Infos Nr. 63 bis 89 (2012 - 2014)                      Zur Begrüßungsseite
 
89. Spendenaufruf – Oldtimer-Freunde helfen Großbrand-Opfer   07.10.2014

Unser Aero-IG-Mitglied Werner Kastner hat diese tragische Geschichte aus seiner nächsten Umgebung uns in Hildesheim geschildert::

Ein bayerischer Oldtimer-Restaurator steht vor den Trümmern seiner Existenz.

Im bayerischen Siegsdorf-Traundorf hat ein Großbrand eine Hobby-Restaurationswerkstatt völlig vernichtet. Keine Versicherung übernimmt den Schaden. 
Man spricht von einer Million Sachschaden. Ein elfjähriger Nachbarsjunge hatte gezündelt und den Brand verursacht. 
Die Eltern des Jungen sind nicht Haftpflicht versichert, der Vater in Privatinsolvenz.

Verbrannt sind nicht nur die Oldtimer von Andreas Lerch, sondern auch die seiner Freunde, die bei ihm in den Stallungen untergestellt hatten oder bei ihm restaurieren ließen. Zwar greift die Brandschutzversicherung des Gebäudeeigentümers, doch Andi Lerch geht leer aus und bleibt auf rund 300000 Euro Schaden sitzen. Seine Freunde aus Österreich haben sich eine Aktion ausgedacht. Gemeinsam wollen Oldtimerfreunde helfen. 

Das ist möglich bei Käferverlosung, IBAN AT72 3828 5477 0010 3713, BIC RZSTAT2G285, Raiffeisenbank Pischelsdorf-Stubenberg eGen, Verwendungszweck „Spende Brandopfer Lerch“ (unbedingt angeben) spenden.

Hier weitere Informationen!

 
88. Initiative Kulturgut Mobilität e.V.                                                05.09.2014

Der Tag des rollenden Kulturguts am 14.09.2014

Der Tag des rollenden Kulturguts - am 14.09.2014 in der "guten Stube" der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Schloßplatz.

Wiesbaden, die hessische Landeshauptstadt und die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. heißen Sie herzlich willkommen!

Das historische Fahrzeug immer wieder neu als Kulturgut zu thematisieren hat sich die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. zur Aufgabe gemacht. Ziel soll es sein, die in Deutschland von vielen Liebhabern gepflegten und restaurierten zwei- und vierrädrigen Oldtimer als Kulturgut zu schützen. Selbst der Deutsche Bundestag hat sich dieses Themas angenommen und den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut ins Leben gerufen, dem die Initiative Kulturgut Mobilität angehört.

Der Interessierte möchte mobiles Kulturgut – also Oldtimer – weniger als statische Aufreihung historischer Fahrzeuge in Museen erleben, sondern als das mehrdimensionale Gut, als das es gebaut wurde. Fahrzeuge wollen in Bewegung erlebt werden. Mobiles Kulturgut kann man hören, riechen und erfahren.

Daß auf der Straße befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind, wollen wir auch in diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative Kulturgut Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu auf, möglichst viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Brechen Sie an diesem Tag möglichst zahlreich mit Ihrem Oldtimer und Clubfreunden zu einer Ausfahrt auf. Es ist wichtig, daß Sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Idealerweise sollte das Ziel einer Ausfahrt an diesem Tag ein Denkmal sein, um die Schutzwürdigkeit nicht nur immobiler sondern auch mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und im Gespräch mit Besuchern zu diskutieren. Die Initiative hat sich entschlossen, diesem Tag einen eigenen Namen zu verleihen und den zweiten Septembersonntag eines jeden Jahres zum Tag des rollenden Kulturguts auszurufen.

Der Tag des rollenden Kulturguts findet 2014 zum nunmehr neunten Mal statt. Seinen Ursprung hat er im thüringischen Mühlhausen, als 2006 zwei Teilstücke der Deutschen Fachwerkstraße eröffnet wurden und die Initiative Kulturgut Mobilität die Oldtimerfahrer aufrief, diese beiden Strecken am Tag des offenen Denkmals zahlreich mit Ziel Mühlhausen zu befahren. Danach war die Initiative noch in Büdingen, Bietigheim-Bissingen, Duderstadt, Wolfenbüttel, Schorndorf, München und Uhingen zu Gast.

