Infos Nr.
31- 62 (2010-2011)
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62. IKM-Info:
Wechselkennzeichen 22.12.2011
Das
von vielen Oldtimerliebhabern herbeigesehnte Wechselkennzeichen
hat am 16.12.2011 die letzte politische Hürde genommen: Der
Bundesrat hat der Einführung des Wechselkennzeichens
zugestimmt, so dass es voraussichtlich Mitte 2012 zur Verfügung
steht.
Leider
werden vom Wechselkennzeichen, so wie es nun beschlossen wurde,
viele Hoffnungen der Oldtimerszene enttäuscht.
Konkret
gelten folgende Einschränkungen bzw. Regeln:
- Es
können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen
zugelassen werden.
- Die
Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine
sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am
jeweiligen Fahrzeug, das große Hauptkennzeichen muss vor
Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert werden, das am
Straßenverkehr teilnimmt.
- Das
Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im öffentlichen
Verkehrsraum nicht zulässig.
- Es
ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe
bei ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen
"Steuerrabatt" geben, es gibt keine Möglichkeit
der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer
Saisonzulassung.
- Beide
Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig
sind z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem
Wechselkennzeichen, nicht jedoch ein PKW und ein Motorrad).
- Beide
Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B.
können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer
und ein Renault 4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht
jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer, da die Größe des
hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist)
- Ein
Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen
speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt.
Tarifdetails sollen rechtzeitig vor Einführung des
Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob eine
Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein
modernes Auto und einen Oldtimer auf einem
Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten werden wird, ist
derzeit unbekannt.
Da
im Bereich der Oldtimerversicherungen auch ohne
Wechselkennzeichen Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits
seit vielen Jahren branchenüblich sind, ist beim derzeitigen
Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue
Wechselkennzeichen für Oldtimerfreunde Kostenvorteile, egal wie
geringfügig, bieten wird.
Wenn
man sich vor Augen führt, welche Hoffnungen durch Medien und
einige Politiker ans Thema "Wechselkennzeichen" geknüpft
wurden, muß man zwangsläufig vom Ergebnis enttäuscht sein. Es
ist schade, daß sich die politisch Verantwortlichen nicht zu
einer Regelung nach schweizerischem Vorbild durchringen konnten.
Man
darf nun gespannt sein, welche Akzeptanz diese Form des
Wechselkennzeichens finden wird.
Herzliche
Grüße aus Württemberg
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative |
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Am
07.11.2011 fand die letzte Sitzung dieses Jahres des
Parlamentskreises Automobiles Kulturgut statt. Auch
diesmal wurde wieder kontrovers diskutiert. Die
Diskussionsinhalte wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und
geben diese nachfolgend wieder:
Begrüßung
und Eröffnung der Sitzung durch Jens Koeppen. Herr
Koeppen bedauert, dass er aufgrund seiner zahlreichen
Verpflichtungen dem Parlamentskreis nicht länger
vorstehen kann und stellt als Nachfolger Thomas Jarzombek
(MdB - CDU) vor, der sogleich von seinem Vorhaben
berichtet, die Plakette der Umweltzone aus optischen Gründen
von der Scheibe auf das Kennzeichen wandern zu lassen.
Status
Sonderkennzeichen (kleine Kennzeichen für Motorräder,
Klebekennzeichen):
Laut
der MdBs Koeppen und Jarzombek ist der beim letzten
Treffen angekündigte Antrag noch nicht gestellt worden,
da dieser noch in den Gremien durchgesprochen werden muss,
um seitens der Abgeordneten mehr Unterstützung zu
erhalten. Thomas Jarzombek schlägt zudem vor, gleich
mehrere Themen in diesem Antrag zu bündeln. Als weiterer
„Problemfall“ wird hier seitens Peter Schneider die
bundesweit unterschiedliche Handhabung der roten
07-Nummern bei Umzug oder Verkauf genannt, die nicht
nachvollziehbar ist (wir berichteten bereits anlässlich
der Sitzung vom 04.07.2011). Laut Burkhard Steins wäre es
sinnvoll, die Nutzung des „US-Kennzeichens“ wieder zu
beleben; ein weiterer möglicher Punkt für einen Antrag.
Johannes Götze merkt die Dringlichkeit in Sachen kleine
Kennzeichen für Motorräder an. Viele große Kennzeichen
seien auf den Motorrädern schlichtweg nicht zu montieren.
Thomas Jarzombek wird diese Punkte mit der
Verkehrsarbeitsgruppe diskutieren und schlägt vor, bei
PSts. Dr. Andreas Scheuer nachzufragen, inwieweit hier
eine gesetzliche Lösung sinnvoll bzw. machbar ist, da
eine Gesetzgebung nicht so schnell „zu kippen“ sei wie
eine Verordnung. Bis zur nächsten Sitzung soll eine
entsprechende Regelung in einem Antrag formuliert und in
die Entscheidungsgremien gebracht sein.
Die
neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):
Beim
letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von
Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung) vorgestellt. Eine hierfür ins Leben
gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis
Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit
der konkreten Anwendung. Der AKE hat keine gesetzgebende,
sondern ausschließlich beratende Funktion. Am 20.03.2012
soll die neue Oldtimer Richtlinie verabschiedet werden,
bis dahin wird der AKE noch dreimal zusammenkommen. Als
die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das
Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die
Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer-Richtlinie
liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert,
sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei
dem zu prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt. Alf
Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das
umfangreiche Archiv der GTÜ (www.gtue-oldtimerservice.de),
das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und
Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Thomas
Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen,
dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen,
die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder
„Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als
Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es
keine Frage des persönlichen Geschmacks sei. Solange die
Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen
Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um
Oldtimer. Die 80er-Jahre war die Hochzeit des
Fahrzeug-Tunings und der Umbauten. Zudem habe das
H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche
lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose
Befahrung der Umweltzonen. Thomas Jarzombek ist jedoch
durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug
adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde
teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus
monetären Einfluss. Der Teilnehmerkreis ist sich einig
darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und
vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer
undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen einer möglichen
Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche
Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch
sei. Zudem fördert eine solche nachvollziehbare
Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende
Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von
einem Kulturgut zu sprechen. Martin Halder verweist in
diesem Zusammenhang auf einendurchaus kritischen Artikel
des „Spiegel“, der die Sensibilität der Öffentlichkeit
für dieses Thema unterstreicht.
Biokraftstoff
E10 bei Oldtimern (Johannes Hübner | autoconsult):
Johannes
Hübner berichtet über Entwicklungen aus seinem aktuellen
Feldversuch (wir berichteten bereits anlässlich der
Sitzung vom 04.07.2011). Zusammenfassend kann berichtet
werden, dass das ein oder andere Fahrzeug zwar
„Macken“ aufweist, jedoch nicht eindeutig belegbar
ist, ob diese durch die Nutzung von E10 herrühren. Von
ihm konsultierte andere Quellen wie beispielsweise
Internetforen melden ebenfalls keinerlei Probleme mit dem
Kraftstoff E10. Peter Steinfurth wirft die Frage auf, ob
es denn verlässliche Zahlen im Hinblick auf den Verkauf
von E10 gäbe. Offensichtlich werde E10 nämlich aufgrund
der geringen Nachfrage von den Tankstellenpächtern gar
nicht verkauft, aus den entsprechenden Zapfsäulen fließe
E5. Stefan Röhrig erwähnt, dass innerhalb der
EU-Kommission das Thema für so brisant gehalten wird,
dass darüber diskutiert wird, E10 als zukünftigen
Standard-Kraftstoff in Frage zu stellen. Martin Halder kündigt
an, das Thema E10 zugunsten anderer wichtiger Themen
innerhalb dieser Runde ruhen zu lassen, bis neue, konkrete
Erkenntnisse vorliegen.
FIVA
| Charta von Turin:
Johannes
Hübner sieht die größte Problematik nicht im
eigentlichen Text der Charta, sondern im Vorwort
(Definitionen). Vom 17.-19.11.2011 findet in Washington,
DC, die FIVA General-Assembly statt; der ADAC hat laut
Dirk Jurgasch hierfür seine Anmerkungen an den FIVA
Vertreter der Schweiz, Herrn Kohler, geschickt. Der DAVC
wird lt. Georg Sewe in Washington teilnehmen. Stefan Röhrig
berichtet von einem Treffen des VDA mit Vertretern der
FIVA. Laut Herrn Röhrig will der VDA auf jeden Fall
verhindern, dass die FIVA auf die Unesco zugeht und die
Charta als Gesetz verabschiedet wird. Eine Meinung, der
sich Winfried Seidel bedingungslos anschließt –
jegliche Entwicklung in Richtung Denkmalschutz sei
aufgrund der unabsehbaren Einschränkungen um jeden Preis
zu vermeiden. Peter Steinfurth berichtet, dass im
Internetforum der „Oldtimer-Markt“ weniger der Inhalt
der geplanten Charta kritisiert wird, als die Tatsache,
dass von der FIVA in Vorwegnahme einer öffentlichen
Diskussion Einschränkungen besprochen werden. Martin
Halder fasst die allgemeine Stimmung dahingehend zusammen,
dass die Oldtimer-Richtlinie von den meisten als zu
liberal angesehen wird. Hingegen befasst sich die geplante
Charta von Turin zwar mit vergleichbaren Fragestellungen,
wird aber insgesamt als zu restriktiv beurteilt. An Dirk
Jurgasch richtet sich abschließend die Bitte, das nächste
öffentliche Protokoll der FIVA zur Vorbereitung auf das nächste
Treffen des Parlamentskreises zu liefern. Martin Halder
regt an, die Themen zur Klassifizierung von Oldtimern zum
Schwerpunkt der nächsten Sitzung zu machen, was breite
Zustimmung findet.
Verschiedenes:
Peter
Schneider berichtet von einer Sitzung der
Historic-Vehicle-Group der EU. Da die „Problematik
Umweltzone“ inzwischen auch andere Länder der EU
erreicht hat, besteht dort der Wunsch nach einer Einführung
des H-Kennzeichens analog zu Deutschland. Georg Sewe
berichtet von der Schwierigkeit für Oldtimer Clubs, den
Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen / zu behalten.
Peter Schneider merkt an, dass nur allgemeine
Oldtimer-Clubs diesen Status zugesprochen bekommen, nicht
jedoch Marken-Clubs.
Christoph
Karle befürchtet kommende Maut-Gebühren für PKWs.
Thomas Jarzombeks Einschätzung dazu ist, dass dies aus Gründen
der Umsetzung und der Kosten-Nutzen-Rechnung eher nicht
realisiert wird und sich somit auch die Frage nach einer
Mautbefreiung für Oldtimer absehbar nicht stellt.
