Infos Nr.
63 bis 89 (2012 - 2014) Zur Begrüßungsseite
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89.
Spendenaufruf – Oldtimer-Freunde
helfen Großbrand-Opfer 07.10.2014
Unser Aero-IG-Mitglied Werner Kastner hat
diese tragische Geschichte aus seiner nächsten Umgebung uns in
Hildesheim geschildert::
Ein bayerischer Oldtimer-Restaurator steht vor den Trümmern
seiner Existenz.
Im bayerischen Siegsdorf-Traundorf hat ein
Großbrand eine Hobby-Restaurationswerkstatt völlig vernichtet. Keine
Versicherung übernimmt den Schaden.
Man spricht von einer Million Sachschaden. Ein elfjähriger Nachbarsjunge hatte
gezündelt und den Brand verursacht.
Die Eltern des Jungen sind nicht Haftpflicht versichert, der Vater in
Privatinsolvenz.
Verbrannt sind nicht nur die Oldtimer von Andreas Lerch, sondern auch die
seiner Freunde, die bei ihm in den Stallungen untergestellt hatten oder bei ihm
restaurieren ließen. Zwar greift die Brandschutzversicherung des Gebäudeeigentümers,
doch Andi Lerch geht leer aus und bleibt auf rund 300000 Euro Schaden sitzen.
Seine Freunde aus Österreich haben sich eine Aktion ausgedacht. Gemeinsam
wollen Oldtimerfreunde helfen.
Das ist möglich bei Käferverlosung, IBAN AT72 3828 5477 0010 3713,
BIC RZSTAT2G285, Raiffeisenbank Pischelsdorf-Stubenberg eGen, Verwendungszweck
„Spende Brandopfer Lerch“ (unbedingt angeben) spenden.
Hier
weitere Informationen!
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88. Initiative Kulturgut Mobilität
e.V.
05.09.2014
Der
Tag des rollenden Kulturguts am 14.09.2014
Der Tag des rollenden
Kulturguts - am 14.09.2014 in der "guten Stube" der
hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Schloßplatz.
Wiesbaden, die hessische
Landeshauptstadt und die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. heißen
Sie herzlich willkommen!
Das historische Fahrzeug
immer wieder neu als Kulturgut zu thematisieren hat sich die
Initiative Kulturgut Mobilität e.V. zur Aufgabe gemacht. Ziel soll es
sein, die in Deutschland von vielen Liebhabern gepflegten und
restaurierten zwei- und vierrädrigen Oldtimer als Kulturgut zu schützen.
Selbst der Deutsche Bundestag hat sich dieses Themas angenommen und
den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut ins Leben gerufen, dem die
Initiative Kulturgut Mobilität angehört.
Der Interessierte möchte
mobiles Kulturgut – also Oldtimer – weniger als statische
Aufreihung historischer Fahrzeuge in Museen erleben, sondern als das
mehrdimensionale Gut, als das es gebaut wurde. Fahrzeuge wollen in
Bewegung erlebt werden. Mobiles Kulturgut kann man hören, riechen und
erfahren.
Daß auf der Straße
befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind, wollen wir auch in
diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative Kulturgut
Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu auf, möglichst
viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins Bewusstsein der
Bevölkerung zu bringen. Brechen Sie an diesem Tag möglichst
zahlreich mit Ihrem Oldtimer und Clubfreunden zu einer Ausfahrt auf.
Es ist wichtig, daß Sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Idealerweise sollte das Ziel einer Ausfahrt an diesem Tag ein Denkmal
sein, um die Schutzwürdigkeit nicht nur immobiler sondern auch
mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und im Gespräch mit Besuchern zu
diskutieren. Die Initiative hat sich entschlossen, diesem Tag einen
eigenen Namen zu verleihen und den zweiten Septembersonntag eines
jeden Jahres zum Tag des rollenden Kulturguts auszurufen.
Der Tag des rollenden
Kulturguts findet 2014 zum nunmehr neunten Mal statt. Seinen
Ursprung hat er im thüringischen Mühlhausen, als 2006 zwei Teilstücke
der Deutschen Fachwerkstraße eröffnet wurden und die Initiative
Kulturgut Mobilität die Oldtimerfahrer aufrief, diese beiden Strecken
am Tag des offenen Denkmals zahlreich mit Ziel Mühlhausen zu
befahren. Danach war die Initiative noch in Büdingen,
Bietigheim-Bissingen, Duderstadt, Wolfenbüttel, Schorndorf, München
und Uhingen zu Gast.
Am 14. September 2014 lädt
Sie die Initiative Kulturgut Mobilität erneut zum Tag des
rollenden Kulturguts ein. Wie in jedem Jahr machen wir in einer
Stadt mit einer besonderen Sehenswürdigkeit Station. In diesem Jahr
sind wir in Wiesbaden zu Gast, um als Initiative Kulturgut Mobilität
ins Gespräch mit Besuchern und Oldtimerfahrern zu kommen. Kommen Sie
mit uns auf eine Reise in die Vergangenheit und lassen Sie sich von
den mobilen Zeitzeugen der Vergangenheit verzaubern oder fahren Sie
ein Denkmal Ihrer Wahl an. Die Kulisse des zauberhaften Schloßplatzes
von Wiesbaden lädt zum Verweilen ein.
Dieser Platz ist gesäumt
vom "Hessischen Landtag", einem ehemaligen Stadtschloss der
Herzöge von Nassau. Erbaut 1937 - 1842 nach einem Entwurf von Georg
Moller. Führungen sind auch für unsere Oldtimer-Gäste möglich.
Ebenfalls an dem Schloßplatz steht die Evangelische Marktkirche. Von
Carl Boos als Nassauer Landesdom erbaut, wurde sie 1862 eingeweiht.
Auch hier können Führungen für durchgeführt werden. Ebenfalls am
Schloßplatz steht noch das imposante "Neue Rathaus" der
hessischen Landeshauptstadt, 1883 - 1887 von Georg-Hauberisser im Stil
der Neorenaissance erbaut.
Parkplätze für Oldtimer
sind ausreichend vorhanden. Die Zufahrt erfolgt über Bahnhofstraße -
Marktstraße, die Abfahrt über Schloßplatz - An den Quellen.
Der Schloßplatz ist Fußgängerzone.
Für die Veranstaltung erhalten wir eine Ausnahmegenehmigung.
Die Teilnehmer der
Wiesbadener Veranstaltung erhalten bei der Einfahrt oder am Infostand
der Initiative Kulturgut Mobilität eine kleine Aufmerksamkeit als
Dankeschön (solange Vorrat reicht).
Parallel dazu
veranstaltet die Initiative Kulturgut Mobilität am selben Tag in München
in Kooperation mit dem Verkehrszentrum des Deutschen Museums in München
von 11:00 bis 16:00 ein Oldtimer- und Zündapptreffen an besagtem
Verkehrszentrum, Am Bavariapark 5, 80339 München.
Als weitere Anlaufstelle
hat sich das Museum Zinkhütter Hof, Cockerillstraße 90, 52222
Stolberg, angeboten, das an diesem besonderen Tag ein Oldtimertreffen
veranstaltet. Zusätzlich können die Teilnehmer
Teile verkaufen oder tauschen. Als besonderes Highlight spielt das
Akustikduo "Althoff & Giersche". Das Museum ist
kostenfrei zu besichtigen, für Speisen und Getränke ist ausreichend
gesorgt.
Bei Fragen rund um den
Tag des rollenden Kulturguts, stehen Ihnen für Wiesbaden Hans
Ekkehard Weber (he.weber@web.de)
und Wolfgang Köhler (koehler@kultur-mobil.org),
für München Margit Roemer (margit.roemer@bmw2002.de)
und Ralf Langmeier (ralf.langmeier@bmw2002.de)
sowie für Stolberg Sebastian Wenzler (zinkhuetter-hof@museumstolberg.de)
zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich
ausschließlich an die oben genannten Kontaktpersonen. Dadurch ist
sichergestellt, daß Sie aufgrund der noch anhaltenden Urlaubszeit
auch eine Antwort erhalten.
