bislang in vier Sprachen übersetzen
lassen. Jeweils in englisch, französisch, italienisch und
niederländisch wird dem möglicherweise skeptischen
Grenzbeamten der Sinn und Zweck des 07er-Kennzeichens erklärt.
Die Übersetzung in polnisch ist in Arbeit und wird
kurzfristig ebenfalls unter www.kulturgut-mobilitaet.org
zur Verfügung stehen.
IKM-Vorsitzender Mario De Rosa:
"Wir sind der Überzeugung, dass der Mehrwert dieser
Informationsblätter ein Anreiz darstellt, die Initiative
durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Wir
sind eine unabhängige, nichtkommerzielle
Interessenvertretung der Oldtimerszene, die sich für den
Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Teilnahme
von Oldtimern am Straßenverkehr ohne jegliche staatliche
Restriktionen einsetzt."
Der AvD weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass vor Fahrtantritt mit der roten
Sammlernummer unbedingt eine Deckungszusage der
Versicherung eingeholt und vor allem mitgeführt werden
muss.
Für Rückfragen,
Interviews und O-Töne steht Ihnen
Dieter Ritter unter 0 69 / 66 06-230 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V.
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Kommunikation -
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60528 Frankfurt am Main
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8. AvD
Mitgliedschaft für Aero-IG-Mitglieder für 29 Euro (statt 59
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Pannen- und Abschlepp-Service: 2.000 Abschlepp- und
Einsatzfahrzeuge in Deutschland und 8.000 in Europa stellen
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juristische Auskünfte und Kalkulation von Reparaturkosten
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Fahrzeugprüfungen, Feinstaubplakette etc.
OldtimerCard: Jahresgebühr 29 Euro
(statt 49 Euro)
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Verbindung mit einer AvD Mitgliedschaft: beinhaltet das
Premium-Paket für alle Old- und Youngtimer (älter 20 Jahre), die sich im Besitz des
Karteninhabers befinden. Normales Alltagsfahrzeug muss vorhanden
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europaweiter Rückholservice bei Panne oder Fahrerausfall
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mit der Bahn bei Panne, Unfall oder Diebstahl
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(60 Euro/Person max. 3 Nächte)
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für 7 Tage (50 Euro/Tag)
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für Reparatur ins Ausland
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2008)
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restaurierter Fahrzeuge
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AG, Riethorst 2, 30659 Hannover
** Leistungsträger: RBS (RD Europe) GmbH. Ein Unternehmen der
Royal Bank of Scotland Group
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7. DEUVET
informiert:
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6. DEUVET
informiert: Wirtschaftsfaktor
Oldtimer
Sehr
geehrte Damen und Herren,
der Oldtimersektor ist nicht nur -
wie oft benannt - das rostigste Hobby, sondern auch ein erheblicher
Wirtschaftsfaktor, der u.a. Arbeitsplätze sichert.
Dies ist auch das Ergebnis einer Studie,
die maßgeblich vom DEUVET mitgetragen wurde.
Das Ergebnis dieser Studie steht Ihnen
nun auf unserer Homepage im Download-Bereich zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
mehr siehe hier bei Deuvet
im Download-Bereich unter DEUVET & FIVA!
Ihr DEUVET-Vorstand
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5. DEKRA
informiert: Die Feinstaubplakette
5.1 Welche
Feinstaubplakette bekomme ich für mein Fahrzeug?
Die Zuteilung einer
Feinstaubplakette prüfen Sie hier: http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html
5.2 Wie bekomme
ich die Feinstaubplakette?
Selbstverständlich können
Autofahrer und Fuhrparks die "Feinstaubplaketten" auch
von DEKRA erhalten. Entweder an allen
DEKRA Lokationen oder
durch DEKRA Prüfingenieure vor Ort.
Die Plaketten gibt es in den drei
Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe
entsprechen.
 
Schadstoffgruppe
2
Schadstoffgruppe
3
Schadstoffgruppe
4
Rote
Plakette
Gelbe
Plakette Grüne
Plakette
Die grüne Plakette erhalten
Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw.
Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit
modernster
Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor,
die über einen geregelten Katalysator verfügen.
In weiteren
Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für
Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung
kann gar keine Plakette zugeteilt werden. Das sind die Fahrzeuge
der Schadstoffgruppe 1.