Soweit
die Ausführungen aus dem Parlamentskreis Automobiles
Kulturgut. Eine kurze Anmerkung in eigener Sache: Die
Initiative Kulturgut Mobilität teilt weder die Befürchtung
einer Oldtimerschwemme noch die Ängste um einen
Denkmalschutz in Richtung historische Automobile. Dies ist
und war nie Intention der FIVA oder der Initiative
Kulturgut Mobilität. Davon abgesehen spricht die
Charta von Turin von Kulturgüterschutz und nicht von
Denkmalschutz; zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Als
Lesetipp können wir diesmal das Buch „Juan Manuel
Fangio“ empfehlen. Eine lesenswerte Biographie rund um
den erfolgreichsten Rennfahrer des 20.Jahrhunderts. Die
Rezension haben wir Ihnen in unserer Leseecke unter http://www.kulturgut-mobilitaet.de
zur Verfügung gestellt.
Zu
guter Letzt dürfen wir ein neues Fördermitglied in
unseren Reihen begrüßen und heißen hiermit die Aero-IG
herzlich willkommen.
Herzliche
Grüße aus Württemberg
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend
für den Vorstand der Initiative
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Initiative
Kulturgut Mobilität e.V.
Mario
De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße
40
73278
Schlierbach
Tel.:
07021/75413
E-Mail:
derosa@kultur-mobil.org
Home:
www.kulturgut-mobilitaet.de
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60. DEUVET
gewinnt classic-car-tax als Fördermitglied
Für Inhaber einer DEUVET Card werden Old-
und Youngtimerbewertungen ab sofort noch günstiger. Als jüngstes
Fördermitglied konnte der DEUVET die Preis-Experten von
classic-car-tax aus Castrop-Rauxel gewinnen. Die
Marktbeobachter, deren Preise regelmäßig in Fachzeitschriften
wie Motor Klassik, Youngtimer und Motorrad Classic veröffentlicht
werden, erstellen über ihr bundesweites Sachverständigennetz
Wertgutachten für Liebhaberfahrzeuge. Daneben bieten sie mit
dem sogenannten Home-Check eine schnelle Online-Selbst-Bewertung
des eigenen Fahrzeugs an. Diese Selbstbewertung kann zwar kein
Gutachten ersetzen, bietet aber die Möglichkeit, sich schnell
einen Eindruck vom Wert des eigenen Fahrzeuges zu verschaffen.
DEUVET Card Inhaber erhalten den Home-Check für nur EUR 8,95
sowie einen Rabatt von 10 Prozent auf zahlreiche andere
Dienstleistungen. Für Frank Wilke, Leiter Marktbeobachtung bei
classic-car-tax, sprachen ganz handfeste Gründe für die neue
Kooperation: „Bei uns hat fast jeder Mitarbeiter einen Oldie
in der Garage stehen und den möchten wir auch in Zukunft möglichst
ohne große Einschränkungen fahren dürfen. Die DEUVET setzt
sich hierfür ein und hat auf dem Gebiet der
Interessenvertretung die größte Erfahrung.“
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59. AvD
informiert: Neue Oldtimer-Richtlinie ab dem 1. November
Der Automobilclub
von Deutschland, AvD, weist darauf hin, dass ab dem 1.
November 2011 die neue „Richtlinie für die Begutachtung
von Oldtimern in Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie
nach § 23 StVZO“ ist, es den Verwaltungsaufwand zu
vereinfachen. Andreas Scheuer, parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung: "Der Anforderungskatalog wurde
entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige
reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die
Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert
geblieben sind“.
Zukünftig ist die
Klassifizierung in Zustandsnoten nicht mehr notwendig,
denn eine Mindest-Zustandsnote wird nicht mehr gefordert.
Das Gutachten wird von Sachverständigen ausgestellt,
welche mehr Freiraum bei der Beurteilung haben: In der
Richtlinie ist die Rede von „leichten, für
kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen
Gebrauchsspuren“. Gegenüber der früher notwendigen
Eingruppierung nach Bewertungsstufen ist somit nur noch
ein „ja“ oder „nein“- bei der Entscheidung zur
Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
notwendig. Geprüft wird durch alle offiziellen Überwachungsorganisationen.
Wichtig ist die
Originalität des Fahrzeuges sowie ein guter Pflege- und
Erhaltungszustand. Anders als mit der frühreren
Verordnung sind zeitgenössische Umbauten zulässig, d.h.
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10
Jahre nach Zulassung vorgenommen worden sind stellen kein
Hindernis dar. Als Nachweis gelten in diesem Falle
damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines baugleichen
Fahrzeuges, Herstellerfreigaben oder auch Fachliteratur
und Berichte aus der damaligen Fachpresse.
Ein weiteres Novum:
Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam
aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit
einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein
H-Kennzeichen.
Auf Grund der neuen
Verordnung passt auch der AvD seine Bedingungen für die
AvD OldtimerCard an, die Mindest-Zustandsnote 3 ist keine
Voraussetzung mehr.
Weitere Informationen
finden Sie hier:
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58. Plakettenrückdatierung
zur HU wird aufgehoben
Zu diesem Thema erreichen uns zur Zeit diverse Anfragen von
unseren Mitgliedern.
Ab 01.01.2012 soll die Rückdatierung der Plaketten zur HU völlig
abgeschafft werden, eine Rückdatierung als Strafe ist vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen, da dies technisch und juristisch
nicht begründbar ist. Ein Verordnungsentwurf des
Bundesverkehrsministeriums liegt vor und soll dem Bundesrat zur
Entscheidung vorgelegt werden. Dieser sieht vor, dass die Rückdatierung
zwar entfällt, bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2
Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich
umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein.
Nach unseren Recherchen haben sich jedoch noch nicht alle
Bundesländer auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierzu ist aber
lediglich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erforderlich.
Sollte die Zustimmung der Bundesländer nicht erfolgen wird die
Rückdatierung aus juristischen Gründen ersatzlos gestrichen.
Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit dem Inkrafttreten zum
1. April 2012, der ursprüngliche Termin ist wohl nicht zu
halten.
Der Bundesverband DEUVET unterstützt natürlich diese
Entwicklung, denn aus jahreszeitlichen oder technischen Gründen
ist eine zeitlich punktgenaue HU manchmal mit Schwierigkeiten
verbunden.
Auf der DEUVET Website finden Sie die neuesten Informationen zur
Zusammenarbeit mit dem AvD. Leistungen des AvD für unsere
Mitglieder, sowie die Koordination der politischen
Interessenvertretung können Sie im Newsticker ersehen, weiter
unten auf der Startseite erscheint unter "Zwei starke
Partner" eine wissenswerte Zusammenfassung der AvD Historie
und der Tätigkeiten. Unter der Rubrik Fördermitglieder können
Sie direkt auf die AvD- Website kommen.
Ihr DEUVET Team
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57. Initiative Kulturgut Mobilität:
Oldtimer und E10
Einladung
zum E10-Vortragsabend aus erster Hand
Noch
immer gibt es unter den Oldtimerfahrern große Verunsicherung,
was das Thema „Oldtimer und E10“ betrifft. Diverse
Publikationen der vergangenen Monate konnten die Bedenken der
Oldtimerbesitzer nicht in Gänze ausräumen.
Nach
dem Pressegespräch auf der Techno-Classica 2011 und einer
umfangreichen Publikation zu diesem Themenkomplex auf dem
Infoportal der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. möchten wir
„Oldtimer und E10“ erneut zur Sprache bringen.
Diesmal
unter persönlicher Einbeziehung der Betroffenen, nämlich
Ihnen!
Herr
Wolfgang Dörmer, seit über 35 Jahren in der ARAL-Forschung tätig
und ein profunder Kenner der Materie, wird die blaue Brille
absetzen und Sie aus erster Hand über E10 informieren. Sie
haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Fragen zu
stellen und so die Aspekte anzusprechen, die Ihnen persönlich
auf dem Herzen liegen. Holen Sie sich ihre Information direkt
von der Quelle, lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Nach
dem Vortrag von Herrn Dörmer wird es daher eine
Diskussionsrunde geben.
Der
Informationsabend findet statt am
Montag,
den 24.10.2011 um 19 Uhr
im
VfB-Clubrestaurant, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart-Bad
Cannstatt
http://www.vfb-restaurant.de
Da
der zur Verfügung stehende Platz auf 80 Personen begrenzt ist,
bitte ich um kurze, formlose Anmeldung durch Antwort auf diese
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
.
Herzliche
Grüße aus Württemberg
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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56. Initiative Kulturgut Mobilität:
Charta von Turin und H-Kennzeichen-Zuwachs
Die
Charta von Turin
Im
letzten Rundschreiben haben wir bereits über die Charta
von Turin berichtet, welche in Essen erstmals diskutiert
wurde.
Zur
Erinnerung: Die Charta soll auf internationaler Ebene
das gemeinsame Grundverständnis und die
Selbstverpflichtung, das fahrzeughistorische Erbe zu
bewahren und auf den Straßen dieser Welt präsent zu
halten, dokumentieren. Es soll nicht das Ziel sein, bewährte
Regelungen zu verändern, sondern vielmehr international
das Recht absichern, mit historischen Straßenfahrzeugen
mobil zu sein. Mit der Charta von Turin definiert die
FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens)
Kriterien und Voraussetzungen, nach denen historische
Fahrzeuge unter Kulturgüterschutz gestellt werden könnten.
Nach
einem ersten Austausch auf der Techno-Classica 2011,
fand nun am vergangenen Freitag ein Arbeitstreffen
zwischen der FIVA-Arbeitsgruppe (stellvertretend Frau
Gundula Tutt und Herr Thomas Kohler) für die Charta und
der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (Dr.Ralf
Ziegler und Mario De Rosa) statt, in welchem konstruktiv
Eckpunkte der Charta diskutiert wurden. Die
Fruchtbarkeit des Treffens wurde am Ende durch eine
Aufnahme der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. in die
Arbeitsgruppe dokumentiert. Wir freuen uns sehr, daß
wir Teil dieses interessanten und spannenden Prozesses
sein dürfen und bedanken uns sehr herzlich dafür!
Wir
halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem
Laufenden, sobald neue Ergebnisse vorliegen.
Vergangenen
Sonntagabend beendete die ARD ihre Themenwoche „Der
mobile Mensch“. Einige sehens- und nachdenkenswerte
Beiträge wurden in der vergangenen Woche gesendet. Die
Initiative Kulturgut Mobilität war zur
Auftaktveranstaltung am 19.05.2011 ins ARD-Hauptstadtbüro
eingeladen und konnte im regen Austausch mit den Gästen,
darunter Verkehrsminister Ramsauer, Prof. Albert Speer
jun., Ulrich Deppendorf, u.v.m. die Ziele und die Arbeit
der Initiative vorstellen.