Die Teilnahme an allen
drei Veranstaltungen ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch
und auf möglichst viele Oldtimer auf den Straßen der Bundesrepublik
Deutschland.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de
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87. AvD:
neuer Punktekatalog verzeiht keine Fehler
© Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Das am 1. Mai in Kraft tretende
neue Punktesystem mit dem neuen Namen
„Fahreignungs-Bewertungssystem“ enthält nach Ansicht des AvD
zahlreiche Fallen, die auch regeltreuen Autofahrern schnell Punkte
einbringen können. Und da nun zur Abschreckung, statt wie bisher bei 18
Punkten der Führerschein schon bei 8 Punkten entzogen wird, wiegen auch
kleine Fehler besonders schwer – dazu gehört nicht nur das
Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung für einen Punkt und 60
€.
Der AvD weist darauf hin, dass künftig zwar jeder Punkt einzeln verjährt
– die Tilgung also nicht mehr gehemmt werden kann – die Fristen dafür
aber drastisch verschärft wurden:
- Ein einzelner Punkt verjährt nun erst in 2,5
(= 2 Jahre, 6 Monate); statt 2 Jahren
- Delikte, für die es gleich 2 Punkte gibt, aber
erst in 5 Jahren und
- Straftaten, die mit 3 Punkten geahndet werden,
sogar erst in 10 Jahren!
Wer meint, dass Punkte leicht vermeidbar sind, sollte seine
Fahrgewohnheiten genau überprüfen, denn Punkte gibt es schon für
Delikte, die auch versierten Autofahrern unterlaufen:
- Wer bei 101 km/h weniger als ca. 50 m Abstand hält,
zahlt z.B. mit einem Punkt und 75 €; 50 m ist die Länge von zwei
großen Fernlastzügen, ein Abstand, in den immer wieder andere
Verkehrsteilnehmer einscheren. Die Regel „Abstand = halbe
Tachogeschwindigkeit“ wird extrem wichtig.
- Wer an einem Linien- oder Schulbus, der mit
eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle hält, nicht mit
ausreichendem Abstand vorbeifährt oder wartet, obwohl er Fahrgäste
hätte vorlassen müssen und diese behindert, erhält einen Punkt
und eine Geldstrafe von 60 €.
- Beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen mit „Grünpfeil“
muss man anhalten, sonst kostet es ebenfalls einen Punkt und 70 €.
- Fühlt sich ein Fußgänger im
verkehrsberuhigten Bereich gefährdet – auch ein Punkt und 60 €.
- Wer in einer engen, unübersichtlichen Straße
oder Kurve so parkt, dass die Feuerwehr nicht vorbeifahren kann, erhält
einen Punkt und zahlt 60 €; bei Behinderung der Rettungsfahrzeuge
in einer Feuerwehrzufahrt kostet es sogar 65 € und einen Punkt.
- Und wer wegen des Tagfahrlichts bei erheblicher
Sichteinschränkung durch Regen außerorts nicht merkt, dass er kein
Abblendlicht eingeschaltet hat, wird das nach seinem Punkt für 60
€ nicht mehr vergessen.
Der AvD rät, sich das neue
„Fahreignungs-Bewertungssystem“ genau anzusehen, um echte Schnitzer
zu vermeiden:
- Einen Punkt, 160 € und einen Monat Führerscheinentzug
kostet es, bei 81 km/h weniger als ca.12 m Abstand zu halten – im
dichten Verkehr geschieht dies häufig.
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kostet
zu Recht 2 Punkte – und das gilt auch für den „Rempler“ auf
dem Supermarktparkplatz. Um nicht zu Unrecht angezeigt zu werden,
sollte man auch bei Verursachung kleiner Schäden immer die Polizei
verständigen; bei größeren Schäden kann es auch um den Führerschein
gehen und dann sind 3 Punkte fällig.
- Besonders heikel ist das Thema „unterlassene
Hilfeleistung“, die 2 oder sogar 3 Punkte und den Entzug des Führerscheins
bedeuten kann: man sollte an keinem Unfallort mehr vorbei fahren,
ohne zu fragen, ob Hilfe benötigt wird!
- Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
kostet immer mindestens 2 Punkte.
- Besonders gravierend ist das Thema „Nötigung“,
denn die Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers kann zur Verhängung
eines Fahrverbotes und damit 2 Punkte oder im schweren Fall auch 3
Punkte bei Führerscheinentzug auslösen. Wer angezeigt wird, sollte
immer anwaltlichen Beistand suchen. Erfolgte die Anzeige zu Unrecht,
bedarf es Zeugen und anderer Beweise, um vor Gericht die Unschuld zu
belegen.
In den Stufen „Vormerkung“
(1-3 Punkte), „Ermahnung“ (4-5 Punkte) kann man durch die Teilnahme
an einem Fahreignungsseminar zumindest alle fünf Jahre einen Punkt
abbauen, muss dafür aber zusätzlich mit etwa jeweils 500 € rechnen.
In der Stufe der „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann freiwillig aber nur
ohne Punkteabzug an einem solchen Seminar teilgenommen werden. Nach dem
Führerscheinentzug bei 8 Punkten gehört zum neuen Führerschein, neben
der 6 monatigen Wartezeit für die Neuerteilung, in der Regel auch die
schwierige und teure Begutachtung durch eine amtlich anerkannte
Begutachtungsstelle für Fahreignung. Es lohnt sich also, aufmerksamer
denn je zu fahren und Gewohnheitsfehler auszumerzen. Der AvD befürchtet
eine große Benachteiligung von Berufskraftfahrern, für die das
„Schnitzer-Risiko“ jetzt existenzbedrohend sein kann.
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86. PKW-Entwicklung mit
H-Kennzeichen





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85. Deutscher Oldtimer Index
2013





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84. Leistungstest Aero 30 Sport
Ergebnis des Leistungstests
Aero 30 Sport, Baujahr 1937:
Leistung: 20,91 PS bei 3934 rpm
Drehmoment: 47,19 Nm bei 1829 rpm
Video
siehe hier!
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83.
PKW-Maut
13.01.2014
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82.
Zoff in der
FIVA?
09.01.2014
Zunächst
einmal wünscht der gesamte Vorstand der Initiative Kulturgut Mobilität
e.V. Ihnen und Ihren Angehörigen ein gutes, erfolgreiches und gesundes
Jahr 2014!
Eingeläutet
wird die neue Saison bereits im Januar am 11. und 12.01.2014 in Augsburg.
Erstmals nimmt die Initiative Kulturgut Mobilität als Aussteller daran
teil und wir würden uns freuen, Sie begrüßen und Ihre Fragen
beantworten zu dürfen.
An
der letzten FIVA-Hauptversammlung, die Mitte November 2013 in Split
stattfand, wurde Horst Brüning als Präsident vom Franzosen Patrick
Rollet abgelöst, der versprach, den Konsolidierungskurs des Verbands, den
Horst Brüning eingeleitet hatte, fortzusetzen.
Wie
in jedem Jahr, stellten auch diesmal die verschiedenen Kommissionen ihre
Arbeit des abgelaufenen Jahres vor, wobei die Kulturkommission einen
Zwischenstand zu ihrer Arbeit am Glossar zur Charta von Turin abgab.
Eine
so wichtige Entwicklung wie die Präzisierung von derzeit sehr beliebig
verwendeten Begriffen wie "Original", "Patina" oder
"Restaurierung" kann nicht ohne Kontroverse oder Diskussionen
ablaufen. Umso erstaunter nahm daher die Kulturkommission den Artikel
"Krach im Weltverband der Oldtimerclubs" in der aktuellen Auto
Bild Klassik (02-2014) zur Kenntnis. Ungläubig mußten wir seitens der
Kommission zur Kenntnis nehmen, daß man uns eine Verkennung der Bedeutung
von historischen Alltagswagen, den sogenannten "Brot- und
Butter-Autos" unterstellt und wir diese Fahrzeuge als
"wertlos" einstufen würden. Dies ist schlicht und ergreifend
falsch und weisen wir auch energisch zurück! Es würde sowohl der
Philosophie der FIVA als auch jener der Initiative Kulturgut Mobilität völlig
widersprechen. Durch schlichte Nachfrage bei einem der
Kommissionsmitglieder wäre dieser fatale Eindruck gar nicht erst
entstanden.
Die
von Herrn Eckel im Artikel beanstandete angeblich "fehlende
Bodenhaftung" und eine Vernachlässigung "der gesellschaftlichen
Dimension" ist nicht nachvollziehbar. Eine wichtige Aufgabe des
Fachglossars besteht darin, die verschiedenen Facetten von Umbauten,
Nachbauten, Replicas, Rekonstruktionen bis hin zur bewußten Fälschung
genauer zu beschreiben und zu unterscheiden. Diese Phänomene treten
allerdings bei den meisten Brot- und Butterautos gar nicht auf, so daß
sich die entsprechenden Beispiele im Glossartext zwangsläufig auf sog.