Am 14. September 2014 lädt Sie die Initiative Kulturgut Mobilität erneut zum Tag des rollenden Kulturguts ein. Wie in jedem Jahr machen wir in einer Stadt mit einer besonderen Sehenswürdigkeit Station. In diesem Jahr sind wir in Wiesbaden zu Gast, um als Initiative Kulturgut Mobilität ins Gespräch mit Besuchern und Oldtimerfahrern zu kommen. Kommen Sie mit uns auf eine Reise in die Vergangenheit und lassen Sie sich von den mobilen Zeitzeugen der Vergangenheit verzaubern oder fahren Sie ein Denkmal Ihrer Wahl an. Die Kulisse des zauberhaften Schloßplatzes von Wiesbaden lädt zum Verweilen ein.

Dieser Platz ist gesäumt vom "Hessischen Landtag", einem ehemaligen Stadtschloss der Herzöge von Nassau. Erbaut 1937 - 1842 nach einem Entwurf von Georg Moller. Führungen sind auch für unsere Oldtimer-Gäste möglich. Ebenfalls an dem Schloßplatz steht die Evangelische Marktkirche. Von Carl Boos als Nassauer Landesdom erbaut, wurde sie 1862 eingeweiht. Auch hier können Führungen für durchgeführt werden. Ebenfalls am Schloßplatz steht noch das imposante "Neue Rathaus" der hessischen Landeshauptstadt, 1883 - 1887 von Georg-Hauberisser im Stil der Neorenaissance erbaut.

Parkplätze für Oldtimer sind ausreichend vorhanden. Die Zufahrt erfolgt über Bahnhofstraße - Marktstraße, die Abfahrt über Schloßplatz - An den Quellen.

Der Schloßplatz ist Fußgängerzone. Für die Veranstaltung erhalten wir eine Ausnahmegenehmigung.

Die Teilnehmer der Wiesbadener Veranstaltung erhalten bei der Einfahrt oder am Infostand der Initiative Kulturgut Mobilität eine kleine Aufmerksamkeit als Dankeschön (solange Vorrat reicht).

Parallel dazu veranstaltet die Initiative Kulturgut Mobilität am selben Tag in München in Kooperation mit dem Verkehrszentrum des Deutschen Museums in München von 11:00 bis 16:00 ein Oldtimer- und Zündapptreffen an besagtem Verkehrszentrum, Am Bavariapark 5, 80339 München.

Als weitere Anlaufstelle hat sich das Museum Zinkhütter Hof, Cockerillstraße 90, 52222 Stolberg, angeboten, das an diesem besonderen Tag ein Oldtimertreffen veranstaltet. Zusätzlich können die Teilnehmer Teile verkaufen oder tauschen. Als besonderes Highlight spielt das Akustikduo "Althoff & Giersche". Das Museum ist kostenfrei zu besichtigen, für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt.

Bei Fragen rund um den Tag des rollenden Kulturguts, stehen Ihnen für Wiesbaden Hans Ekkehard Weber (he.weber@web.de) und Wolfgang Köhler (koehler@kultur-mobil.org), für München Margit Roemer (margit.roemer@bmw2002.de)  und Ralf Langmeier (ralf.langmeier@bmw2002.de)  sowie für Stolberg Sebastian Wenzler (zinkhuetter-hof@museumstolberg.de) zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich ausschließlich an die oben genannten Kontaktpersonen. Dadurch ist sichergestellt, daß Sie aufgrund der noch anhaltenden Urlaubszeit auch eine Antwort erhalten.

Die Teilnahme an allen drei Veranstaltungen ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf möglichst viele Oldtimer auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413

E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de

 
 

87. AvD: neuer Punktekatalog verzeiht keine Fehler

© Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Das am 1. Mai in Kraft tretende neue Punktesystem mit dem neuen Namen „Fahreignungs-Bewertungssystem“ enthält nach Ansicht des AvD zahlreiche Fallen, die auch regeltreuen Autofahrern schnell Punkte einbringen können. Und da nun zur Abschreckung, statt wie bisher bei 18 Punkten der Führerschein schon bei 8 Punkten entzogen wird, wiegen auch kleine Fehler besonders schwer – dazu gehört nicht nur das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung für einen Punkt und 60 €.