Wie
jedes Frühjahr erreichten uns auch in den letzten
Wochen wieder Meldungen über die scheinbar jährlich
stattfindende Oldtimervermehrung. Bei genauerer
Betrachtung der Zahlen gibt es abseits der pauschalen
Jubelzahlen, die im Extremfall gar den Eindruck
erwecken, es gäbe in Deutschland ein Millionenheer von
Oldtimern, einige ganz erstaunliche Tendenzen, die unser
Vorstandsmitglied Dr. Ralf Ziegler einmal näher
beleuchten wollte: Bereits
die Zahl der zugelassenen Autos, die mindestens 30 Jahre
alt sind (inklusive der über 30-jährigen Autos ohne
Oldtimer-Status) liegt sehr weit von der gelegentlich
herbeigeredeten Millionenzahl entfernt: Am 1.1.2011
kannte das Kraftfahrt-Bundesamt 361.677 PKW von
mindestens 30 Jahren Alter.
Gleichzeitig
steigt, vermutlich aufgrund der wachsenden Zahl an
Umweltzonen, der Anteil an diesen Automobilen, die ein
H-Kennzeichen tragen. Die Zahl der PKW mit H-Kennzeichen
beträgt inzwischen 208.319 Stück.
Wer jedoch glaubt, dass eine Schwemme „junger“
Fahrzeuge zum Anstieg des Oldtimer-Bestandes führt, der
irrt: Unübersehbar ist, dass die Fahrzeuge mit
H-Kennzeichen im Durchschnitt immer älter werden.
Bildeten z.B. vor 9 Jahren die "H-Frischlinge"
im zarten Alter von 30-34 Jahren die mit ca. 35 % aller
ausgegebenen H-Kennzeichen größte Altersgruppe,
stellen sie heute mit ca. 21% nur noch die drittgrößte
Altersgruppe. Der "Nachwuchs" bleibt
anscheinend aus. Den Löwenanteil (49,4 % der
H-Kennzeichen) machen inzwischen die 35-44-jährigen
Fahrzeuge aus. Ebenfalls beeindruckend: Die Zunahme der
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die über 50 Jahre alt
sind. Vor 9 Jahren waren es nur 8,3 %, heute hat sich
der Anteil der Fahrzeuge ab 50 Jahren Alter mit
H-Kennzeichen ungefähr verdoppelt und beträgt
(speziell vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese
Fahrzeuge aus der Zeit vor der industriellen
Massenproduktion stammen) enorme 16,4%.
Am
08.06. findet um 20Uhr in Stuttgart der nächste
Clubabend der Initiative Kulturgut Mobilität statt. An
diesem Abend wird u.a. unsere diesjährige Aktion
„Flagge zeigen“ im Rahmen des Tags des offenen
Denkmals vorbereitet und geplant, welche anlässlich des
Automobiljubiläums am 11.09. in der Daimlerstadt
Schorndorf stattfindet. Weitere Informationen hierzu
gibt es auf unserem Infoportal. Wir würden uns über
eine rege Teilnahme am Clubabend beim SSV Zuffenhausen,
Hirschsprungallee 7, 70435 Zuffenhausen, 0711/822156,
sehr freuen. Jeder Interessierte ist hierzu herzlich
eingeladen.
Ab
sofort findet wieder jeden Donnerstag ab 18.00 Uhr in München
ein lockerer Stammtisch für alle Mitglieder und Freunde
der Initiative Kulturgut Mobilität statt. Ort: Bistro
"Die Schnecke", Ecke Knorrstraße /
Max-Diamand-Straße. Parkplätze sind hinter der
Schranke vorhanden. (Den Schlüssel gibt es an der
Theke). Alternativ: U-Bahn: Am Hart. Das Bistro hat
extra für die Initiative am Abend geöffnet. Es gibt
immer eine Auswahl an warmen Speisen. Außerdem besteht
die Möglichkeit, Fotos oder Filme auf der eigenen
Leinwand zu zeigen. Die Initiative Kulturgut Mobilität
e.V. Region Bayern freut sich auf Ihren Besuch.
Neu
auf unserer Homepage sind in der Literaturecke die
Rezensionen der Bücher „Robert Bosch“ und
„Mercedes-Benz S-Klasse W126“ sowie in der Rubrik
Historische Mobilität ausgedehnte Berichte über den
Sieg Rudolf Caracciolas 1931 bei der Mille Miglia sowie
75 Jahre BMW 328 zu finden.
Schauen
Sie in einer ruhigen Minute ruhig mal unter http://www.kulturgut-mobilitaet.de
rein, wir freuen uns auf Sie!
Herzliche
Grüße aus Württemberg
Ihr
Mario
De Rosa
stellvertretend
für den Vorstand der Initiative
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55.
Verband der Automobilindustrie e. V. informiert
Liebe
Oldtimerfreunde!
Als
Anlage erhalten Sie eine Auswertung der neuesten
Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Es
hat erneut einen starken Zuwachs älterer Fahrzeuge gegeben. So
stieg die Zahl der PKW älter als 30 Jahre in den letzten zehn
Jahren um 83,3 %, alleine von Januar bis Dezember 2010 um 7,9 %.
Noch stärker haben sich die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
entwickelt. Im letzten Jahr nahmen sie um 10,9 % zu.
Weitere
detaillierte Auswertungen werden wir in ca. sechs Wochen veröffentlichen.
Mit
freundlichen Grüßen/With kind regards
Stefan
Röhrig
Verband
der Automobilindustrie e. V. (VDA)/German Association of the
Automotive Industry
Leiter
Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage
Vehicles
Behrenstr.
35,
10117 Berlin
Germany
Tel.
+49 (30) 897842-380
Fax
+49 (30) 897842-606
Mob.+49
(0) 172 1019 371
Mail
roehrig@vda.de
URL
http://www.vda.de



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54. Initiative Kulturgut Mobilität:
Wie lange noch E5-Super?

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53. Initiative
Kulturgut Mobilität:
Wechselkennzeichen
in Deutschland
(Auszüge aus
der Tagung des Parlamentskreises vom
23.02.2011)
Zum
Wechselkennzeichen berichtete He. Dr. Scheuer, dass das
Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
konzeptionell mit den Vorbereitungen zur Einführung fertig sei.
Angedacht war zunächst die Einführung des Kennzeichens zum
Start der Saison 2011. Dies lässt sich nicht realisieren, der
Start ist nun für Mitte des Jahres/Herbst 2011 angedacht. Die
Ressortabstimmungen haben begonnen. Probleme werden seitens des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gesehen. Es ist unklar, ob
Mehrwertsteuereffekte die prognostizierten Steuerausfälle
auffangen können. Eine Rabattierung von 75 % auf das zweite und
dritte Fahrzeug ist geplant.
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52. DEUVET informiert:
Macht ein Führerschein-Umtausch Sinn?
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51. DEUVET
informiert über die Sitzung des Parlamentskreises Automobiles
Kulturgut Am 23. Februar
2011 fand die Sitzung des Parlamentskreises Automobiles
Kulturgut im Deutschen Technikmuseum Berlin statt.
Jens Koeppen MdB begrüßte die
rund fünfzig Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Verbänden.
Der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Andreas Scheuer MdB vom Bundesministerium für Verkehr
referierte über den aktuellen Stand zum Wechselkennzeichen und
kleineren Kennzeichen für Motorräder. Zum Ersteren wird noch
eine Zeit vergehen bis Einigung mit dem Finanzministerium
erreicht wird. Zum Zweiten wird auf Grund von Reklamationen aus
der Szene zu den geplanten Kennzeichen der Größe 20 x 18 cm,
jetzt zusätzlich die kleinere Variante von 22 x 13 cm in Erwägung
gezogen. Ein ausführlicher Beitrag von Dirk Köhler (Total
Deutschland) über E10-Kraftstoffe erzeugte reichhaltige
Diskussionsbeiträge, die von Verträglichkeit für Oldtimer bis
zur Preisgestaltung reichten. Das Angebot über Gespräche zur
Sicherung eines E5- oder gar E0-Kraftstoffes über das Jahr 2013
hinaus wurde von den Teilnehmern begrüßt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt
stellte Urs P. Ramseier vom Swiss-Car-Register das in
Zusammenarbeit mit der Humboldt Universität Berlin entstandene Kulturprojekt
Automobil als Kulturtechnik vor. Anschließend berichtete
Stefan Röhrig (VDA) von der Historic Vehicle Group des
Europa-Parlaments. Bei der letzten Sitzung am 20. Januar in Straßburg
war auch der Vizepräsident des DEUVET Peter Schneider dabei, um
die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland zu klären. Wir
berichteten hier bereits an anderer Stelle ausführlich darüber.
Letztes Thema auf der Tagesordnung war die neue Fassung des
Anforderungskataloges für das H-Kennzeichen, vorgetragen durch
Herr Rainer Süßbier von der GTÜ.
Abschließend erfolgte eine Führung durch den Gastgeber, in
Person von Ulrich Kubisch, durch die erneuerten
Ausstellungshallen - jetzt noch leer - in denen am 12. Mai 2011
die feierliche Eröffnung der Fahrzeugsammlung stattfinden wird.
Ein Termin den sich der Interessierte auf jeden Fall merken
sollte.
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am 4. Juli
2011 in Berlin statt. Dabei soll es dann unter anderem um das
Thema Entwicklung des Oldtimerbestandes und erneut um
Biokraftstoffe gehen.
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50. Kein E10
für Oldtimer-Motor!
Verfasser: Michael Strauch,
19.02.2011
Nach dem Studium einiger Berichte
und Veröffentlichungen in verschiedenen Medien kann ich nur
empfehlen, das Restrisiko bei Verwendung von E10-Benzin für
Oldtimer-Motore nicht einzugehen! Also Hände weg vom E10! Für
einen Mehrpreis von € 15,- pro Jahr kann man sorglos mit Super
Plus fahren (Jahresleistung 3000 km, Verbrauch 10l/100km,
Preisunterschied E10 zu Super Plus 5 Cent/l)!
Wer andere Daten unterstellen
möchte kann dies wie folgt selbst ausrechnen:
Mehrkosten = 3000
km/Jahr x 10l/100km x 0,05 €/l = 15 €/Jahr
Mehr gibt es nicht mehr zu diesem
Thema! - Und unser Erdöl gibt es noch 50 Jahre - lies Artikel
Nr. 49!
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49. Verbrennungsmotore
und auch Erdöl bleiben uns noch 50 Jahre erhalten

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48. Bioethanol
- Schädigungen an Oldtimer Motoren nachgewiesen (07.02.2011)
München,
25.11.2010
Autor: Kay MacKenneth
Mit
einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.Oktober 2010 können
Autofahrer ab Janur an den bundesweiten Tankstellen Benzin mit
10% Bioethanol Zusatz tanken. Dieser Kraftstoff wird mit dem
Zusatz E10 versehen und die Säulen werden entsprechend
gekennzeichnet.