"elitäre" Fahrzeuge beziehen müssen. Die gesellschaftliche und
geschichtliche Relevanz ganz gewöhnlicher und einfacher Fahrzeuge wird
dort gleichzeitig als wichtiger kultureller Aspekt historischer Fahzeuge
thematisiert.
Durch
das Glossar verbindet die FIVA zum erstenmal den umgangssprachlichen
Wortschatz im Bereich der historischen Fahrzeuge mit den
Fach-Definitionen, die im Umgang mit Kulturgütern seit den 1960er-Jahren
entwickelt und inzwischen international fest etabliert sind.
Wie
Herr Jakumeit in seinem Kommentar richtig zusammenfaßt, geht es bei
diesem Thema um mehr als Profilneurosen oder angeblich einfache Lösungen
für sehr komplexe Fragen. Daß so etwas langsam und gründlich entwickelt
werden muß, um alle wichtigen Details in den verschiedenen Mentalitäten
und Sprachen einer internationalen Organisation wie der FIVA mit
einzubeziehen, versteht sich eigentlich von selbst.
Wer
sich nun angeregt von der Diskussion rund um die geschichtliche und
gesellschaftliche Relevanz von historischen Fahrzeugen animiert sieht,
sich unter selbigen zu bewegen, dem sei ein Besuch ins seit Ende November
in Singen/Htw. eröffneten "MAC Museum Art & Cars"
nahegelegt, das die beiden Stifter und Vorstände Gabriela und Hermann
Maier mit viel Herzblut und Liebe zum Detail gestaltet sowie ihre beiden
Leidenschaften darin miteinander verbunden haben: Kunst und Automobile.
Das Museum ist die neue Heimat der Südwestdeutschen Kunststiftung,
gelegen unterhalb der Festungsruine Hohentwiel und architektonisch der
Silhouette derselben nachempfunden. Von Oldtimerseite ist im Augenblick
noch die Ausstellung "Wachgeküßt" zu bewundern, die acht teil-
und unrestaurierte Fahrzeuge aus den Lagerräumen der Collection Schlumpf
aus Mulhouse beinhaltet, an denen der Zahn der Zeit teilweise schon mächtig
genagt hat - sehr sehenswert und von Kurator Christoph Karle treffend
ausgesucht!
In
diesem Sinne wünsche ich Ihnen angeregte Diskussionen rund um die
geschichtliche und gesellschaftliche Relevanz von historischen Fahrzeugen.
Mit
herzlichen Grüßen
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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Initiative
Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de
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81. Studie zum Youngtimer- und
Oldtimer-Markt in Deutschland 16.12.2013 



Hier
kann die Studie heruntergeladen werden.
(3,1 MB)
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80. Vereinfachung der Einfuhr
von Oldtimern
04.10.2013
Mitteilung
des 
EU-Ausschuss für die Zollnomenklatur überarbeitet
den Tarif 9705
Vereinfachung
der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Raum
Berlin,
04. Oktober 2013.
Bereits
seit mehreren Jahren setzt sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für
eine Überarbeitung des Zolltarifs 9705 00 00 ein. In diesem werden u. a. bei
der Einfuhr von Oldtimern in die EU die Voraussetzungen für die Einstufung als
Sammlungsstück von geschichtlichem und völkerkundlichem Interesse
beschrieben. Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass mit
Wirkung vom 01. Januar 2014 in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel
97 eine neue Formulierung aufgenommen wird.
Große Teile des bisherigen Textes, die aufgrund unklarer Formulierungen
in einzelnen Mitgliedsländern der EU für unterschiedliche Interpretationen
sorgten, entfallen künftig. Dieses betrifft vor allem die Anforderungen an den
„geschichtlichen und völkerkundlichen Wert“ der eingeführten
Kraftfahrzeuge. Der vollständige neue Text lautet wie folgt:
Zu
Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem
Wert, die:
(1)
sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen
Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem
oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig,
defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden
sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet.
Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
(2)
mindestens 30 Jahre alt sind;
(3)
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die
erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig
selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet,
Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die
zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als
gegeben angesehen.
Zu
dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
a)
Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei
einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren;
b)
Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich
ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden
sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende
sportliche Erfolge errungen haben.
Teile
und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es
sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt,
ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt
werden.
Nachbildungen
und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei
oben genannten Kriterien.
Einen besonderen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung leistete die
European Parliament–Historic Vehicle Group (EP-HVG) unter Leitung des
Abgeordneten Bernd Lange. Bereits im April 2011 wurde das Thema innerhalb
dieses Kreises diskutiert, mit dem Ergebnis, einen Antrag auf Änderung bei der
zuständigen Kommission einzureichen. Ziel einer überarbeiteten Version sollte
die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von
Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittländern) sein. Außerdem
sollte eine präzisere Formulierung dafür Sorge tragen, dass Käufer bereits
beim Erwerb des Oldtimers im Ausland sicher wissen, ob ein Fahrzeug den vergünstigten
Zoll- und Steuersatz des Tarifs 9705 in Anspruch nehmen kann.
Eine
Veröffentlichung des neuen Textes im Amtsblatt der Europäischen Union soll spätestens
bis 31.10.2013. erfolgen. Bei Anerkennung eines Fahrzeugs in Position 9705
lautet der Drittlands-Zollsatz „frei“. Dies bedeutet, dass für
„Sammlerkraftfahrzeuge“ (Oldtimer), die die zuvor beschriebenen Kriterien
erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig
werden.
Die EP-HVG ist ein Arbeitskreis von Parlamentariern des Europäischen
Parlaments und Vertretern verschiedener Oldtimer-Verbände, u. a. des VDA. Sie
wurde 2010 auch auf Initiative des VDA ins Leben gerufen und tagt seit dem
mehrmals im Jahr. Ziel der EP-HVG ist es, die Interessen von historischen
Fahrzeugen zu wahren und deren Belange zu fördern.
Innerhalb des VDA setzt sich der Fachbereich Historische Fahrzeuge dafür
ein, dass Oldtimer auch in Zukunft ohne Einschränkungen auf öffentlichen Straßen
bewegt werden können. In dem gleichnamigen Ausschuss sitzen Vertreter der
deutschen Automobilhersteller von Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und
Volkswagen sowie der Automobil-Zulieferunternehmen Bosch und ZF.
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79. Hilfe, die Youngtimer kommen - oder doch
nicht?
03.09.2013
Seit
Jahren beobachten wir, dass die Zahl der ausgegebenen H-Kennzeichen beständig
wächst.
Schnell
war für alle Beteiligten klar: Das muss an den vielen Großserienautos der
70er und 80er Jahre liegen, die jetzt vermehrt ins H-Kennzeichen drängen,
weshalb sogar schon erste Stimmen laut wurden, man solle die Altersgrenze
für das H-Kennzeichen auf 40 Jahre anheben, um sich der Flut der neu
hinzukommenden jüngeren Fahrzeuge zu erwehren.
Erste
Zweifel an dieser zugegebenermaßen naheliegenden Vermutung kamen uns
allerdings, als uns die Liste der 25 beliebtesten (= am häufigsten auf
H-Kennzeichen zugelassenen) Oldtimer Deutschlands, die das Kraftfahrt-Bundesamt
unlängst veröffentlicht hat, ins Haus flatterte.
Viele
angeblich noch so zahlreich vorhandene Volumenmodelle der 70er und 80er Jahre,
wie zum Beispiel der VW Golf I (von 1974 bis 1983 über 6 Millionen Mal
gebaut), der Opel Ascona A/B (von 1970 bis 1981 1,6 Millionen Mal gebaut) oder
der heckgetriebene Ford Escort (von 1968 bis 1981 3,75 Millionen Mal gebaut)
suchten wir allerdings vergeblich auf dieser Liste.
Dafür
fanden wir unter den „Top 25“ viele Modelle der 50er und 60er Jahre,
darunter auch Raritäten von einst, wie z.B. der Mercedes-Benz 190 SL
(knapp 26.000 Stück wurden zwischen 1955 und 1963 gebaut) und W113
„Pagode“ (knapp 49.000 Stück wurden zwischen 1963 und 1971 gebaut).