Der AvD weist darauf hin, dass künftig zwar jeder Punkt einzeln verjährt – die Tilgung also nicht mehr gehemmt werden kann – die Fristen dafür aber drastisch verschärft wurden:

  • Ein einzelner Punkt verjährt nun erst in 2,5 (= 2 Jahre, 6 Monate); statt 2 Jahren
  • Delikte, für die es gleich 2 Punkte gibt, aber erst in 5 Jahren und
  • Straftaten, die mit 3 Punkten geahndet werden, sogar erst in 10 Jahren!


Wer meint, dass Punkte leicht vermeidbar sind, sollte seine Fahrgewohnheiten genau überprüfen, denn Punkte gibt es schon für Delikte, die auch versierten Autofahrern unterlaufen:

  • Wer bei 101 km/h weniger als ca. 50 m Abstand hält, zahlt z.B. mit einem Punkt und 75 €; 50 m ist die Länge von zwei großen Fernlastzügen, ein Abstand, in den immer wieder andere Verkehrsteilnehmer einscheren. Die Regel „Abstand = halbe Tachogeschwindigkeit“ wird extrem wichtig.
  • Wer an einem Linien- oder Schulbus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle hält, nicht mit ausreichendem Abstand vorbeifährt oder wartet, obwohl er Fahrgäste hätte vorlassen müssen und diese behindert, erhält einen Punkt und eine Geldstrafe von 60 €.
  • Beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen mit „Grünpfeil“ muss man anhalten, sonst kostet es ebenfalls einen Punkt und 70 €.
  • Fühlt sich ein Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet – auch ein Punkt und 60 €.
  • Wer in einer engen, unübersichtlichen Straße oder Kurve so parkt, dass die Feuerwehr nicht vorbeifahren kann, erhält einen Punkt und zahlt 60 €; bei Behinderung der Rettungsfahrzeuge in einer Feuerwehrzufahrt kostet es sogar 65 € und einen Punkt.
  • Und wer wegen des Tagfahrlichts bei erheblicher Sichteinschränkung durch Regen außerorts nicht merkt, dass er kein Abblendlicht eingeschaltet hat, wird das nach seinem Punkt für 60 € nicht mehr vergessen.

Der AvD rät, sich das neue „Fahreignungs-Bewertungssystem“ genau anzusehen, um echte Schnitzer zu vermeiden:

  • Einen Punkt, 160 € und einen Monat Führerscheinentzug kostet es, bei 81 km/h weniger als ca.12 m Abstand zu halten – im dichten Verkehr geschieht dies häufig.
  • Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kostet zu Recht 2 Punkte – und das gilt auch für den „Rempler“ auf dem Supermarktparkplatz. Um nicht zu Unrecht angezeigt zu werden, sollte man auch bei Verursachung kleiner Schäden immer die Polizei verständigen; bei größeren Schäden kann es auch um den Führerschein gehen und dann sind 3 Punkte fällig.
  • Besonders heikel ist das Thema „unterlassene Hilfeleistung“, die 2 oder sogar 3 Punkte und den Entzug des Führerscheins bedeuten kann: man sollte an keinem Unfallort mehr vorbei fahren, ohne zu fragen, ob Hilfe benötigt wird!
  • Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kostet immer mindestens 2 Punkte.
  • Besonders gravierend ist das Thema „Nötigung“, denn die Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers kann zur Verhängung eines Fahrverbotes und damit 2 Punkte oder im schweren Fall auch 3 Punkte bei Führerscheinentzug auslösen. Wer angezeigt wird, sollte immer anwaltlichen Beistand suchen. Erfolgte die Anzeige zu Unrecht, bedarf es Zeugen und anderer Beweise, um vor Gericht die Unschuld zu belegen.

In den Stufen „Vormerkung“ (1-3 Punkte), „Ermahnung“ (4-5 Punkte) kann man durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zumindest alle fünf Jahre einen Punkt abbauen, muss dafür aber zusätzlich mit etwa jeweils 500 € rechnen. In der Stufe der „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann freiwillig aber nur ohne Punkteabzug an einem solchen Seminar teilgenommen werden. Nach dem Führerscheinentzug bei 8 Punkten gehört zum neuen Führerschein, neben der 6 monatigen Wartezeit für die Neuerteilung, in der Regel auch die schwierige und teure Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Es lohnt sich also, aufmerksamer denn je zu fahren und Gewohnheitsfehler auszumerzen. Der AvD befürchtet eine große Benachteiligung von Berufskraftfahrern, für die das „Schnitzer-Risiko“ jetzt existenzbedrohend sein kann.