"Jeder
Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug
Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische
Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche
Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure
die Broschüre "E10-Verträglichkeit von
Kraftfahrzeugen", Stand 24. November 2010, erstellt. Diese
gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN
51626-1, Ausgabe November 2010 sind." So der ADAC in seinem
neuesten Newsletter (www.adac.de)
In dieser Broschüre sind Fahrzeuge älteren
Datums und Oldtimer nicht erfasst. Generell lässt sich aber
durchaus sagen, dass die Verwendung von E10 für Oldtimer mit
Problemen einhergeht.
Entgegen
anders lautender Darstellungen wurde durch eine Langzeit-Studie
in den USA bewiesen, dass ein Oldtimer ohne Teil-Umrüstung
durch Bioethanol geschädigt wird. Bereits im August 2008 lagen
erste Ergebnisse der Universität Kettering, USA vor, die die
Untersuchungen im Auftrag eines großen Versicherungskonzerns
vorgenommen hatten. Die Versicherung zählt mit 600.000
Sammler-Fahrzeugen zu den Größten der USA. Das finale
Ergebnis der Studie zeigt auch auf, warum nicht alle Oldtimer
umrüstbar sind.
Ziel
der Studie war herauszufinden, ob eine Schädigung an Oldtimern
auftritt, wenn Bioethanol auf längere Zeit verwendet wird und
welche Maßnahmen getroffen werden können, um eventuellen Schäden
vorzubeugen.
Die
zentralen Themen der Studie:
1.
Verträglichkeit von Bioethanol mit Bauteilen, Dichtungen und
Schläuchen im Kraftstoffsystem.
2.
Bioethanol und die Bauteile des Motors und Kraftstoffsystems
3.
Löst Bioethanol alte Rückstände im Tank und den
Kraftstoffleitungen und verstopft somit die Vergaser?
4.
Löst der Ethanol Anteil Gummiteile an und verursacht somit frühzeitig
poröses Material?
5.
Wie verhält sich Bioethanol im Startverhalten bei kaltem
Wetter.
Fazit: Je älter
das Fahrzeug, desto größer die negativen Auswirkungen durch
die Verwendung von Kraftstoff mit Ethanol-Anteil. Ganz besonders
betroffen sind die Benzinpumpen und die Vergaser.
Hier
Antworten auf zentrale Fragen:
Wirkt
sich die Kraftstoff Verflüchtigung auf den KFZ Betrieb aus?
Bei
einer Zugabe von Ethanol (bis ca. 5%) in herkömmlichen
Kraftstoff, ist durchaus eine messbare Erhöhung der Verflüchtigung
in Form von Gas festzustellen. Raffinerien sind gesetzlich
verpflichtet, sich an eine geregelte Norm der Verflüchtigungsgrenze
(internationale Regelung EN 228) zu halten und es dürfte
seitens der Hersteller auch sicher gestellt sein, diese Normen
einzuhalten. Dennoch treten bei der möglichen Vermischung von
regulärem herkömmlichen Kraftstoff mit Bioethanol
Verdunstungen auf. Die Möglichkeit, zwei verschiedene
Kraftstoffe miteinander zu vermischen ist nicht abwegig, da es
noch keine geregelten Vorschriften gibt, dass im Falle der Einführung
von Bioethanol Kennzeichnungspflichten gibt. So könnte es
passieren, dass der Verbraucher unwissend Bioethanol tankt und
damit im Tank eine Mischung erzeugt.
Bei
einer solchen Mischung kann bei dem Anlassen des Fahrzeuges zu
merkbaren Nachteilen führen, wie z.B. Unregelmäßigkeit im
Anlaufen, bedingt durch wechselnde Anreicherung des Kraftstoff-
Luft-Gemisches. Das Gemisch schwankt durch die Verdampfung von
einer zu satten Anreicherung bis hin zu einem zu schwachen
Gemisch. Sicherlich ist dies von Fahrzeug zu Fahrzeug
unterschiedlich. Auch bei höheren Geschwindigkeiten kann es bei
Einspritzpumpen und Vergasern zu hohen Schwankungen kommen. Dies
hat auf Dauer auch Auswirkungen auf das gesamte Kühlsystem.
Foto:
Bauteile der Kraftstoff Anlage von Oldtimer Fahrzeugen kann
angegriffen werden.
Ist
Bioethanol schädlich für Bauteile des Kraftstoffsystems?
Ja.
Besonders bei Vorkriegsfahrzeugen wurden viele Komponenten aus
Elastomeren (gummiartige Plastikteile) und Aluminium verbaut.
Ethanol greift diese Teile an. Aluminium korrodiert und die
Elastomere beginnen porös zu werden und zu zerfallen. Damit können
auch wieder Bestandteile in die feinen Düsen des Vergasers
gelangen. Zum größten Teil sind Vergaser aus Aluminium
gegossen. Ethanol greift Aluminium an und verursacht auf Dauer
Korrosion.
Dieser Effekt ist allerdings noch nicht im Ganzen nachgewiesen.
In Südamerika wird bereits Bioethanol Kraftstoff verwendet und
Vergaser entsprechend darauf umgerüstet. Die alten Vergaser
wurden durch eine Kupfer-Galvanisation angepasst und damit vor
der Ethanol Korrosion geschützt. Durch eine Langzeitstudie ist
mittlerweile ermittelt, welche Metallarten im Kraftstoffsystem
durch die Nutzung von Bioethanol angegriffen werden und dadurch
korrodieren. Diese Liste der Metalle trifft im hochgradigen
Maße auf Oldtimer zu. So betrifft dies nach der Studie folgende
Metalle:
-
Teile aus Zink oder mit Zinklegierungen (auch verzinkte Metalle)
- Bronze
- Kupfer
- Stahl mit einer verbleiten Schicht
- Aluminium
Diese Metalle werden
vor allem im Tanksystem, den Kraftstoffleitungen,
Verbindungselementen im Kraftstoffsystem und den Vergasern
verwendet. Die anfängliche Meldung in den meisten Fachmedien,
Vergaser mit Bronze galvanisieren zu lassen, ist somit
widerlegt, da auch Bronzelegierungen nach den neuesten
Erkenntnissen vor Korrosion nicht geschützt ist. Die
Kraftstoffindustrie ist also gefordert, entsprechende Additive
zu entwickeln, die diese Systeme schützt.
Bei
modernen Fahrzeugen sind die meisten Fahrzeugteile im
Kraftstoffbereich aus Kunststoff und somit nicht betroffen.
Foto: Vergaser
Membrane aus Gummi werden schneller spröde.
Wie
wirkt sich Bioethanol auf das Kraftstoffleitungssystem aus?
Da
sich sowohl im Benzintank, als auch in den Kraftstoffleitungen
und Systemen über die Jahre Rückstände angesammelt haben,
wird es am Anfang bei der Verwendung von Bioethanol Probleme
geben. Der Grund dafür ist, dass Ethanol auch ein Lösungsmittel
ist und diese Rückstände gelöst werden. Dabei flocken die Rückstände
aus und verstopfen dann Filter, Pumpe und Vergaser. Diese
Probleme erledigen sich allerdings mit der dauerhaften
Verwendung von Bioethanol, da sich die Sedimentrückstände nach
und nach gelöst sind und dadurch Leitungen, bzw. Bauteile, nach
dem längeren Gebrauch gereinigt sind. Allerdings empfiehlt
es sich, gerade in der Anfangsphase einen Zusatzfilter, der
regelmäßig gereinigt werden muss, vor empfindlichen Bauteilen
wie Benzinpumpe und Vergaser einzubauen.
Wie
wirkt sich Bioethanol auf Kunststoff und Gummiteile aus?
Die
Langzeitstudie liefert auch Erkenntnisse über Zusammenwirkung
von Bioethanol und Kunststoff, bzw. Gummiteilen. Besonders
schwer betroffen sind folgende Materialien/Bauteile:
-
Nylon
- Kork
- Schellack (Schellack ist in seiner Grundform mit Alkohol verdünnt)
- Polyester und Epoxy
- Elastomere und Dichtungsmaterialien
Anstatt
Dichtungspasten, sollte an den Stellen zur Abdichtung Teflonband
verwendet werden. Die bei Tankrestauration eingesetzten
Dichtmaterialien sind ebenfalls Alkohol löslich und daher nicht
zu empfehlen. Es entsteht eine viskose Schicht, die sich lösen
kann und in den Kraftstoffleitungen zur Verstopfung führt.
Foto: Oldtimer
Motoren tragen an Dichtungen und Bauteilen Schäden davon.
Kann der Ethanol
Gehalt den Feuchtigkeitsgehalt im Motor und dem Kraftstoffsystem
anreichern?
Chemisch
gesehen, bindet Ethanol Wasser. Ethanol lässt sich mit Wasser
vermischen und ist in jedem gebräuchlichen Reinigungsmittel. Allerdings
ist das Kraftstoffsystem ein geschlossenes System und es kann
keine Feuchtigkeit eindringen. (Zusatz der Aero-IG-Redaktion:
Diese Aussage gilt nicht für Aero-Fahrzeuge und auch nicht für
viele Oldtimer!). Im Gegenteil. Der Ethanolanteil ist zum
Vorteil des Motors, denn es bindet die Feuchtigkeit im Motor und
führt diese mit den Abgasen ab.
Hat das Bioethanol
eine Auswirkung auf die Ventile?
In
diesem Bezug gibt es keinen Grund zur Sorge. Ethanol verbrennt
etwas kühler und schont somit die Ventile. Dies ist auch der
Grund, warum die hochtourig drehenden Rennfahrzeuge mit reinem
Alkohol gefahren werden.
Wirkt sich Bioethanol
auf ältere Motoren, wie zum Beispiel Motoren von
Vorkriegsmodellen, aus?
Nach den Erfahrungen
nach der Umrüstung auf bleifreies Benzin bereitete
Oldtimer-Besitzern von Vorkriegsfahrzeugen das Thema
"Ventile" große Sorgen. Ethanol hat keinerlei
Einfluss auf die Ventilsitze, im Gegensatz zu bleifreiem Benzin,
das einen schädigenden Film auf den Ventilsitzen und bei gehärtete
Ventilsitze schädigende Rückstände an dem Gusseisen hinterlässt,
das für damalige Motoren verwendet wurde.
Foto: Auch
Korkdichtungen können sich auflösen, da sich der bindende
Kunststoff zersetzt.
Bildet Ethanol
schneller Dampfblasen oder wirkt es sich temperaturabhängig auf
die Vergaser Funktion aus?