Noch
mehr zweifelten wir, als sich der VDA mit seinem Plan, am Rande der IAA 2013
die Neuvorstellungen des Jahres 1983 zu präsentieren, hilfesuchend an die
Oldtimer-Clubs wendete. Einen herzeigbaren Alfa Romeo Arna (über 80.000 Stück
ab 1983 gebaut) oder FIAT Regata (über 900.000 Stück ab 1983 gebaut) zu
finden, war anscheinend schwieriger, als man gemeinhin glauben sollte.
Daraufhin
haben wir uns die amtlichen Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes besorgt und
nachgesehen, wie sich der Bestand der Oldtimer mit H-Kennzeichen vom 1.1.2011
bis zum 1.1.2013, insbesondere hinsichtlich des Alters dieser Oldtimer, tatsächlich
entwickelt hat.
Die
Gesamtzahl der Oldtimer mit H-Kennzeichen wies im betrachteten
2-Jahres-Zeitraum ein beachtliches Wachstum um 52.175 Fahrzeuge (entsprechend
22,4 %) auf 285.052 Fahrzeuge auf.
Für
uns überraschend war die Altersstruktur der Oldtimer, die am 1.1.2013 ein
H-Kennzeichen getragen haben:
30
bis unter 40 Jahre: 119.177 Fahrzeuge (+ 5.081 Fahrzeuge / +
4,5 %)
40
bis unter 50 Jahre: 112.180 Fahrzeuge (+ 31.846 Fahrzeuge / +
39,6%)
50
bis unter 60 Jahre: 39.885 Fahrzeuge (+ 10.822 Fahrzeuge /
+37,2 %)
60
Jahre und älter: 13.588
Fahrzeuge (+ 4.410 Fahrzeuge / + 48,0 %)
Alter unbekannt:
222 Fahrzeuge (+ 16 Fahrzeuge / + 7,8 %)
Im
betrachteten Zweijahres-Zeitraum stand also einem Zuwachs um 5.081 Fahrzeuge
bei den Oldtimern bis 40 Jahren Alter ein Zuwachs von 47.078 Oldtimern mit
einem Alter ab 40 Jahren gegenüber. Woher all diese Fahrzeuge kommen, lässt
sich auf Basis der amtlichen Statistiken leider nicht sagen, aber diese Zahlen
sind amtlich festgestellte Realität. Der Trend ging also auch in den
vergangenen zwei Jahren eindeutig hin zum älteren Oldtimer.
Neu
ist dieser Trend übrigens nicht – bereits vor vier Jahren haben wir über
dieses Phänomen beim Vergleich der Statistiken von 2007 und 2009 berichtet.
Allerdings lag uns damals lediglich gröber nach Altersklassen aufgeschlüsseltes
Material vor. Da im damals betrachteten Zeitraum viele Umweltzonen eingeführt
wurden, lag damals die Vermutung nahe, dass es sich um einen einmaligen Effekt
handeln könne, weil zur Vermeidung von Fahrverboten vermehrt normal
zugelassene Oldtimer auf H-Kennzeichen umgemeldet wurden.
Wenn
man die Zahlen von 2007 mit denen von 2013 vergleicht, sieht man eine
erstaunliche Beständigkeit des Trends hin zum älteren Oldtimer:
Fahrzeugalter
30 bis unter 40 Jahre: Anstieg von 92.603 auf 119.177 Fahrzeuge (+ 4,3 % p.a.)
Fahrzeugalter 40 Jahre und älter: Anstieg von 58.875 auf 165.653 Fahrzeuge (+
18,8% p.a.)
Das
hat insbesondere dazu geführt, dass sich die Anteile der Altersgruppen unter
und über 40 Jahren am Oldtimer-Bestand in nur sechs Jahren umgekehrt haben.
Sank von 2007 bis 2013 der Anteil der unter 40-jährigen Oldtimer von 61,1% auf
41,6%, stieg entsprechend der Anteil der über 40-jährigen Oldtimer binnen 6
Jahren von 38,9% auf 58,2% an.
Wie
man sieht, sollte man in der aktuellen Situation Ruhe bewahren. Wer
Horror-Szenarien heraufbeschwört, wonach die Großserienautomobile der 70er
und 80er Jahre die Oldtimerszene zu überschwemmen drohen, wird sicherlich
einen Grund für derlei Behauptungen haben. Zur Wahrheitsfindung trägt er
jedoch definitiv nicht bei. Die Realität steht jedenfalls ausweislich der
amtlichen Statistiken seit Jahren diesen immer wieder geäußerten Behauptungen
eindeutig entgegen. Das Durchschnittsalter der in Deutschland zugelassenen
Oldtimer steigt beständig, der Anteil „jüngerer“ Oldtimer am
Gesamtbestand schrumpft stetig. Und die öffentliche Diskussion erweckt stets
den gegenteiligen Eindruck
Aus
gegebenem Anlaß weisen wir nochmals auf unsere Aktion Tag
des rollenden Kulturguts hin, den wir am 08.09.2013 in Uhingen/Fils,
dem Rhein-Main-Gebiet, Baden-Baden und Stolberg begehen wollen (weitere
Informationen finden Sie auf dem Infoportal der Initiative). Wir möchten Sie
darauf aufmerksam machen, daß die Parkplätze beim Schloß Filseck begrenzt
sind und bitten vorab um Verständnis, wenn es dort zu Engpässen kommen
sollte.
Nichtsdestotrotz
freuen wir uns darauf, am kommenden Sonntag möglichst viele Oldtimer auf den
Straßen der Bundesrepublik sehen zu dürfen.
Mit
herzlichen Grüßen
Ihr
Dr. Ralf Ziegler
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
Initiative
Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.:
07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de
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78. Aktion "Flagge
zeigen"
26.08.2013
Aus
der Aktion „Flagge zeigen“ der Initiative Kulturgut Mobilität im
Rahmen des Tags des offenen Denkmals wird der Tag des rollenden Kulturguts
- am 08.09.2013 in Uhingen/Fils, München und dem Rhein-Main-Gebiet
Uhingen/Fils,
München, das Rhein-Main-Gebiet und die Initiative Kulturgut Mobilität
heißen Sie herzlich willkommen!
Das
historische Fahrzeug immer wieder neu als Kulturgut zu thematisieren hat
sich die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. zur Aufgabe gemacht. Ziel
soll es sein, die in Deutschland von vielen Liebhabern gepflegten und
restaurierten zwei- und vierrädrigen Oldtimer als Kulturgut zu schützen.
Selbst der Deutsche Bundestag hat sich dieses Themas angenommen und den
Parlamentskreis Automobiles Kulturgut ins Leben gerufen, dem die
Initiative Kulturgut Mobilität angehört.
Der
Interessierte möchte mobiles Kulturgut – also Oldtimer – weniger als
statische Aufreihung historischer Fahrzeuge in Museen erleben, sondern als
das mehrdimensionale Gut, als das es gebaut wurde. Fahrzeuge wollen in
Bewegung erlebt werden. Mobiles Kulturgut kann man hören, riechen und
erfahren.
Daß
auf der Straße befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind, wollen wir
auch in diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative Kulturgut
Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu auf, möglichst
viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins Bewusstsein der Bevölkerung
zu bringen. Idealerweise sollte das Ziel einer Ausfahrt an diesem Tag ein
Denkmal sein, um die Schutzwürdigkeit nicht nur immobiler sondern auch
mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und im Gespräch mit Besuchern zu
diskutieren. Die Initiative hat sich entschlossen, diesem Tag einen
eigenen Namen zu verleihen und den zweiten Septembersonntag eines jeden
Jahres zum Tag des rollenden
Kulturguts auszurufen.
Der
Tag des rollenden Kulturguts
findet 2013 zum nunmehr achten Mal statt. seinen Ursprung hat er im thüringischen
Mühlhausen, als 2006 zwei Teilstücke der Deutschen Fachwerkstraße eröffnet
wurden und die Initiative Kulturgut Mobilität die Oldtimerfahrer aufrief,
diese beiden Strecken am Tag des offenen Denkmals zahlreich mit Ziel Mühlhausen
zu befahren. Danach war die Initiative noch in Büdingen,
Bietigheim-Bissingen, Duderstadt, Wolfenbüttel, Schorndorf und München
zu Gast.