 

86. PKW-Entwicklung mit H-Kennzeichen



 
85. Deutscher Oldtimer Index 2013


 
84. Leistungstest Aero 30 Sport

Ergebnis des Leistungstests Aero 30 Sport, Baujahr 1937:
Leistung: 20,91 PS bei 3934 rpm
Drehmoment: 47,19 Nm bei 1829 rpm
Video siehe hier!

 
83. PKW-Maut                                                     13.01.2014

 
82. Zoff in der FIVA?                                                     09.01.2014

Zunächst einmal wünscht der gesamte Vorstand der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. Ihnen und Ihren Angehörigen ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr 2014!

Eingeläutet wird die neue Saison bereits im Januar am 11. und 12.01.2014 in Augsburg. Erstmals nimmt die Initiative Kulturgut Mobilität als Aussteller daran teil und wir würden uns freuen, Sie begrüßen und Ihre Fragen beantworten zu dürfen.

An der letzten FIVA-Hauptversammlung, die Mitte November 2013 in Split stattfand, wurde Horst Brüning als Präsident vom Franzosen Patrick Rollet abgelöst, der versprach, den Konsolidierungskurs des Verbands, den Horst Brüning eingeleitet hatte, fortzusetzen.

Wie in jedem Jahr, stellten auch diesmal die verschiedenen Kommissionen ihre Arbeit des abgelaufenen Jahres vor, wobei die Kulturkommission einen Zwischenstand zu ihrer Arbeit am Glossar zur Charta von Turin abgab.

Eine so wichtige Entwicklung wie die Präzisierung von derzeit sehr beliebig verwendeten Begriffen wie "Original", "Patina" oder "Restaurierung" kann nicht ohne Kontroverse oder Diskussionen ablaufen. Umso erstaunter nahm daher die Kulturkommission den Artikel "Krach im Weltverband der Oldtimerclubs" in der aktuellen Auto Bild Klassik (02-2014) zur Kenntnis. Ungläubig mußten wir seitens der Kommission zur Kenntnis nehmen, daß man uns eine Verkennung der Bedeutung von historischen Alltagswagen, den sogenannten "Brot- und Butter-Autos" unterstellt und wir diese Fahrzeuge als "wertlos" einstufen würden. Dies ist schlicht und ergreifend falsch und weisen wir auch energisch zurück! Es würde sowohl der Philosophie der FIVA als auch jener der Initiative Kulturgut Mobilität völlig widersprechen. Durch schlichte Nachfrage bei einem der Kommissionsmitglieder wäre dieser fatale Eindruck gar nicht erst entstanden.

Die von Herrn Eckel im Artikel beanstandete angeblich "fehlende Bodenhaftung" und eine Vernachlässigung "der gesellschaftlichen Dimension" ist nicht nachvollziehbar. Eine wichtige Aufgabe des Fachglossars besteht darin, die verschiedenen Facetten von Umbauten, Nachbauten, Replicas, Rekonstruktionen bis hin zur bewußten Fälschung genauer zu beschreiben und zu unterscheiden. Diese Phänomene treten allerdings bei den meisten Brot- und Butterautos gar nicht auf, so daß sich die entsprechenden Beispiele im Glossartext zwangsläufig auf sog. "elitäre" Fahrzeuge beziehen müssen. Die gesellschaftliche und geschichtliche Relevanz ganz gewöhnlicher und einfacher Fahrzeuge wird dort gleichzeitig als wichtiger kultureller Aspekt historischer Fahzeuge thematisiert.

Durch das Glossar verbindet die FIVA zum erstenmal den umgangssprachlichen Wortschatz im Bereich der historischen Fahrzeuge mit den Fach-Definitionen, die im Umgang mit Kulturgütern seit den 1960er-Jahren entwickelt und inzwischen international fest etabliert sind.

Wie Herr Jakumeit in seinem Kommentar richtig zusammenfaßt, geht es bei diesem Thema um mehr als Profilneurosen oder angeblich einfache Lösungen für sehr komplexe Fragen. Daß so etwas langsam und gründlich entwickelt werden muß, um alle wichtigen Details in den verschiedenen Mentalitäten und Sprachen einer internationalen Organisation wie der FIVA mit einzubeziehen, versteht sich eigentlich von selbst.