Nein,
Dampfblasen bilden sich nicht stärker durch den Ethanolanteil.
Bei
extremer Kälte oder großer Hitze und auch in extremen Höhen
muss die Leerlaufeigenschaft ebenso nachgestellt werden, wie bei
normalen Kraftstoffen.
Funktioniert
Ethanol mit Einspritzpumpen?
Die
Verwendung von Bioethanol hat keinerlei Einfluss auf die
Funktion von Einspritzpumpen.
Reduziert
die Verwendung von Bioethanol den Kraftstoff - Verbrauch?
Diese
Frage hängt noch von vielen Faktoren ab. Zum einen hängt der
Verbrauch sehr von der Außen-Temperatur ab. Zum anderen ist es
die Fahrweise, die den Verbrauch maßgeblich steuert. Generell
haben Forschungen ergeben, dass die Reduzierung des Verbrauchs
ca. 2% beträgt.
Foto: Membrane aus
der Kraftstoffpumpe werden schnell spröde.
Hat
Bioethanol ein anderes Brandverhalten als normaler Kraftstoff?
Kraftstoffe
mit einer Anreicherung von 5% bis 10% Ethanol haben ein ähnliches
Brandverhalten wie die herkömmlichen Kraftstoffe. Damit reichen
auch herkömmliche Feuerlöscher an Bord aus, um bei kleineren
Vergaserbränden dem Feuer Herr zu werden. Allerdings kann es
bei größeren Bränden bei Löscharbeiten zu Problemen kommen,
da die herkömmlichen Schaumarten, die zur Brandbekämpfung von
herkömmlichen Kraftstoffen konzipiert wurden, von Ethanol
zersetzt werden können. Gerade bei höheren Konzentrationen von
mehr als 10% , kann herkömmliches Löschmittel nicht eingesetzt
werden. Ein wichtiger Hinweis noch, Ethanol brennt
unsichtbar. Sollten der Benzinanteil verpufft sein, kann das
Ethanol noch unsichtbar nachbrennen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass Einsatz von Bioethanol mit einigen
Nachteilen für Oldtimer verbunden. Solange es noch normale
Kraftstoffe gibt, ist das Problem umgehbar - aber dann bliebe
einem der fahren soll, nur die Umrüstung und eventuelle
Umbauten.
Zum
Artikel mit Bilder: http://www.oldtimer-tv.com/oldtimer/DE/news/index.php?Seite=457
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47. Oldtimer
und E10 - Finger weg vom Ökosprit
(02.02.2011)
Als 1988 das verbleite Benzin aus den Zapfsäulen verbannt
wurde, war das für die Umwelt zwar gut, für manche Automotoren
aber schlecht. Einige benötigen seitdem einen Bleizusatz, damit
Ventile und Ventilsitze nicht beschädigt werden. Jetzt droht
den Oldies weiteres Ungemach. Mit Einführung des Öko-Sprits
E10 kommt nun ein Kraftstoff auf den Markt, den die meisten älteren
Fahrzeuge nicht vertragen.
Denn der aggressive Brennstoff kann
Dichtungen und Benzinleitung angreifen, so dass es zu
Undichtigkeiten mit anschließender Feuergefahr kommen kann.
Eine Umrüstung der Bauteile auf neue Werkstoffe ist sehr
aufwendig und teuer. Außerdem verlieren die Fahrzeuge
ihre Originalität. Experten raten deshalb dringend, weiterhin
Kraftstoff mit dem geringeren Ethanolgehalt E5 zu tanken.
"Alter" Kraftstoff bald der
teuerste
Ab Februar soll den Benzinsorten mit 91,
95 und 98 Oktan anstatt fünf künftig zehn Prozent Ethanol
zugefügt werden. An der Zapfsäule sind dann die neuen
Spritsorten mit den Aufklebern "Normal E10
schwefelfrei", "Super E10 schwefelfrei"
beziehungsweise "Super Plus E10 schwefelfrei"
gekennzeichnet. Alle Tankstellen müssen aber laut einer
Verordnung weiterhin den "alten" Kraftstoff führen -
das dürfte oft die teuerste Sorte sein. Ausnahmeregelungen gibt
es nur für sehr kleine Tankstellenbetriebe.
Motoren, die problemlos E10
vertragen, hat der hat der ADAC auf seiner
Internetseite aufgeführt. Passiert dennoch mal ein Irrtum,
sollte das falsch betankte Auto
nicht gestartet und der Tank sofort leergepumpt werden.
auto.de/Spot Press Services GmbH
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46. DEUVET-Info
zu: Eintritt Bremen Classic Motorshow
31.01.2011
Sehr
geehrte Damen und Herren,
sehr
geehrte Clubvorstände,
wir
freuen uns, Ihnen heute einen Gutschein zum ermäßigten Eintritt von € 11,00
statt € 13,00 bei der Bremen Classic Motorshow vom 4. bis 6. Feb. 2011 präsentieren
zu können.
Bitte
leiten Sie diesen an Ihre Mitglieder weiter.
Es
ist keine Vorlage der DEUVET Card erforderlich.
Informationen
zur Bremen Classic Motorshow erhalten Sie unter www.classicmotorshow.de
Ihr
DEUVET-Vorstand
hier:
Gutschein zum Herunterladen!
buero-berlin@deuvet.de
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45. DEUVET-Info
zu: Rote 07 im Ausland
28.01.2011
Am 20. Januar 2011 fand in Straßburg
die Sitzung der Historic Vehicle Group des Europäischen
Parlaments statt.
Für den DEUVET nahm Vizepräsident
Peter Schneider teil. Hauptthemen waren die Definition des
historischen Fahrzeugs durch die FIVA und die Nutzung der roten
07 im Ausland auf Antrag des DEUVET.
An der Sitzung nahmen folgende
Mitglieder des Europäischen Parlaments teil: Wim van de Camp (EVP,NL),
Malcolm Harbour (ECR,GB), Timothy Kirkhope (ECR,GB), Bernd Lange
(SPD,D), Gesine Meißner (FDP,D), Richard Seeber (EVP,A), Robert
Sturdy (ECR,GB) und Guy Verhofstadt (ALDE,BE). Von der Verbänden
für die FIVA Andrew Turner, ebenfalls für die FIVA der
Vorsitzende der Legislation Commission Tiddo Bresters (NL), für
den DEUVET Peter Schneider und für den VDA Stefan Röhrig,
sowie die Parlamentarische Assistentin Sophie Trampf.
Nach der Begrüßung und
Vorstellung wurde im ersten Tagesordnungspunkt die Definition
des Historischen Fahrzeugs durch Andrew Turner für die FIVA
vorgetragen. Dazu gab es Diskussionen zu den Punkten Zustand des
Fahrzeuges und dem Begriff des sogenannten "Daily Use".
Beim Mindestalter 30 Jahre waren sich alle einig. In Deutschland
sind wir mit unserem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen
schon einen Schritt weiter. Strittig dürfte die Bezeichnung
"Daily Use" sein. Bedeutet diese zwar im Englischen
den Alltagseinsatz, so kann das trotzdem in Übersetzungen zu Mißverständnissen
führen. Schließlich haben wir im Deutschen zum Beispiel das tägliche
Fahren mit dem Oldtimer, möglich ist aber auch die tägliche
Nutzung im Alltagsverkehr, sowie der gewerbliche Einsatz mit
zeitgenössischer Werbung oder bei der Oldtimervermietung.
Das zweite Thema war die Nutzung
der deutschen roten 07-Nummer in den EU-Ländern. Nach dem
Vortrag des DEUVET mit der Bitte um generelle Anerkennung wurde
dieser grundsätzlich zugestimmt, es müssen jedoch
Europa-konforme Zulassungsdokumente für das Fahrzeug vorliegen.
Das bedeutet, daß zur roten 07 zu diesem Zweck eine
Zulassungsbescheinigung I erstellt werden muß. Der DEUVET wird
hierzu umgehend mit dem Bundesministerium für Verkehr Kontakt
aufnehmen.
Weitere Themen waren die
Teilnahme der Abgeordneten an einer Museumsbesichtigung und
einer Oldtimer-Rallye Brüssel - London.
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44. Umweltzonen in Schweizer
Städte gescheitert
17.01.2011
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Laut Pressemeldung
vom ASTRA war der Sturm der Entrüstung gegen die
geplanten Umweltzonen so heftig, dass das Projekt nicht
weitergeführt
wird. Der Berner Fürsprecher Wolfgang A. Josseck, einer der
aktivsten Kämpfer gegen die Umweltzonen, meint dazu: «Die
Umweltzonen sind vom
Tisch, der Bundesrat ist mit dem Verzicht des UVEK auf Weiterführung
des Rechtsetzungsprojekts einverstanden. Die Oldtimer-Szene
kann
aufatmen». Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für
Strassen, erklärte am vergangenen Mittwoch im Telefoninterview
mit
Radio Energy Bern: «(…) ist der Bundesrat zum Schluss
gekommen, dass man das Projekt nicht weiterverfolgt.»
Tatsächlich war der Widerstand aus dem Volk und nicht zuletzt
aus der Oldtimerszene wohl überdeutlich: Im
Vernehmlassungsverfahren gab es
mehr als 3700 Eingaben, von denen sich die meisten gegen die
Umweltzonen aussprachen. Und bis zur letzten Minute wurde an
allen Fronten
gekämpft, wie z.B. bei der Oldtimer-Demonstration auf dem
Bundesplatz am vergangenen Dienstag.
Allen, die sich aktiv gegen die Umweltzonen eingesetzt haben,
gebührt unser Dank – es hat sich gelohnt. Lesen Sie mehr zur
Geschichte der
glücklich gescheiterten Schweizer Umweltzonen in der März-Ausgabe
von SwissClassics, die ab 20. Februar am Kiosk erhältlich sein
wird.
Freuen wir uns auf weiterhin
freie Fahrt auch in den Städten,
mit freundlichen Grüssen
Markus Rühle
Chefredaktor SwissClassics
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43. DEUVET Info
zu Biosprit E10 für Klassiker & Oldtimer (10.01.2011)

DEUVET-Publikation zum
Herunterladen als pdf.-Datei hier!
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42. Bio-Ethanol
E10 und der Aero Zweitaktmotor (04.01.2011)
Verfasser Sven Linnemann
Seit diesem
Jahr gibt es nun also "Super E10" an den Zapfsäulen
zu kaufen. Der ADAC und andere Verbände warnen ja schon seit längerer
Zeit, dass man bei Unsicherheit über die Verträglichkeit
lieber beim jetzigen "Super E5" bleiben sollte. Grundsätzlich
kein schlechter Gedanke, aber die Preisentwicklung der beiden
Varianten bleibt abzuwarten. Sollte es also doch irgendwann
bedeutend günstiger sein E10 Treibstoff zu tanken, müssen
wir
uns zum Glück keine Gedanken über die Verträglichkeit mit
unseren Motoren machen.