Grundlage dieser Einstufung sind
zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den
Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine
Nachrüstung von
Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen.
Die Plaketten sind bei allen
DEKRA Lokationen und DEKRA Prüfingenieuren zu bekommen. Als
Grundlage der Zuteilung dienen
die Fahrzeugpapiere
(Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I), das
Fahrzeug selbst wird nicht benötigt.
5.3 Umweltzonen
und Feinstaubplaketten
Im März 2007 ist die neue
Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach
Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser
Regelungen ist einerseits die Einrichtung von
„Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von
Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten
Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen
nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden
neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet
sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr
sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Eine Übersicht über Umweltzonen findet sich auf der
Seite des
Umweltbundesamtes
.
Die Verordnung gilt für
alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von
der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel
oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland
zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in
Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung
emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu
einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders
der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen
von den Regelungen zu Verkehrsverboten und
Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige
Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge mit denen
Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich
gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch
Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im
Schwerbehindertenausweis)
- Krankenwagen, Arztwagen
mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt
Notfalleinsatz“
- Oldtimer
mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische
Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen
Neben der bundesweit
einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und
Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“
eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge
ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von
Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in
Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen
ausgewiesen werden. Die Einrichtung der ersten Umweltzonen
wird für Anfang 2008 erwartet.
Ausweisung der Umweltzonen
durch neue Verkehrszeichen
Beginn
„Umweltzone“
Ende
„Umweltzone“
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Signalisierung eines Fahrverbots für Fahrzeuge
ohne die angezeigte Plakette(n)
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4. DEUVET
informiert:
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3.
DEUVET-Website – Jetzt online registrieren!
Seit
Ende März ist der DEUVET nun seiner neuen Website online.
Neben
übersichtlichen Strukturen und umfangreichen Informationen rund
um den Oldtimer bieten wir nun auch einen geschützten
Mitgliederbereich an,
in dem die Mitglieder unserer Clubs
Informationen erhalten, die eben ganz speziell nur für unsere
Mitglieder sind.
Hier
gibt es auch einen separaten Downloadbereich, in dem Sie z.B.
unser neues und umfangreiches Sonderheft zu Oldtimerzulassungen
finden.
Einfach
registrieren und los gehts!
Jedes
Mitglied muss sich vor dem ersten Zugang zunächst registrieren
lassen.
Das
ist ganz einfach: Die Schaltfläche für die Registrierung
finden Sie in der Navigationsleiste auf der linken Seite. Nur
ein Klick und das
Registrierungsformular erscheint auf dem
Bildschirm. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet zusätzlich
eine umfangreiche Hilfefunktion
auf der linken
Navigationsleiste.
- Bitte
einfach Ihren Namen eingeben – danach haben Sie die freie
Wahl in Bezug auf Benutzernamen und Passwort.
- Zwischen
Benutzername und Passwort bitte noch Ihre Emailadresse
hinterlegen und schon sind an dem Punkt, an dem Sie Ihre
DEUVET Bonus Card benötigen. Dabei ist es für die
Registrierung im Moment völlig gleichgültig, ob Sie noch
Ihre alte 2006er Karte
oder schon die neue Karte 2007 in Händen
halten. Die Karten aus 2006 bleiben noch bis zum Sommer
freigeschaltet.
- Im
Beschriftungsfeld Ihrer Bonus Card finden Sie rechts in der
ersten Zeile Ihre DEUVET Kartennummer – bitte eingeben.
- Dann
wählen – stammt Ihre Karte aus 2006 oder 2007?
- Zum
Schluss kommt der Clubname. Sie finden ihn links oben im
Beschriftungsfeld. Bitte tippen Sie eins zu eins in der
gleichen
Schreibweise und mit den entsprechenden Leerzeichen
ab.
- Nun
trennt Sie fast nur noch die Schaltfläche „Registrierung
senden“ vom Zugang zum geschützten Bereich.
- Sobald
Ihnen die Registrierungsbestätigung per Email zugegangen
ist, senden Sie bitte zur Bestätigung die
Registrierungsmail ab.
Und schon können Sie unbeschränkt
durch unseren Mitgliederbereich surfen und interessante
Informationen abrufen. Einfach selbst
gewählten
Benutzernamen und Passwort eingeben - und los geht’s.
Wir
heißen Sie herzlich Willkommen auf unseren internen
Mitgliederseiten!