Am
08. September 2013 lädt Sie die Initiative Kulturgut Mobilität erneut
zum Tag des rollenden Kulturguts
ein. In diesem Jahr machen wir in Uhingen/Fils Station. Kommen Sie mit uns
auf eine Reise in die Vergangenheit und lassen Sie sich von den mobilen
Zeitzeugen der Vergangenheit verzaubern oder fahren Sie ein Denkmal Ihrer
Wahl an. Die Kulisse des zauberhaften Schlosses Filseck bei Uhingen lädt
zum Verweilen ein.
Parallel
dazu veranstaltet die Initiative Kulturgut Mobilität am selben Tag in München
in Kooperation mit dem Verkehrszentrum des Deutschen Museums in München
von 11:00 bis 16:00 Uhr ein Oldtimer- und Zündapptreffen an besagtem
Verkehrszentrum, Am Bavariapark 5, 80339 München. Ansprechpartner vor Ort
sind die IKM-Regionalverantwortliche Margit Roemer sowie Ralf Langhammer.
Des
weiteren begehen wir im Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Wiesbaden, Rheingau und
Taunus) diesen Oldtimertag in Eltville, auf dem Parkplatz 3 am Rheinufer
ab 10:00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit, an dieser
Veranstaltung auf ein Denkmal zu treffen: Organisiert ist ab 13:30 Uhr ein
Oldtimer-Korso zum "Weinverladekran" nach
Oestrich bzw. ein Oldtimer-Korso zum "Schloß Freudenberg" nach
Wiesbaden. Ansprechpartner für diese Aktion ist Herr Hans Ekkehard Weber,
welcher unter 0611-5316294 für Fragen erreichbar ist.
Die
Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf
zahlreiche Oldtimer auf den Straßen der Bundesrepublik! Weitere
Informationen unter www.kulturgut-mobilitaet.de
Ein
historisches Kulturgut, ohne welches wir mit unseren Fahrzeugen nur unter
erschwerten Bedingungen vorankommen würden, haben wir in Buchform auf dem
Infoportal der Initiative für Sie rezensiert. „Hallo Tankwart“ aus
dem Motorbuch-Verlag ist eine überwiegend fotografische Widmung an den
Mensch und die Infrastruktur des Treibstoffwesens.
Wir
freuen uns außerdem, den DS Club Deutschland e.V. als neues Fördermitglied
in unseren Reihen begrüßen zu dürfen. Damit wurde die Unterstützerbasis
der Initiative wesentlich verstärkt!
Mit
herzlichen Grüßen aus Württemberg, verbunden mit der Hoffnung auf einen
noch langen Oldtimersommer bin ich
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend
für den Vorstand der Initiative
|
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Initiative
Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.:
07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de
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77. Bericht von Mario De
Rosa
23.07.2013
aus der Sitzung
des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 03.06.2013
Am
03.06.2013 tagte in Berlin der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut, der
zum erstenmal ins Bundeskanzleramt eingeladen war. Im abhörsicheren
Natosaal, der für Staatsbesuche und internationale Konferenzen genutzt
wird, begrüßte Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der zugab, vor der
Einladung in den Parlamentskreis, keine Kenntnis von dieser Einrichtung
gehabt zu haben, alle Teilnehmer und betonte, daß es in seiner
Einrichtung bereits Gedanken gebe, auch bewegliche Güter schützen zu
lassen. Als Beispiel nannte Herr StMin Neumann das Schulschiff Deutschland
in Bremen.
Die
Bedeutung historischer Fahrzeuge sowohl als Kulturgut als auch als
Wirtschaftsfaktor wurde Herrn StMin Neumann anhand unterschiedlicher Vorträge
nähergebracht. Den Abschluß der Vortragsreihe bildete die Vorstellung
der Charta von Turin und die Übergabe derselben von FIVA-Vizepräsident
Bernhard Kaluza an Herrn StMin Neumann.
Der
Einschätzung des Herrn StMin Neumann nach sind Oldtimer nicht nur
Zeitzeugen der technischen Entwicklung, sondern stellen auch ein Produkt
kulturellen Erbes dar, da sie den Zustand der Gesellschaft und die
Lebensform der jeweiligen Epoche abbilden. Die historischen Fahrzeuge, die
in Museen zu finden sind, sind hierbei ein Aspekt, denn bei ihnen handelt
es sich unstrittig um Kulturgut. Ein anderer Aspekt sind die Fahrzeuge,
die noch auf den Straßen zu finden sind. Da diese nicht museal zugeordnet
werden können, ist eine Kategorisierung schwierig. Um eine Zuordnung als
Kulturgut sicherstellen zu können, schlägt Kulturstaatsminister Neumann
vor, das Design als Teilbereich der Kreativwirtschaft besonders
herauszustellen, da diese einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Demzufolge fällt der Ansicht Neumanns nach die Technik eindeutig in den
Bereich des Verkehrsministeriums, dem Kulturaspekt jedoch werde sich der
Kulturstaatsminister sehr gerne annehmen. Im nächsten Schritt geht es nun
darum, das weitere Vorgehen auf Arbeitsebene zu klären.
Anschließend
gab MEP Bernd Lange einen Einblick in die Aufgabenstellung der „European
Parliament Historic Vehicle Group“, die aus 20 Mitgliedern der EU
besteht und durch alle politischen Gruppierungen vertreten wird. Aus europäischer
Sicht ist der Umgang mit historischen Fahrzeugen in Zeiten der
Wirtschafts- und Finanzkrise aufgrund des erheblichen Beschäftigungspotentials,
vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben, sehr wichtig.
Weitere Themen auf europäischer Ebene sind die KFZ-Steuereinstufung, der
Import aus Drittländern, die Zulassung in einem anderen EU-Staat, die
CO2-Reduktion sowie die Sicherheit, Verwertung und die
EU-Chemikaliengesetzgebung. Diese Themen und vor allem die Definition
eines Oldtimers werden in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt,
was eine Harmonisierung der Vorgaben aus Sicht von MEP Lange eminent
wichtig macht.
Nach
Bernd Langes Tagesordnungspunkt stellte sich Hermann Tomczyk, Sportpräsident
des ADAC, dem Parlamentskreis vor und berichtete, daß der ehemalige
BMW-Motorsportchef Dr.Mario Theissen als Oldtimerreferent für den ADAC
gewonnen werden konnte.
Die
„Anlaufstellen-Leitlinie Nr.9“ war ebenfalls Bestandteil der
Tagesordnung. Diese Leitlinie regelt die Verbringung von Altfahrzeugen.
Bislang läuft man Gefahr, ein importiertes Restaurierungsobjekt aufgrund
seines Zustandes als Abfall deklariert und somit nicht oder nur sehr
schwer aus dem Zoll zu bekommen. Thomas Jarzombek meint, daß diese
Verordnung sich seinem Verständnis nach auf den globalen Müllhandel
bezieht. Beispielsweise solle wahrscheinlich verhindert werden, daß
Autoschrott nach Afrika verschifft wird, anstatt ihn ordnungsgemäß zu
entsorgen. Restaurationsbedürftige Oldtimer liefen dabei Gefahr, durch
das Raster zu fallen. Um Klarheit zu schaffen, schlägt Thomas Jarzombek
vor, bei dem zuständigen Bundesministerium (vermutlich BMU oder BMELV)
nachzufragen.
Nachdem
bei der letzten Sitzung des Parlamentskreises die Studie des
Umweltbundesamtes ein Thema war, in welcher die Abschaffung der Ausnahmen
für Oldtimer in Umweltzonen empfohlen wurde, ergab eine Stellungnahme von
Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke (Juristin, Uni Münster), die maßgeblich für
die Studie verantwortlich war, daß auf die Privilegierung von Oldtimern
in Umweltzonen in einem zweiten Teil des monierten Kurzgutachtens nicht
weiter eingegangen wird und diese nicht Gegenstand einer rechtspolitischen
Empfehlung sind. Auch wenn es sich nach einer Entwarnung anhört, werden
wir das Thema nach wie vor beobachten.
Dies
waren in aller Kürze die wichtigsten Punkte der vergangenen Sitzung und
wir dürfen alle gespannt sein, wie sich die Zusammenarbeit mit
Kulturstaatsminister Neumann entwickelt. Vor allen Dingen dessen Aussage,
daß es sich bei Museumsexponaten unstrittig um Kulturgut handelt, bei den
Fahrzeugen auf der Straße eine Kategorisierung jedoch schwierig sei, es
sei denn man priorisiere das Design, bedarf einer tiefergehenden
Betrachtung.