Ist es doch so,
dass der Treibstoff heute näher an den Zusammenstellungen der
30er Jahre ist denn je. Schon damals wurde dem Benzin Spiritus
(Ethanol) beigemischt. Nur dass damals wesentlich mehr Spiritus
ins Benzin gemischt wurde als heute Bio-Ethanol. In der
Entwicklungsphase der
Aero Wagen war dieses Gemisch als
Treibstoff also bestens bekannt und die Motoren für den Betrieb
damit ausgelegt.
So sollte es
heute wie damals kein Problem für die Aero
Motoren ergeben, wenn der Ethanolgehalt im Benzin steigt.
Quellen im
Zitat:
F.A. Elstner: Aero der kleine Wagen für die große Fahrt:
Triebstoff:
Die Kraftquelle des Wagens ist der Zweitaktmotor ... ,der
durch geeigneten Triebstoff genährt werden muss; das ist gewöhnliches
Benzin mit einem spezifischen Gewicht von 720-760 oder die
normale Spiritusbenzinmischung. ...
Wikipedia:
Entwicklung der Ottokraftstoffe:
Kraftstoffbeimischung von Spiritus (Agraralkohol)
1925 gründeten
die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein und der
Verwertungsverband deutscher Spiritusfabriken die
Reichskraftsprit (RKS), um
den aus Kartoffeln hergestellten
„Spiritus“ (heute Agraralkohol/ Bio-Ethanol genannt) als
Ottokraftstoff zur Stützung der Landwirtschaft zu vermarkten.
Die RKS
vertrieb ihr Benzin-Gemisch mit einem bis zu 25-prozentigen
Anteil Kartoffelalkohol unter dem Markennamen Monopolin. Trotz
der höheren Klopffestigkeit von Monopolin gehörte es zu den
billigsten Kraftstoffen aufgrund der inländischen
Alkoholpreise, der Importsteuern auf Benzin wie auch der
geringeren volumetrischen Energiedichte. Je nach Qualität des
Basisbenzins ergibt sich für Monopolin eine Oktanzahl zwischen
56 ROZ und 70 ROZ. Außerdem gab es bei der Reichskraftsprit
noch ein Benzin-Benzol-Gemisch mit dem entsprechenden „Spiritus“-Zusatz
namens Albizol.
Redaktionshinweis:
Die folgende Ergänzung wurde aus "meinklassiker.com"
übernommen:
Kraftstoff:
Voraussichtlich ab Februar 2011 gibt es an deutschen Tankstellen
eine neue Sorte Benzin, zusätzlich zu den bereits bisher
angebotenen
Kraftstoffarten. Der neue Sprit ist an den Zapfsäulen
durch den Namenszug „SuperE10“ gekennzeichnet. Der Buchstabe
„E“ gilt als Kürzel für
Ethanol, die „10“ beziffert
den Anteil am Treibstoff in Prozent. Autofahrer, die E10 tanken,
müssen künftig mit Mehrkosten rechnen. Für sie werde
es
„auf jeden Fall teurer", sagte ein Sprecher des
BP-Mineralölkonzerns. So koste Bio-Ethanol derzeit nach Angaben
der Mineralölbranche
50 Prozent mehr als herkömmlicher
Kraftstoff. Hinzu kommt, dass der Energiegehalt von Ethanol
geringer ist. Sprich: Der Verbrauch erhöht sich.
Bei älteren Fahrzeugen kann der neue Treibstoff Probleme
verursachen – die Auswirkungen auf Oldtimer sind noch nicht
klar.
Unter www.dat.de/e10
hat die Deutsche Automobil Treuhand
(DAT) im Internet eine Liste zur Verträglichkeit des neuen
Sprits für gängige Autotypen veröffentlicht. Für eine Übergangszeit
soll es an den Zapfsäulen weiterhin das normale Superbenzin an
den Zapfsäulen geben.
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41. Oldtimer
und intelligente Verkehrssysteme (13.12.2010)

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40. Keine
Oldtimer mehr in Schweizer Städten
29.11.2010
Heute Montag hat in Bern die
Wintersession des National- und Ständerates begonnen
und schon ist ein wichtiges Ziel erreicht:
* gegen die Umweltzonen
* für die Old- + Youngtimerszene
Von: Sylvia Flückiger, [sylvia.flueckiger/at/parl.ch]
(Nationalrätin)
Gesendet: Montag, 29. November 2010 19:30
An: Ruedi Müller (zur Weiterleitung freigegeben)
Betreff: Umweltzonen
Salü Ruedi
Fand bei der SVP noch niemanden, der die Umweltzonen als positiv
beurteilt hat.
Die ersten zwei Montage einer Session können die Nationalräte
Fragen an die Bundesräte
stellen. Damit kann man schnell eine Auskunft erhalten.
Ich habe nun als erste Aktion folgende Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage bezieht sich die geplante
Verkehrsverordnung zur Schaffung
von Umweltzonen?
verfasst und eingereicht. Wir dürfen gespannt sein wie die
Antwort lautet. Nächsten
Montagabend muss sie vorliegen:
Ich suche nach weiteren Möglichkeiten, diesem unmöglichen und
unnötigen Ansinnen
zu begegnen und berichte Dir laufend, wenn ich etwas Neues weiss.
Wir telefonieren ja dann noch.
Schöner Abend und beste Grüsse aus dem Bundeshaus
Sylvia
24.11.2010
Von: Reinhard
Schmidlin [mailto:rs@oldtimergalerie.ch]
Gesendet: Dienstag, 23. November 2010 11:53
Betreff: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab
2011 !
Diese Umweltverordnung ist
verheerend für unsere Szene,
wenn wir nicht mindestens eine
Ausnahmegenehmigung für
Oldtimer erreichen können !
Oldtimer Galerie Toffen
Reinhard Schmidlin
8-tung Frist bis
diesen Freitag, 26.11.2010 !
_____________________________________________________________
Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr
müsst unbedingt alles liegen lassen und
euch heute Zeit nehmen, um diese
Email weiterzuleiten und
wichtig,
einen Brief ans UVEK –
siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg.
Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
die Einführung von Umweltzonen in
den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte
in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
einführen können/werden, welche
nur noch mit besonders schadstoffarmen
Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet
stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass ausnahmslos keine
Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen
sogar nicht älter als
01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor
dem 01.07.2004 in Verkehr
gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
in den Städten befahren dürfen!
Im
Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind
für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine
Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser
Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem
01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem
01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen
mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese
Angelegenheit wenige Tage vor
seinem Amtsrücktritt auf
Verordnungsstufe (damit kein
Gesetzesreferendum
dagegen
ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen
werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt
werden, so dass die ersten Umwelt-
zonen bereits im Herbst 2011
eingeführt werden können
!!
Im Moment haben wir noch eine
Chance, dass vielleicht
für
Veteranenfahrzeuge doch noch eine
Ausnahme gemacht
wird. Dazu müssen wir uns aber
unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine
Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffene
Parteien und Personen
zu Wort melden können und ihre
Meinung und Argumente
vorlegen können.
In der Folge ersuche ich
Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu
schreiben
und möglichst viele
Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
Berufskontakte usw. dringend
aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme
abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir
verlangen,
dass
Fahrzeuge, welche
den Vermerk
"Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
eingetragen haben,
ebenfalls eine Vignette zum
Befahren von
Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst
vielen Argumenten
begründen: Kulturgut,
Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit
den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Vernachlässigbar kleiner Beitrag an
die Gesamtbelastung, auf dreitausend
Jahreskilometer beschränkte maximal
Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den
niedrigsten Versicherungsprämien,
nur einwandfreie und
originale Fahrzeuge erhalten den
Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle anderen
Städte in Europa haben selbstverständlich
Ausnahmen für Veteranfahrzeuge
usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele
verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das
Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
Freitag, dem 26.
November 2010!!
Brief- und
Mailvorlagen hier:
www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0
(siehe Abschnitt 2)
·
01) + 02)
Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um
Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
·
16) + 18)
Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „
Ich bin Mitglied bei … oder bspw.
ich fahre bereits
seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952
notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann
Graber, Wichtrach/BE“
Von Seiten der Behörden wurde
schlicht darauf verzichtet, die
Veteranenzene über die laufende
Vernehmlassungsfrist
zu informieren, während andere Verbände
(Pro Velo Schweiz,
Lungenliga Schweiz, Schweizerische
Liga gegen den Lärm usw. usw.)
selbstverständlich explizt zu Ihrer
Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten
per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung
Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
svg@astra.admin.ch
und müssen per E-Mail bis Freitag,
den 26. November 2010
(bei Postzustellung dürfte
es der Poststempel sein)
abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr
noch einmal unter
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK
und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift
"Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung
von Umweltzonen". Dort sind
bereits die gesamten Verordnungstexte inkl.
Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG,
DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
FIRMEN, VERBÄNDE UND
VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR
DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
ERWIRKEN !!!
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie
Toffen
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39. VDA-Mitteilung
über die Generalversammlung der FIVA (09.11.2010)
Erster
Entwurf einer Charta für Historische Fahrzeuge vorgestellt
Erfolgreiche
Generalversammlung der FIVA in Ljubljana
Berlin, 09. November 2011.
Die Generalversammlung (GV) der FIVA fand am 30. Oktober in
Ljubljana statt. An den beiden Tagen vor der GV tagten die
unterschiedlichen Kommissionen. Die 59 Mitgliedsstaaten waren
fast alle durch Delegierte vertreten bzw. hatten ihre
Stimmrechte delegiert. Der Verband der Automobilindustrie (VDA)
hat ein Mandat in dem erweiterten Arbeitskreis Legislation und
nahm in dieser Eigenschaft an dem Treffen teil. In der GV gab es
eine Reihe von wichtigen Entscheidungen.
Bei den anstehenden
Wahlen ist herauszuheben, dass der Präsident Horst Brüning (S)
für eine zweite Amtsperiode bestätigt wurde.
Der langjährige
Vizepräsident Technik Rainer Hindrischedt (DAVC) stellte sich
nicht mehr für das Amt zur Verfügung. Als sein
Nachfolger
wurde der Vertreter der Region Nordamerika Mark Gessler gewählt.
Auch der Vizepräsident Legislation
Dr. Winfried Kallinger (AU)
trat nicht mehr an. Als sein Nachfolger wurde Herr Tido Bresters
(NL) gewählt.
Als Director Trade & Skills wurde Tony Davies
(UK) bestätigt.