Ihr
DEUVET-Vorstand
|
|
2.
FIVA FIVA Fédération Internationale des Véhicules
Anciens
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Zusammen mit ihren
nationalen Organisationen repräsentiert die FIVA allein in
Europa mehr als eine halbe Million Einzelpersonen mit weit
über
100.000 Fahrzeugen. Die FIVA sieht es als ihre Aufgabe an:
- Weltweit für die
Erhaltung und die Benutzung historischer Motor-Veteranen in
ihrem Originalzustand einzutreten,
- das Studium
historisch-technischer Informationen über Motor-Veteranen
zu erleichtern,
- Verbindungen zwischen Club´s,
Ländern und Gruppen von vier- und zweirädrigen Kraftfahrzeugen
auf internationaler Ebene herzustellen,
- das Interesse der
Allgemeinheit an der Erhaltung unserer automobilen Tradition
zu wecken und schließlich,
- dafür einzutreten, unsere
Motor-Veteranen auch künftig nicht nur in Museen, sondern
im Einsatz auf der Straße verwenden zu können.
Die FIVA wurde 1966 gegründet
und von der F.I.A. als alleinige internationale Vereinigung in
Sachen historischer Fahrzeuge anerkannt.
|
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1.
DEUVET
Der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V.
|
Der DEUVET
ist der Bundesverband der Deutschen
Motorveteranen-Clubs e.V.. Er wird von den
deutschen Oldtimerclubs getragen und vertritt
die Interessen der gesamten Oldtimerszene gegenüber
der Politik, dem Gesetzgeber, den Behörden,
sonstigen Institutionen sowie gegenüber den
Medien und der Öffentlichkeit. Den DEUVET
gibt es seit 1976.
Der DEUVET ist als Interessenvertretung
registriert beim Deutschen Bundestag.
Der DEUVET
ist eine demokratische Institution. Auf der
Generalversammlung wählen die Delegierten der
Clubs den DEUVET-Vorstand.
Die DEUVET
Generalversammlung ernennt Beiräte für die
verschiedenen Bereiche der Oldtimerszene.
Gemeinsam mit dem Vorstand werden Aufgaben
erarbeitet und Lösungsvorschläge präsentiert.
Neben dem Beirat können Projektgruppen
eingesetzt werden.
So wird zu jedem
Problemkreis kompetente Arbeit geleistet.
Zur Erledigung der täglichen
Arbeit, als Anlaufstelle für Clubmitglieder und
zur Koordination der verschiedenen Aufgaben
unterhält der DEUVET
eine Geschäftsstelle in Berlin.
Der DEUVET
finanziert sich vorrangig durch die
Mitgliedsbeiträge der Clubmitglieder. So erhält
er von jedem Mitglied eines ihm angeschlossenen
Clubs 5 EURO pro Jahr, die über den jeweiligen
Club an ihn weitergeleitet werden. Aufgrund
dieses geringen Betrages ist eine Mitgliedschaft
einzelner Personen nicht möglich. Wenn Sie
Mitglied in einem dem DEUVET
angeschlossenen Club angeschlossenen Club sind,
sind sie automatisch DEUVET-Mitglied.
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Ihr Draht zu uns ....
Die DEUVET
Geschäftsstelle:
|
Wiebestraße
36 - 37
10553 Berlin |
Telefon:
09001-33 88 38 (49 cts p. Minute)
Fax: 030-34 09 51 72
e-mail:buero-berlin@deuvet.de |
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Ziele und
politische Einflussnahme: |
- Vertretung
politischer Interessen
- Einflussnahme
auf die Gesetzgebung im Sinne der Oldtimerbesitzer
- Überprüfung
und Korrektur von Gesetzentwürfen
- Vertretung bei
Behörden und Ämtern
- Vertretung
Deutschlands beim Weltverband FIVA
- Vergabe von
Fahrzeugpässen
- Erstellung-
und Bearbeitung von Statistiken
- Information an
die Mitglieder
- Beratung und
Unterstützung der Clubs
- bei der Club Organisation
- bei der Organisation von
Oldtimer-Veranstaltungen
- Schaffung von
finanziellen Vergünstigungen für DEUVET-Mitglieder
- Gesprächsforen
- Schulung
- Öffentlichkeitsarbeit
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den Infos Nr. 31 - 62 (2010 - 2011)
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