Wer sich nun angeregt von der Diskussion rund um die geschichtliche und gesellschaftliche Relevanz von historischen Fahrzeugen animiert sieht, sich unter selbigen zu bewegen, dem sei ein Besuch ins seit Ende November in Singen/Htw. eröffneten "MAC Museum Art & Cars" nahegelegt, das die beiden Stifter und Vorstände Gabriela und Hermann Maier mit viel Herzblut und Liebe zum Detail gestaltet sowie ihre beiden Leidenschaften darin miteinander verbunden haben: Kunst und Automobile. Das Museum ist die neue Heimat der Südwestdeutschen Kunststiftung, gelegen unterhalb der Festungsruine Hohentwiel und architektonisch der Silhouette derselben nachempfunden. Von Oldtimerseite ist im Augenblick noch die Ausstellung "Wachgeküßt" zu bewundern, die acht teil- und unrestaurierte Fahrzeuge aus den Lagerräumen der Collection Schlumpf aus Mulhouse beinhaltet, an denen der Zahn der Zeit teilweise schon mächtig genagt hat - sehr sehenswert und von Kurator Christoph Karle treffend ausgesucht!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen angeregte Diskussionen rund um die geschichtliche und gesellschaftliche Relevanz von historischen Fahrzeugen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413

E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet:
www.kulturgut-mobilitaet.de

 
81. Studie zum Youngtimer- und Oldtimer-Markt in Deutschland     16.12.2013       






Hier kann die Studie heruntergeladen werden. (3,1 MB)

 
80. Vereinfachung der Einfuhr von Oldtimern                                04.10.2013   

Mitteilung des     

EU-Ausschuss für die Zollnomenklatur überarbeitet den Tarif 9705

Vereinfachung der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Raum

Berlin, 04. Oktober 2013.                        
Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für eine Überarbeitung des Zolltarifs 9705 00 00 ein. In diesem werden u. a. bei der Einfuhr von Oldtimern in die EU die Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück von geschichtlichem und völkerkundlichem Interesse beschrieben. Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 eine neue Formulierung aufgenommen wird. 

Große Teile des bisherigen Textes, die aufgrund unklarer Formulierungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU für unterschiedliche Interpretationen sorgten, entfallen künftig. Dieses betrifft vor allem die Anforderungen an den „geschichtlichen und völkerkundlichen Wert“ der eingeführten Kraftfahrzeuge. Der vollständige neue Text lautet wie folgt:

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkund­lichem Wert, die:

(1) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhänge­system oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen; 

(2) mindestens 30 Jahre alt sind;

(3) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegen­stand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegen­ständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:

a)  Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren;

b)  Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich aus­schließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.

Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.

 

Einen besonderen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung leistete die European Parliament–Historic Vehicle Group (EP-HVG) unter Leitung des Abgeordneten Bernd Lange. Bereits im April 2011 wurde das Thema innerhalb dieses Kreises diskutiert, mit dem Ergebnis, einen Antrag auf Änderung bei der zuständigen Kommission einzureichen. Ziel einer überarbeiteten Version sollte die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittländern) sein. Außerdem sollte eine präzisere Formulierung dafür Sorge tragen, dass Käufer bereits beim Erwerb des Oldtimers im Ausland sicher wissen, ob ein Fahrzeug den vergünstigten Zoll- und Steuersatz des Tarifs 9705 in Anspruch nehmen kann.

Eine Veröffentlichung des neuen Textes im Amtsblatt der Europäischen Union soll spätestens bis 31.10.2013. erfolgen. Bei Anerkennung eines Fahrzeugs in Position 9705 lautet der Drittlands-Zollsatz „frei“. Dies bedeutet, dass für „Sammlerkraftfahrzeuge“ (Oldtimer), die die zuvor beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.

Die EP-HVG ist ein Arbeitskreis von Parlamentariern des Europäischen Parlaments und Vertretern verschiedener Oldtimer-Verbände, u. a. des VDA. Sie wurde 2010 auch auf Initiative des VDA ins Leben gerufen und tagt seit dem mehrmals im Jahr. Ziel der EP-HVG ist es, die Interessen von historischen Fahrzeugen zu wahren und deren Belange zu fördern.