Der Präsident Horst Brüning
zog ein Resümee seiner bisherigen Amtzeit. Dabei hob er die
bisher erreichten Ziele wie weltweite
Präsenz und solide
Finanzen hervor. Als Schwerpunkt für die kommenden Jahre möchte
er vor allem erreichen, dass die Entscheidungen des Präsidiums
schneller werden. Hierzu sei eine Überarbeitung der bisherigen
Organisationsstruktur notwendig.
Die GV erteilte ihm hierzu den
Auftrag.
Eine professionell
erarbeitete Mittelfrist-Strategie (bis zum Jahr 2015) wurde in
ihren wesentlichen Grundzügen vorgestellt.
Sie steht auf drei Säulen:
-
Aufbau einer finanziellen Stabilität der FIVA, vor allem
mit einer Stärkung der Einnahmesituation
-
Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der Möglichkeiten
zur politischen Einflussnahme
-
Verbesserung der Effizienz der FIVA durch einen größeren
Professionalisierungsgrad
Hierzu gibt es bereits
verschiedene Maßnahmenpakete, die im Einzelnen mit den
unterschiedlichen Ressorts detailliert werden sollen.
Der Jahresbericht der
„Trade and Skills“ Kommission deutete darauf hin, dass es
bei der Umsetzung
der gesetzten Ziele
Probleme in den einzelnen Mitgliedsländern
gibt. Langfristiges Ziel der Kommission ist es, die
Voraussetzungen für die Versorgung
von Oldtimern mit Teilen und
handwerklichen Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu soll in
einem ersten Schritt in unterschiedlichen Märkten eruiert
werden, welcher Bedarf für die Instandhaltung von Oldtimern
erforderlich und welches Angebot im Markt vorhanden ist. Der für
Deutschland zuständige ADAC hat hierzu den Zentralverband des
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes eingebunden.
In der FIVA hat man
erkannt, dass die Zukunft der historischen Fahrzeuge abhängig
von einem Status als „Kulturgut“ ist.
Analog zum internationalen Denkmalschutz, der in der Charta von
Venedig manifestiert ist, wurde durch Mitglieder der FIVA ein
erster Entwurf für
eine Charta für den Schutz historischer
Fahrzeuge ausgearbeitet. Diese wurde unter dem Namen „Charta
of Turin“ den Mitgliedern
der GV vorgestellt. In den nächsten
Monaten soll die Einbringung von Änderungen ermöglicht werden,
um anlässlich der nächsten GV diese Charta zu verabschieden.
Diese Charta könnte dann Grundlage für alle weiteren
politischen Tätigkeiten sein (z. B. Anerkennung
bei der
UNESCO).
Aus der
Kommunikationsabteilung wurde berichtet, dass diverse Maßnahmen
zur Verbesserung der internen Kommunikation
(zwischen den
einzelnen Mitgliedern bzw. zwischen den Kommissionen) eingeführt
wurden. In 2010 wurde das Büro der FIVA in
Brüssel eröffnet.
Damit gibt es erstmalig einen dauerhaft besetzten Anlaufpunkt
der FIVA, welches das Kommunizieren wesentlich erleichtern
sollte.
Anlässlich der Präsentation
der Aktivitäten in Nordamerika (313.000 Mitglieder mit ca.
600.000 historischen Fahrzeugen) berichtete
der Delegierte, dass
in den USA im Zusammenhang mit Umweltthemen eine Reihe von
Gesetzen anstünden, die das historische Fahrzeug in eine
Nischenposition drängten und ein künftiges problemloses
Betreiben in Frage stellten. Die Entwicklung sei besonders
aufgrund der Geschwindigkeit der Veränderungen
besorgniserregend. Des Weiteren stellte der Delegierte ein sehr
interessantes
Projekt vor. Es
überprüft die Möglichkeit, eine zentrale Datenbank für alle
Publikationen zu historischen Fahrzeugen einzurichten (geschätzt
ca. 14.000 Bücher sowie Zeitschriften und Handbücher). Ein
Prototyp mit ca. 100 Büchern wird zurzeit entwickelt.
Außerdem
sollen aus der Library des National Motor Museums in Beaulieu
alle Publikationen vor 1910 eingelesen werden. Auf dieser Basis
sollen Erkenntnisse zur Durchführbarkeit eines solchen
Mammutprojekts gewonnen werden.
Aus der Legislation
Commission wurde als besonderes Highlight die Gründung eines
Informationszirkels mit europäischen Parlamentariern
hervorgehoben. Des Weiteren wurden die laufenden Aktivitäten
hinsichtlich unterschiedlicher Gesetzgebungen und Initiativen
aus der EU vorgestellt und die jeweiligen Standpunkte der FIVA
hierzu. Diese stimmen weitestgehend mit den Meinungen
des VDA überein.
Aus der Event Commission
wurde ein Antrag zur Neuordnung der Gebühren für die FIVA A-
und B-Events gestellt und von der GV verabschiedet. (Eine Liste
mit den in 2011 geplanten Events ist beigefügt)
Bei den Anträgen der
Mitglieder ist besonders der Vorschlag von Frankreich zu erwähnen,
die eine klare Definition von Repliken bzw. deren Abgrenzung zu
authentischen Fahrzeugen wünschen. Der Antrag löst kontroverse
Diskussionen aus und wurde nicht endgültig beschieden.
Die Generalversammlung
hat gezeigt, dass sich die FIVA seit der Amtsübernahme durch
den Präsidenten Horst Brüning auf dem
Weg zu einem
professionellen Weltverband befindet. Die mit der neuen
Strategie eingeschlagene Richtung wird zu einer weiteren
Konsolidierung der Aktivitäten führen und dazu beitragen, dass
sich die FIVA zu einer immer bedeutenderen Institution für ein
erfolgreiches Lobbying hinsichtlich historischer Fahrzeuge
entwickelt. Der VDA wird die FIVA hierbei so weit wie möglich
unterstützen.
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38. DEUVET-Mitteilung
zur Winterreifenpflicht (15.11.2010)

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37. DEUVET-Mitteilung
zuVersicherungsschutz (15.11.2010)

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36. VDA-Mitteilung zum 07er-Kennzeichen (27.10.2010)
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Erste belastbare Aussage zur Anzahl
von roten Oldtimerkennzeichen (§ 17 FZV)
Gemeinsame
Aktion von VDA und OLDTIMER MARKT
erfolgreich abgeschlossen
Berlin, Mainz 27.10.2010.
Im
Mai dieses Jahres starteten der Verband der Automobilindustrie
(VDA) und Deutschlands größte Zeitschrift für klassische
Autos und Motorräder OLDTIMER MARKT
in einer erstmaligen Kooperation eine Umfrageaktion mit
dem Ziel, die Anzahl der historischen Fahrzeuge zu ermitteln,
die mit einem roten 07er-Kennzeichen betrieben werden. Bisher können
zwar detaillierte Aussagen zu allen Fahrzeugen älter als 30
Jahre bzw. zu Fahrzeugen mit sogenannten H-Kennzeichen getroffen
werden, jedoch ist die Anzahl der Fahrzeuge, die mit der roten
Sammelnummer fahren, bisher eine Grauzone.
Die
Rückmeldungen aus Clubs und von einzelnen Oldtimerbesitzern hat
ergeben, dass
pro roter 07er-Nummer im Durchschnitt 3,148 historische
Fahrzeuge betrieben werden.
In einer parallel für den VDA durchgeführten Erhebung des
Kraftfahrt-Bundesamtes wurde ermittelt, dass zum Ende Februar
2010 insgesamt 56.107 rote 07er-Kennzeichen durch die zuständigen
Behörden vergeben wurden.
Daraus ergibt sich eine Summe von 176.624 Fahrzeugen.
Berücksichtigt man zusätzlich die zum 01.01.2010
registrierten 209.954 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, ergibt sich
eine Gesamtpopulation von
386.578 historischen Kraftfahrzeugen.
VDA
und OLDTIMER MARKT bedanken sich an dieser Stelle bei allen
Oldtimerbesitzern, die sich an dieser Aktion beteiligt haben.
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35. Erhebung
und Meinung zum 07er-Kennzeichen (12.07.2010)
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Erhebung
innerhalb der Aero-IG
Verfasser: Michael Strauch
Stand: 29.07.2010
Eingegangen
sind 33 Rückmeldung von 65 deutschen Befragten (insgesamt 123
deutsche Aero-IG-Mitglieder).
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Nutzung
des 07er-Kennzeichens |
Mitgliederzahl |
Fahrzeuge |
|
je
07er |
insgesamt |
1 |
1 |
1 |
3 |
2 |
6
|
1 |
3 |
3 |
1 |
4 |
4 |
1 |
5 |
5 |
1 |
6 |
6 |
1 |
10 |
10 |
1 |
11 |
11 |
1 |
12 |
12 |
|
|
|
11 |
|
58 |
|
|
Kennzeichen |
% |
normales
Kennzeichen |
2 |
7% |
Saison-Kennzeichen |
13 |
43% |
H-Kennzeichen |
10 |
30% |
07er-Kennzeichen |
11 |
193% |
Kurz-Kennzeichen |
1 |
3% |
Summe
Kennzeichen |
37 |
100% |
|
|
|
Rückmeldung |
33 |
51% |
|
**************************************************
Schreiben
von Uwe Birnbaum an
Herrn Stefan Röhrig vom Verband der Automobilindustrie e. V.
(VDA)/German Association of the Automotive
Industry Leiter Fachbereich Historische
Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles
Betreff:
2. Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut
Guten
Tag Herr Röhrig,
wie
bereits angekündigt ein Kommentar von mir zum Thema „07-er“
bzw. Wechselkennzeichen. In der Aero-IG (s.a. www.aero-ig.de)
und in der Landesgruppe Niedersachsen des ASC haben wir intensiv
über Vor- und Nachteile der aktuellen Situation diskutiert.
Der
grundsätzliche Tenor ist, dass alle den Entfall des roten
„07-er“ Kenzeichen begrüßen würden, wenn es durch ein
Kennzeichen (mit „H“)
ersetzt würde, welches bei mehreren
Fahrzeugen benutzt werden könnte (Wechselkennzeichen). In der
Presse wird von max. 3 Fahrzeugen mit
einem Wechselkennzeichen
berichtet. Dies ist für einige Besitzer von Historischen
Fahrzeugen unzureichend und alle plädieren z.B. für die
Übernahme
der Schweizer Lösung (7 Fahrzeuge pro Kennzeichen). Das
Wechselkennzeichen wäre auch für Besitzer von Fahrzeugen mit
niedrigem Hubraum interessant, für die die bisherige
„H-Zulassung“ aus steuerlichen Gründen nicht in Frage
kommt.