Daß
jedoch auf der Straße befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind,
wollen wir auch in diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative
Kulturgut Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu
auf, möglichst viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins
Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Idealerweise sollte das Ziel
einer Ausfahrt an diesem Tag ein Denkmal sein, um die Schutzwürdigkeit
nicht nur immobiler sondern auch mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und
im Gespräch mit Besuchern zu diskutieren. Die Initiative hat sich
entschlossen, diesem Tag einen eigenen Namen zu verleihen und den zweiten
Septembersonntag eines jeden Jahres zum Tag
des rollenden Kulturguts auszurufen. Die zentrale
Veranstaltung, bei der auch der Vorstand der Initiative zum Gedanken- und
Meinungsaustausch zur Verfügung steht, findet in diesem Jahr am 08.09.
auf Schloß Filseck (www.schloss-filseck.de)
in Uhingen/Fils statt. Wir würden uns über zahlreiche Oldtimer am 08.09.
auf den Straßen der Bundesrepublik sehr freuen!
Damit
auch der Nachwuchs lange Freude am Oldtimerhobby hat, haben wir auf
unserem Infoportal Die 10 goldenen
Regeln des Oldtimerkaufs veröffentlicht. Diese finden Sie in
unserer Rubrik Oldtimerrecht.
Abschließend
möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung im Rahmen der Kasseler
Ausstellung „Schlafende Automobilschönheiten“ hinweisen, deren
Medienpartner die Initiative Kulturgut Mobilität ist. Am Dienstag, den
23.07. findet im Unternehmenspark Kassel (Anschrift sowie alle
Informationen zur Veranstaltung unter www.schlafende-automobilschoenheiten.de)
der 1.Fachgesprächskreis authentische
Klassiker mit spannenden Themen und interessanten Referenten
statt. Ein Blick in die Agenda lohnt sich!
Mit
herzlichen Grüßen aus Württemberg, verbunden mit der Hoffnung auf einen
langen Oldtimersommer
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend
für den Vorstand der Initiative
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76.
Zahl der
Oldtimer mit H-Kennzeichen stieg auch 2012 13.05.2013




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75.
Deutscher
Oldtimer Index 2012 07.03.2013
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74.
Charta von
Turin!
12.02.2013
Unser IG-Mitglied Rainer Hindrischedt, Mitglied
dieser Arbeitsgruppe der FIVA informiert:
Es ist soweit: Die Charta von Turin wurde in
einer feierlichen Zeremonie in Anwesenheit von Vertretern der Presse, der
Industrie und der FIVA im Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart am 29. Januar 2013
vom Präsidenten der FIVA, Horst Brüning unterzeichnet und ist damit in Kraft.
Auf der FIVA-Webseite
kann alles nachgelesen werden.
Anbei sende ich die offizielle deutsche Version,
wobei aber rein rechtlich die französische Fassung die jeweils rechtsrelevante
ist, da die FIVA als Verein in Frankreich registriert ist.
Da wir Englisch als Arbeitssprache hatten, ist
auch die Übersetzung aus dem englischen Text gemacht worden.
Mit lieben Grüssen
Rainer Hindrischedt
Hier kann die Charta von Turin
als pdf-Datei in der deutschen Fassung heruntergeladen werden!
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73.
Neue Masche
der Autodiebe!
22.01.2013 - 24.01.2013
Es hat sich herausgestellt,
dass dies ist eine Falschmeldung ist!
http://www.mimikama.at/allgemein/falschmeldung-nach-strasbourg-erreichte-diese-methode-nun-schon-frankreich-und-deutschland/
Schaden kann es nicht, so
manche Tricks zu kennen. - Aber wenn man ständig daran denkt, oder denken
soll, was einem alles rund ums Fahrrad, Motorrad, Auto, Flugzeug, Schiff,
Urlaub, Hotel passieren kann, dann bleibt man besser zuhause.
Aber ist man zuhause dann
wirklich sicherer?
Hier die Falschmeldung:
Bitte vorsichtig und wachsam sein.
Kann auf jedem Parkplatz passieren!!!
Nach Strassburg im Elsass, ist
diese Methode nun schon in ganz Frankreich und Deutschland aktuell.
Achten Sie auf Zettel auf der
Heckscheibe ihres Autos. Dies
ist die neue kriminelle Masche für Kfz-Diebstahl und mehr.
Sie gehen aus dem Supermarkt zu
ihrem Parkplatz, steigen in ihr Auto ein.
Sie starten den Motor und legen
den Rückwärtsgang ein.
Wenn Sie beim Rückwärtsfahren
durch ihre Heckscheibe schauen,
bemerken Sie ein Stück
Papier in der Mitte der Heckscheibe.
Sie halten an, steigen aus dem Auto aus,
um das Papier zu entfernen, da
dies ihre Sicht behindert.
Wenn Sie die Rückseite des Autos erreichen,
taucht der Autodieb aus dem Nichts
auf.
Er steigt ein und fährt los..
Sie stehen da und er fährt
mit hoher Geschwindigkeit davon.
Die Wahrscheinlichkeit ist:
Ihre Brieftasche, Wohnungsschlüssel,
als auch ihr Geld, sind
im Auto.
So, nun hat der Autodieb alles was
er wollte.
Wenn Sie einen Zettel auf der Rückseite Ihres Autos bemerken,
verriegeln Sie ihre Autotüren,
fahren los, und entfernen diese Gemeinheit
erst an einem sicheren Ort......
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72.
Tipps zur
Winterpause von Wagners Oldieoel Shop
01.11.2012
Regel Nummer 1: Vor der Stilllegung an Benzinstabilisator denken –
dann läuft’s im nächsten Frühjahr gleich wieder rund!
Nicht nur Boote, Motorräder, Oldtimer und Sportwagen halten regelmäßig
Winterschlaf. Auch Motorsägen und Rasenmäher machen im Winter Pause.
Doch wer rastet – der rostet! Das weiß der Volksmund schon seit mehr als
100 Jahren. Tank und andere Metallteile der Kraftstoffversorgungsanlage bestätigen
diese Volksweisheit Jahr für Jahr auf neue – und rosten während der
Standzeit fröhlich vor sich hin.
Was der Volksmund noch nicht wissen konnte ist, wie sauer moderner Kraftstoff
auf lange Standzeiten reagiert. Bakterien produzieren Schmutz und Schlamm im
Tank. Mit ihrer Mithilfe entsteht extrem korrosive Essigsäure schneller -
noch schneller, als sie durch die reine Kraftstoff- Alterung ohnehin entstünde.
Zerfallsprodukte moderner Kraftstoffe verkleben und versulzen alle beweglichen
Teile der Kraftstoffversorgungsanlage. Einspritzdüsen und Vergaserklappen
fressen fest, Düsen und Filter setzen sich zu.
Auch seine Zündfähigkeit verliert moderner Treibstoff in früher nie
gekannter Geschwindigkeit. Im Extremfall ist der Kraftstoff schon nach
wenigen Wochen nicht mehr zum Starten des Motors zu gebrauchen. Und muss
deswegen komplett abgelassen und durch frischen Sprit ersetzt werden.
Damit dass Alles eben nicht passiert hat Walter Wagner zwei
Produkte entwickelt, die den Kraftstoff stabilisieren:
BACTOFIN für Fahrzeuge mit Benzinmotoren; Zweitakter, Viertakter und
Wankelmotoren, die mit Benzin- Kraftstoffen betrieben werden.
Und ein modernes Diesel- Additiv für alle Fahrzeuge, die mit Diesel
oder Rohöl fahren.
mehr unter www.oldieoel.de
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71.
DEUVET-Info:
Kennzeicheninitiative
24.05.2012
Die Verkehrsministerkonferenz tagte am 18. April
2012 und beschloss zum Thema Kennzeichen verschiedene Änderungen.
1. Kennzeichenmitnahme
In einigen Bundesländern gibt es bereits die Möglichkeit,
bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes sein Kennzeichen zu behalten. Ziel
soll es nun nach dem Wunsch der Verkehrsminister sein, dieses Prinzip
bundesweit auszudehnen. Bedeutet konkret: Im Falle eines Umzuges zum Beispiel
von Berlin nach Seeon muss sich der Fahrzeughalter samt Fahrzeug weiterhin wie
gewohnt ummelden, er behält jedoch sein altes Kennzeichen mit Berliner
Ortskennung. Er spart also die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Das soll
auch für H-Kennzeichen gelten.