Innerhalb des VDA setzt sich der Fachbereich Historische Fahrzeuge dafür ein, dass Oldtimer auch in Zukunft ohne Einschränkungen auf öffentlichen Straßen bewegt werden können. In dem gleichnamigen Ausschuss sitzen Vertreter der deutschen Automobilhersteller von Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen sowie der Automobil-Zulieferunternehmen Bosch und ZF.

 
 
79. Hilfe, die Youngtimer kommen - oder doch nicht?                   03.09.2013   

Seit Jahren beobachten wir, dass die Zahl der ausgegebenen H-Kennzeichen beständig wächst.

Schnell war für alle Beteiligten klar: Das muss an den vielen Großserienautos der 70er und 80er Jahre liegen, die jetzt vermehrt ins H-Kennzeichen drängen, weshalb sogar schon erste Stimmen  laut wurden, man solle die Altersgrenze für das H-Kennzeichen auf 40 Jahre anheben, um sich der Flut der neu hinzukommenden jüngeren Fahrzeuge zu erwehren.

Erste Zweifel an dieser zugegebenermaßen naheliegenden Vermutung kamen uns allerdings, als uns die Liste der 25 beliebtesten (= am häufigsten auf H-Kennzeichen zugelassenen) Oldtimer Deutschlands, die das Kraftfahrt-Bundesamt unlängst veröffentlicht hat, ins Haus flatterte.

Viele angeblich noch so zahlreich vorhandene Volumenmodelle der 70er und 80er Jahre, wie zum Beispiel der VW Golf I (von 1974 bis 1983 über 6 Millionen Mal gebaut), der Opel Ascona A/B (von 1970 bis 1981 1,6 Millionen Mal gebaut) oder der heckgetriebene Ford Escort (von 1968 bis 1981 3,75 Millionen Mal gebaut) suchten wir allerdings vergeblich auf dieser Liste.

Dafür fanden wir unter den „Top 25“ viele Modelle der 50er und 60er Jahre, darunter auch Raritäten von einst, wie z.B. der Mercedes-Benz  190 SL (knapp 26.000 Stück wurden zwischen 1955 und 1963 gebaut) und W113 „Pagode“ (knapp 49.000 Stück wurden zwischen 1963 und 1971 gebaut).

Noch mehr zweifelten wir, als sich der VDA mit seinem Plan, am Rande der IAA 2013 die Neuvorstellungen des Jahres 1983 zu präsentieren, hilfesuchend an die Oldtimer-Clubs wendete. Einen herzeigbaren Alfa Romeo Arna (über 80.000 Stück ab 1983 gebaut) oder FIAT Regata (über 900.000 Stück ab 1983 gebaut) zu finden, war anscheinend schwieriger, als man gemeinhin glauben sollte.

Daraufhin haben wir uns die amtlichen Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes besorgt und nachgesehen, wie sich der Bestand der Oldtimer mit H-Kennzeichen vom 1.1.2011 bis zum 1.1.2013, insbesondere hinsichtlich des Alters dieser Oldtimer, tatsächlich entwickelt hat.

Die Gesamtzahl der Oldtimer mit H-Kennzeichen wies im betrachteten 2-Jahres-Zeitraum ein beachtliches Wachstum um 52.175 Fahrzeuge (entsprechend 22,4 %) auf 285.052 Fahrzeuge auf.

Für uns überraschend war die Altersstruktur der Oldtimer, die am 1.1.2013 ein H-Kennzeichen getragen haben:

30 bis unter 40 Jahre:    119.177 Fahrzeuge (+ 5.081 Fahrzeuge / + 4,5 %)

40 bis unter 50 Jahre:    112.180 Fahrzeuge (+ 31.846 Fahrzeuge / + 39,6%)

50 bis unter 60 Jahre:    39.885 Fahrzeuge (+ 10.822 Fahrzeuge / +37,2 %)

60 Jahre und älter:         13.588 Fahrzeuge (+ 4.410 Fahrzeuge / + 48,0 %)
Alter unbekannt:            222 Fahrzeuge (+ 16 Fahrzeuge / + 7,8 %)

Im betrachteten Zweijahres-Zeitraum stand also einem Zuwachs um 5.081 Fahrzeuge bei den Oldtimern bis 40 Jahren Alter ein Zuwachs von 47.078 Oldtimern mit einem Alter ab 40 Jahren gegenüber. Woher all diese Fahrzeuge kommen, lässt sich auf Basis der amtlichen Statistiken leider nicht sagen, aber diese Zahlen sind amtlich festgestellte Realität. Der Trend ging also auch in den vergangenen zwei Jahren eindeutig hin zum älteren Oldtimer.