Weiterhin
sollte unabhängig vom Kennzeichen darüber nachgedacht werden,
ob die „TÜV“- Intervalle für Historische Fahrzeuge nicht
vergrößert
werden könnten, denn die „Abnahme/Überprüfung“
bei den zuständigen Stellen ist meist eine Farce, denn der
Besitzer des Historischen
Fahrzeuges kennt im Normalfall alle
Details (Stärken und Schwächen) viel besser als der Prüfer.
Hier würde z.B. auch der FIVA-Pass und seine Registriernummer
in der Windschutzscheibe als Legitimation und Nachweis
ausreichen.
Alles
in allem plädieren die Beteiligten für eine generelle EU-Lösung.
Bitte
beachten Sie, dass das vorgenannte mein persönlicher Eindruck
ist und nicht das offizielle Statement der von mir genannten
Vereinigungen.
Aber vielleicht hilft es trotzdem ein wenig bei
der Meinungsbildung.
Beste
Grüße aus Wolfsburg,
Uwe
Birnbaum
Sportreferent ASC LG Niedersachsen
Am Riededetal 6
38442 Wolfsburg
Tel./Fax.:
05361 71154
Mobil: 0170 296 2631
uwe.birnbaum@aero-ig.de
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34.
Informationen zum Fahren mit 07er-Kennzeichen im Ausland - hier
speziell
in der Schweiz! (01.07.2010)
1. Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
>>>
<michaelstrauch@t-online.de> 30.06.2010 08:03 >>>
Benutzung des roten 07er Kennzeichens in der Schweiz
Vorname: Michael
Zuname: Strauch
Email: michaelstrauch@t-online.de
Straße: Bergstr. 1
Ort: 97204 Markt Höchberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September 2010 möchte ich mit meinem Aero 662, Baujahr 1932
am
Europatreffen der Aero-Freunde in Sursee teilnehmen. Der
Transport des
Fahrzeugs in die Schweiz erfolgt per Anhänger.
Meine Frage: Kann ich mit meinem Fahrzeug, das mit roten
07er-Kennzeichen versehen ist, verkehrsrechtlich gesehen im Zuge
der
Veranstaltung auf den Straßen in der Schweiz fahren?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Strauch
2. Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Sehr
geehrter Herr Strauch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich Ihnen antworten.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung des roten
Oldtimerkennzeichens ist
seit 01. März 2007 * 17 der Verordnung zur Neuordnung des
Rechts der
Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) vom
25.04.2006 (BGBl
I. S 988). Die Regelungen der 49. Ausnahmeverordnung vom
15.09.1994
wurden in die FZV eingearbeitet, die Ausnahmeverordnung mit
Wirkung vom
01. März 2007 außer Kraft gesetzt.
Nach * 17 Abs. 1 FZV benötigen Oldtimer Fahrzeuge für Fahrten
zur
Teilnahme an Oldtimer Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis
und keine
Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr
gelten allerdings nur für zugelassene Fahrzeuge.
Wie bereits ausgeführt, erfüllen rote Oldtimerkennzeichen
diese
Voraussetzung nicht.
Deshalb kann die Teilnahme am Straßenverkehr im Ausland seitens
der
zuständigen Behörden verweigert werden. Ob bzw. welche Staaten
die
Teilnahme am Straßenverkehr mit roten Kennzeichen ggf. dulden,
kann von
hier nicht gesagt werden.
Ich empfehle Ihnen daher, im Vorfeld der beabsichtigten Reise,
die
Botschaft des entsprechenden Staates zu befragen. Die
Kontaktdaten
ermitteln Sie über die Webseiten des Auswärtigen Amtes,
www.auswaertiges-amt.de
.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bärbel Grabitzki
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Politische Planung und Kommunikation
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de
3.
Anfrage an die Schweizer Botschaft in Berlin
-----Original Message-----
From: Michael Strauch [mailto:MichaelStrauch@T-Online.de]
Sent: Tuesday, July 06, 2010 3:25 PM
To: _EDA-Vertretung Berlin
Subject: Fahrt in der Schweiz mit rotem 07er-Kennzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September 2010 möchte ich mit meinem Aero 662, Baujahr 1932
am
"Europatreffen der Aero-Freunde" in Sursee teilnehmen.
Einladung siehe unter www.aero-ig.de.
Meine Frage: Kann ich mit meinem Fahrzeug, das mit roten
07er-Kennzeichen
(Oldtimerkennzeichen) in Deutschland zugelassen ist, im Zuge der
Veranstaltung auf den Straßen in der Schweiz fahren?
Wird Teilnahme am Straßenverkehr mit roten 07er-Kennzeichen von
der Schweiz geduldet?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Strauch
Repräsentant der Aero Interessengemeinschaft International
4.
Antwort der Schweizer Botschaft
Sehr geehrter Herr Strauch
Sie können problemlos mit Ihrem roten 07er-Kennzeichen in die Schweiz
einreisen und während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes am
Strassenverkehr teilnehmen. Allenfalls kann es sein, dass Sie
bei einer entsprechenden Kontrolle der strassenpolizeilichen Behörden
gebeten werden, Fahrzeugpapiere und einen Versicherungsnachweis
vorzulegen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die grüne
Versicherungskarte sowie Ihre amtlichen Fahrzeugdokumente mitzuführen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und einen schönen Aufenthalt in der
Schweiz.
Mit freundlichen Grüssen
Martin Maier
1. Botschaftssekretär, Leiter des
Handelsdienstes
Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik
Deutschland
Otto-von-Bismarck-Allee 4a, 10557 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 390 400 35
Fax: +49 30 390 400 44
martin.maier@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/berlin
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33. Aero und andere
Oldtimer lösen Pferdekutschen in Prag ab!
Hallo Aerojaner,
war letztes Wochenende in Prag und
war erstaunt, dass dort viele Oldtimer als Touristen-Sightseeing-Tour
laufen. Es scheint eine gute Marktlücke zu sein. Die
Oldtimer lösen die Pferdekutschen ab. Für 450 Kronen
(€ 18,-) pro Person wird man eine Stunde chauffiert. Auch hatte ich
Glück und durch Zufall endete eine Ausfahrt an unseren
Rastplatz an der Moldau.
MFG
Bernd aus Thüringen


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32. Was kann man vorbeugend
tun, damit der Wagen nicht gestohlen wird?
Liebe
Oldtimer-Fans,
wir
möchten Ihnen heute den Cadillock Alarm – eine neue,
speziell für Oldtimer-Fahrzeuge konzipierte Diebstahlsicherung
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vorstellen.
Einige
wichtige Merkmale des Cadillock Alarm sind:
- zwei Geräte in einem: Autoalarmanlage und Wegfahrsperre
- Überwachung des Innenraums, der Türen, der Motorhaube und
des Kofferraums
- Kein Eingriff in die Fahrzeugelektrik – Montage mit
zwei Werkzeugen
- Erschütterungssensor (individuell einstellbar)
- Spannungssensor (individuell einstellbar)
- automatische Aktivierung (Wahlfunktion)
- sehr laute 118-dB-Sirene
- Stromaufnahme im aktivierten Zustand nur 9 mA (durch
nanoWatt-Technologie)
- TÜV-geprüfte Qualität: CE, E24, FCC, RoHS, ECE-R 116
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den Cadillock Alarm zu einem sehr attraktiven Sonderpreis an:
Auf den regulären Verkaufspreis gewähren wir Ihnen einen
einmaligen Rabatt von 15 %. Sie erhalten den
Cadillock Alarm somit für 147,50 Euro einschließlich
Versandkosten -
statt regulär 173,65 Euro.
Dieses
Angebot ist nur bis 31. Mai 2010 gültig. Sie
können dieses Angebot auch über unseren Online-Shop
wahrnehmen.
Wählen Sie dabei das Produkt „Cadillock Alarm
Oldtimer Special“ und geben Sie den Gutschein-Code
„2610XXL“ ein.
Mehr
Infos unter: http://www.2bfirst.com/index.php?option=com_content&view=article&id=18&Itemid=22
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31. Blechgeschichten
von unserem Mitglied aus Neuseeland
Hallo,
jetzt habe ich schon so viele emails von euch bekommen und noch
immer
keine Zeit gehabt darauf zu antworten.
Jetzt habe ich gerade etwas Zeit, wenn auch nicht viel, um zu
mindestens
mich mal zu melden und mich für die vielen emails zu bedanken.
Zuerst einmal ist unser Aero immer noch nicht fertig
restauriert, hatte
in D viel zu viel mit meiner Firma zu tun, einige andere
Oldtimer, dann
Auswanderung, hier Neuanfang....bis jetzt immer noch zu viel auf
unserem
Grundstück zu machen. Na ja meine richtige Werkstatt kann ich
hier auch
erst bauen, wenn ich eines unserer Häuser in D verkauft habe,
was zur
Zeit sehr zäh ist.
Hier habe ich auch schon ein paar Oldtimer zusammengetragen,
einige
Morris Minor, von denen ich einen 54er im Alltagsbetrieb benutze
sehr
zum Leidwesen einiger anderer Verkehrsteilnehmer da die Kiste am
Berg
mit 30km/h doch schon zum Verkehrshindernis wird (und das jeden
Morgen
O:-) ), Morris 8, ein AEC Bus, Traktoren...( Die Scheune ist
voll!!!!!)
Die unrestaurierten Fahrzeuge sind zum Teil sehr billig, es gibt
auch
viele Vorkriegsfahrzeuge die in Scheunen überlebt haben und zum
Teil
dort seit Jahrzehnten stehen.
Manche vergammeln auch im Freien, da es hier so üblich war sein
altes
Auto, wenn es dann wirklich Schrott war auf eine Wiese hinters
Haus zu
stellen, einer neben dem Anderen. Vielleicht braucht man ja noch
einmal
ein Paar Teile. Das ist noch aus der Zeit im Hinterkopf
geblieben als es
kaum Autos und Ersatzteile gab und alles irgendwie
zusammengeschustert
wurde.
Nach dem unten angegebenen Artikel hat sich auch einiges geändert.
Der WOF (TÜV) kann von jeder Werkstatt gemacht werden (für
PKW) gilt
aber nur für 6 Monate und die versuchen meist immer etwas zu
finden,
denn normalerweise reparieren die es ja auch (gute
Einnahmequelle!!) ;-)
Sprit liegt zur Zeit bei ~ 1 € für Normal und 0,65 € für
Diesel. Bei
Dieselfahrzeugen ist aber zusätzlich ein Straßenbenutzungsgebühr
zu
entrichten etwa 25€ je 1000km.
Bei Bedarf berichte ich gerne mehr aber ich muss jetzt Schluss
machen,
denn auch hier hat der Papierkrieg Einzug gehalten :-D
Melde mich bestimmt bald wieder
Viele Grüße aus dem jetzt zur Dürrezone erklärtem Northland
/ Neuseeland
Hier ist es seit November einfach nur sonnig
Cornelia und Torsten
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