2. Q-Kennzeichen
Dieses Kennzeichen soll als ein bundesweites
Wunschkennzeichen eingesetzt werden. Dieses Kennzeichen wird personenbezogen
ausgegeben und gilt lebenslang. Damit sind zum Beispiel dann auch H-Kennzeichen
wie etwa "Q OPEL H" , "Q MGB H" oder "Q 328
H" möglich. Für diese Wunschkennzeichen würden höhere Gebühren
verlangt werden. Diese Einnahmen könnten beispielsweise in einen Fond für
Verkehrssicherheitsprojekte einfließen.
Hierzu gibt es jedoch noch keinen konkreten
Zeitrahmen. Die Verkehrsminister der Länder haben mit diesem Beschluss
lediglich den Bund aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung der
rechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
xxxxxxxxxxx
Trennungsstrich beim Kennzeichen
Aus Italien und Österreich werden Fälle
bekannt, bei denen der fehlende Trennungsstrich auf dem Kennzeichen beanstandet
wird.
Dazu führt das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung aus, dass beide Versionen zulässig sind. Das
Kennzeichen kann sowohl mit als auch ohne Trennungsstrich in der
Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist unerheblich, ob sich ein
Trennungsstrich auf dem Kennzeichenschild befindet. In einem Schreiben hat das
BMVBS die EU und die Länder des europäischen Wirtschaftsraumes dazu
aufgefordert, ihre Staaten darüber zu unterrichten, dass beide Schreibweisen
gleichberechtigt gültig sind.
Auf der Internetseite http://www.bmvbs.de/
sind die Ausführungen zu den Kennzeichen unter dem Suchwort "Überblick
über die Kraftfahrzeugkennzeichen" zu finden.
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70.
VDA-Info: Studie Unfallverhalten von Oldtimern
05.10.2012





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69.
Was
ist mein Aero noch wert? Klicke hier: classic-car-tax
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68. Jährliche
HU-Fristen für ältere
Autos
20.06.2012
Der DEUVET kämpft gegen diese Regelung
Der
Europaabgeordnete Siim Kallas möchte in der EU einheitliche
Hauptuntersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge einführen.
Es ist geplant für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind
oder mehr als 160.000 km Fahrleistung erreicht haben, eine jährlich
Hauptuntersuchung verbindlich für alle EU-Länder einzuführen.
Der DEUVET wird sich deshalb jetzt verstärkt dafür einsetzen,
daß Oldtimer davon nicht betroffen sein werden. Wie bereits
mehrfach berichtet, haben einige EU-Länder für Oldtimer
Hauptuntersuchungsfristen von vier, sechs und mehr Jahren. In
Belgien, den Niederlanden und jetzt auch in Großbritannien
wurde die HU bzw. MOT für Fahrzeuge vor 1960 ganz abgeschafft.
Das ist der entscheidende Grund dafür bei einer europäisch
einheitlichen Lösung darauf zu bestehen, dass für Oldtimer in
Deutschland ähnlich verfahren wird. Die entsprechenden
Anschreiben des DEUVET an die zuständigen
Bundestagsabgeordneten und EU-Parlamentarier sind bereits auf
dem Wege.
DEUVET
Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.
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67. Die
"Strafgebühr"
bei verspäteter Hauptuntersuchung ist nun
Fakt
14.06.2012
Überraschend
schnell trat zum 01.06. die 47. ÄnderungsVO zur StVZO in Kraft,
wie Ursula Busch, Fachbereich Öffentliches Recht der Initiative
Kulturgut Mobilität findet.
Erst Mitte des Monats Mai wurde die Verordnung verkündet und
muss bereits jetzt von den Behörden umgesetzt werden.
In
der 47. AusnahmeVO sind vor allem drei Themen geregelt, die auch
Oldtimerfahrer betreffen.
- Soweit
das Fristende der letzten Hauptuntersuchung mehr als 2
Monate zurückliegt, fällt nun eine „Strafgebühr“ von
20 % zusätzlich zum normalen Satz an. Die Rückdatierung
der Plaketten entfällt im Gegenzug bundesweit.
- Die
Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen mit
H-Kennzeichen wurde nun explizit ermöglicht und
festgeschrieben.
- Eine
Kombination von Saisonkennzeichen mit land- und
forstwirtschaftlichem Kennzeichen ist nun möglich.
Das
schnelle Inkrafttreten ist mit Sicherheit nicht zuletzt auch auf
die vermehrte Praxis der Bundesländer zurückzuführen, bereits
im Vorfeld die Rückdatierung der HU-Plaketten auszusetzen.
Damit entstand für den Oldtimerfahrer eine an sich sehr
positive Übergangsfrist, die aber so von der alten Rechtslage
nicht mehr gedeckt war.
Zusätzlich zu den oben benannten Punkten wurde bei der
Neuregelung von der bisherigen Absicht im Rahmen einer HU auch
eine Probefahrt durch einen Prüfer vornehmen zu lassen, für ältere
Fahrzeuge und Oldtimer wieder Abstand genommen.
Zusätzlich
finden Sie auf unserem Internetportal http://www.kulturgut-mobilitaet.de
einen lesenswerten Bericht unseres Justitiars Michael Eckert über
Ebay-Käufe und deren Fluch oder Segen!
Herzliche
Grüße aus Württemberg
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative Kulturgut
Mobilität e. V.
Der
Europaabgeordnete Siim Kallas möchte in der EU einheitliche
Hauptuntersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge einführen.
Es ist geplant für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind
oder mehr als 160.000 km Fahrleistung erreicht haben, eine jährlich
Hauptuntersuchung verbindlich für alle EU-Länder einzuführen.
Der DEUVET wird sich deshalb jetzt verstärkt dafür einsetzen,
daß Oldtimer davon nicht betroffen sein werden. Wie bereits
mehrfach berichtet, haben einige EU-Länder für Oldtimer
Hauptuntersuchungsfristen von vier, sechs und mehr Jahren. In
Belgien, den Niederlanden und jetzt auch in Großbritannien
wurde die HU bzw. MOT für Fahrzeuge vor 1960 ganz abgeschaft.
Das ist der entscheidende Grund dafür bei einer europäisch
einheitlichen Lösung darauf zu bestehen, daß für Oldtimer in
Deutschland ähnlich verfahren wird. Die entsprechenden
Anschreiben des DEUVET an die zuständigen
Bundestagsabgeordneten und EU-Parlamentarier sind bereits auf
dem Wege.
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66. Moderatere
Richtlinien für H-Kennzeichen
©
Auto-Medienportal.Net/GTÜ
Der Gesetzgeber hat die Regelung für das H-Kennzeichen geändert.
Mindestens 30 Jahre alte Autos sollen nun einfacher eine
Oldtimer-Zulassung erhalten. Um das H-Kennzeichen zu
bekommen, mussten die Besitzer in der Vergangenheit einige
Hürden nehmen. Diese sind nun entschärft worden. Die
neue Richtlinie stellt eine Erleichterung dar, weil sie
den Prüfingenieuren mehr Ermessensspielraum zugesteht.
In der neuen „Richtlinie für die Begutachtung von
Oldtimern nach § 23 StVZO“ gibt es ab sofort kein fünfstufiges
Bewertungssystem mehr. Bislang gruppierten die Sachverständigen
bei der Untersuchung das Auto in die Rubriken
„Makelloser Zustand“, „Guter Zustand“,
„Gebrauchter Zustand“, „Verbrauchter Zustand“ und
„Restaurationsbedürftiger Zustand“ ein. Um das
notwendige Gutachten für die H-Zulassung zu erlangen,
durfte der Klassiker nicht schlechter als Zustand drei
sein. Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende
Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene
Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und
originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.
Die Zahl
der Anmeldungen historischer Kraftfahrzeuge stieg in
Deutschland zwischen 2010 und 2011 um etwa zehn Prozent.
Insgesamt sind derzeit über 200 000 Autos mit
H-Kennzeichen unterwegs. (ampnet/jri)
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65. Oldtimer Studie
2011
20.03.2012
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Redaktion: Aufschlussreich ist die
Antwort auf die Frage: Wer interessiert sich noch für Aero-Fahrzeuge?

Redaktion:
Da hier Mehrfachantworten möglich waren, ergibt sich in der Summe 283 %. Zieht
man von den 283 %-Punkten die Prozentpunkte der Interessen ab, die für
Fahrzeuge vor 1945
liegen, so kommt man auf 237 %. Das bedeutet, dass wir (Vorkriegszeit und 2.
Weltkrieg) mit 24 %-Punkten gegenüber einem Interesse von 237 %-Punkten
liegen. Das heißt, dass unsere Fahrzeugepoche nur mit ca. 10% in der Interessens-
und Wunschgunst der Oldtimerfreunde liegt. Bei der Youngtimer-Grundgesamtheit
sind es dann nur noch ca. 6%!!!! der Interessenswünsche.
Bezieht man das auf die Aero-Fahrzeuge,
die ja nur einen Bruchteil des Gesamtangebotes an Fahrzeugen zwischen 1925 und
1945 darstellen, versteht man, dass die Nachfrage leider auch in Zukunft nur
sehr gering sein wird. Das Interesse für Fahrzeuge generiert sich meines
Erachtens aus dem Eigenerlebnis und Erfahrungswert das man in der Jugend
gemacht hat, kurz: Mit welchen Fahrzeugen ist man aufgewachsen und verbindet
etwas damit. Man möchte eine schöne Zeit, goldene Jugendjahre oder Erlebnisse
konservieren, zurückholen, festhalten und verbindet dieses auch mit dem
Automobil, das man damals geliebt hat.
Hier
kann man sich diese aufschlussreiche Studie
als pdf-Datei (9 MB) herunterladen und ansehen.
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64. IKM-Bericht von Mario De
Rosa
03.03.2012
aus der Sitzung
des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 06.02.2012
Hier nur Auszug zum Thema
"Charta von Turin"
Den
meisten Raum nahm das folgende Thema, die FIVA-Charta von Turin,
ein. FIVA-Präsident Horst Brüning leitete zunächst in das
Thema ein. Er erläuterte den Hintergrund wie es zur Erstellung
einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für
dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem
die vier größten Staaten der Welt seien inzwischen Mitglied
der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein
gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten
Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der
engagierten Mitwirkung zahlreicher Beteiligter entstanden.
Johann König teilte mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen
Beteiligten einen eigenen Entwurf für eine geänderte Charta
ausgearbeitet habe. Diesen Entwurf stellte er zusammen mit
Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Die anschließende
Diskussion förderte Ängste und Befürchtungen zutage und
einmal mehr wurden Analogien zum Gebäudedenkmalschutz bemüht.
Auch die in die Charta eingeflochtenen Definitionen der Begriffe
Erhaltung, Konservierung, Restaurierung, Reparatur und
Renovierung wurden kritisiert und sorgten überwiegend für
Irritationen. Standardisierte Begriffsdefinitionen sind jedoch
bei der Kommunikation innerhalb des Oldtimersektors sehr
hilfreich.
Die
FIVA möchte mit der Charta von Turin tragfähige
Voraussetzungen schaffen für eine gleichwertige Anerkennung
historischer Fahrzeuge mit anderen, längst etablierten
Kulturgütern. Leider haben "Unschärfen" in der
Presse zu angeblichen Zielen des Dokumentes in der Szene einige
Missverständnisse ausgelöst. Dazu gehört beispielsweise die
Befürchtung, hier solle ein "Denkmalschutz" mit neuen
bürokratischen Hürden und Verboten etabliert werden oder die
Interpretation, einzelne Fahrzeuge würden nun zu
"Weltkulturerbe" erklärt. Dies war nie geplant und wäre
auch nicht sinnvoll. Zentraler Punkt der Überlegungen war
dagegen: das rollende Kulturgut soll unverfälscht erhalten und
dabei auf jeden Fall genutzt werden, denn sonst verliert ein
"Automobil" seine ursprüngliche Aussage und wird zum
„Stehzeug“.
Die
bereits seit 2002 bzw. 2005 existierenden Chartas der Verbände
für historische Schiffe und Eisenbahnen (Charta von Barcelona /
Charta von Riga) haben hier schon Grundlegendes geleistet. Die
FIVA-Arbeitsgruppe zur "Charta von Turin", in welcher
auch die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. engagiert ist, hat
nun die bestehenden internationalen Grundlagen für (meist
immobile) Kulturgüter für die besonderen Anforderungen von
aktiv genutzten historischen Fahrzeugen übersetzt.
Wichtiges
Anliegen der Charta ist es auch, ein genaueres Vokabular für
heute lebhaft diskutierte Themen wie "Original",
„Patina“ und „Restaurierung“ zu finden. Wie deutlich
hier die Unschärfen und teilweise willkürlichen Auslegungen
sind, hat sicher jeder, der sich mit historischen Fahrzeugen
beschäftigt, schon selbst erlebt. Ein fruchtbarer
Meinungsaustausch wurde mangels unmissverständlichen Vokabulars
aber immer wieder sehr behindert. Doch auch hier kann nicht nach
eigenem Gutdünken „frei erfunden werden“, denn es
existieren internationale Begriffsdefinitionen, die für andere
Kulturgüter schon lange in Gebrauch sind. Diese wurden
inzwischen ebenfalls von der FIVA-Arbeitsgruppe an den
Fahrzeugbereich angepasst.
Unabhängig
vom Chartadokument haben Diskussionen rund um das Thema
„Originalität“ die Oldtimerszene von sich aus schon seit
einiger Zeit für diese Themen sensibilisiert. Doch das heißt
nicht: „Restaurieren verboten!“, denn oft können auch sehr
unberührt erhaltene Fahrzeuge erst durch gezielte Bearbeitung
wieder als geschlossenes Ganzes in einem ihrem Alter
entsprechenden, gepflegten Gebrauchszustand gezeigt und benutzt
werden.
Die
Ziele der Charta von Turin sind:
-
Historische
Fahrzeuge sollen auch zukünftig uneingeschränkt auf öffentlichen
Strassen mobil bleiben
-
Dafür
müssen sie langfristig und gesichert als Kulturgut anerkannt
werden
-
Solche
Standards sollen auch in Ländern gefördert werden, die eine
mobile Erhaltung von historischen Fahrzeugen bisher noch nicht
unterstützen
-
Der
Kulturgut-Status ist Privileg und Verantwortung, darum
wird ein respektvoller Umgang mit dem Original bei der
Instandsetzung und Restaurierung unterstützt: - „soviel wie nötig
und so wenig wie möglich eingreifen“ -
-
verfremdende
Überrestaurierungen, Fälschungen oder „Tuning“ mit
modernen Komponenten werden hinterfragt
-
die
Begriffe rund um Beschreibung, Erhaltung und Restaurierung von
Oldtimern werden präzisiert
-
Dokumente,
Archivmaterialien, und das Fachwissen um historische Materialien
und Arbeitstechniken sollen bewahrt und gefördert werden
Die
aktuelle Version (englisch) des Charta-Textes kann
heruntergeladen werden unter: http://www.fiva.org/EN/Torino/CharterTorino.html,
Kontakt
zur Charta-Gruppe ist unter charterofturin@fiva.org
möglich, wo Fragen rund um die Charta gerne beantwortet werden.
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63. VDA-Info:
Wechselkennzeichen 13.02.2012
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe
Oldtimerfreunde!
Als
Anlage erhalten Sie die
Verordnung für Wechselkennzeichen, die ab dem 01.07.2012
angewendet werden kann und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012
Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen
ist.
Ab
1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei
Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an
nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei
der Bemessung der Prämie für die
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden.
Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben.
Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen
Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Für
die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden
deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer
zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen,
das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.
Das
Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der
Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide
Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die
letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden
fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig
am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter
der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt,
so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich
ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug
anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder
abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit
dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes
Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie
auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung
beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers
und des Halters vorgeschrieben. Die Schilder mit dem gemeinsamen
Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs
bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes
Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene
Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde
versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt,
dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene
Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann.
Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der
Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit
fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen
nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen,
Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.
Voraussetzung
für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die
Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und
Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen
verwendet werden können. Es sind dies Kraftfahrzeuge der Klasse
M1 ( Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt
und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz), der Klasse L (Krafträder, vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg
Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und
maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie Anhänger der Klasse O1
(bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse), also z.B. zwei PKW, oder
ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei
leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher
Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad. Mit der Beschränkung
auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die
ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren
Kennzeichen gewährt ist.
Von
den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins
oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des
Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des
Wechselkennzeichens angebracht.
Mit
freundlichen Grüßen
Stefan
Röhrig
Verband
der Automobilindustrie e. V. (VDA)
Hier
kann die Verordnung als pdf-Dokument heruntergeladen werden
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