Neu ist dieser Trend übrigens nicht – bereits vor vier Jahren haben wir über dieses Phänomen beim Vergleich der Statistiken von 2007 und 2009 berichtet. Allerdings lag uns damals lediglich gröber nach Altersklassen aufgeschlüsseltes Material vor. Da im damals betrachteten Zeitraum viele Umweltzonen eingeführt wurden, lag damals die Vermutung nahe, dass es sich um einen einmaligen Effekt handeln könne, weil zur Vermeidung von Fahrverboten vermehrt normal zugelassene Oldtimer auf H-Kennzeichen umgemeldet wurden.

Wenn man die Zahlen von 2007 mit denen von 2013 vergleicht, sieht man eine erstaunliche Beständigkeit des Trends hin zum älteren Oldtimer:

Fahrzeugalter 30 bis unter 40 Jahre: Anstieg von 92.603 auf 119.177 Fahrzeuge (+ 4,3 % p.a.)
Fahrzeugalter 40 Jahre und älter: Anstieg von 58.875 auf 165.653 Fahrzeuge (+ 18,8% p.a.)

Das hat insbesondere dazu geführt, dass sich die Anteile der Altersgruppen unter und über 40 Jahren am Oldtimer-Bestand in nur sechs Jahren umgekehrt haben. Sank von 2007 bis 2013 der Anteil der unter 40-jährigen Oldtimer von 61,1% auf 41,6%, stieg entsprechend der Anteil der über 40-jährigen Oldtimer binnen 6 Jahren von 38,9% auf 58,2% an.

Wie man sieht, sollte man in der aktuellen Situation Ruhe bewahren. Wer Horror-Szenarien heraufbeschwört, wonach die Großserienautomobile der 70er und 80er Jahre die Oldtimerszene zu überschwemmen drohen, wird sicherlich einen Grund für derlei Behauptungen haben. Zur Wahrheitsfindung trägt er jedoch definitiv nicht bei. Die Realität steht jedenfalls ausweislich der amtlichen Statistiken seit Jahren diesen immer wieder geäußerten Behauptungen eindeutig entgegen. Das Durchschnittsalter der in Deutschland zugelassenen Oldtimer steigt beständig, der Anteil „jüngerer“ Oldtimer am Gesamtbestand schrumpft stetig. Und die öffentliche Diskussion erweckt stets den gegenteiligen Eindruck

Aus gegebenem Anlaß weisen wir nochmals auf unsere Aktion Tag des rollenden Kulturguts hin, den wir am 08.09.2013 in Uhingen/Fils, dem Rhein-Main-Gebiet, Baden-Baden und Stolberg begehen wollen (weitere Informationen finden Sie auf dem Infoportal der Initiative). Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß die Parkplätze beim Schloß Filseck begrenzt sind und bitten vorab um Verständnis, wenn es dort zu Engpässen kommen sollte.

Nichtsdestotrotz freuen wir uns darauf, am kommenden Sonntag möglichst viele Oldtimer auf den Straßen der Bundesrepublik sehen zu dürfen. 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Dr. Ralf Ziegler
stellvertretend für den Vorstand der Initiative

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach

Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de  

 
78. Aktion "Flagge zeigen"                                                26.08.2013

Aus der Aktion „Flagge zeigen“ der Initiative Kulturgut Mobilität im Rahmen des Tags des offenen Denkmals wird der Tag des rollenden Kulturguts - am 08.09.2013 in Uhingen/Fils,  München und dem Rhein-Main-Gebiet

Uhingen/Fils, München, das Rhein-Main-Gebiet und die Initiative Kulturgut Mobilität heißen Sie herzlich willkommen!

 

Das historische Fahrzeug immer wieder neu als Kulturgut zu thematisieren hat sich die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. zur Aufgabe gemacht. Ziel soll es sein, die in Deutschland von vielen Liebhabern gepflegten und restaurierten zwei- und vierrädrigen Oldtimer als Kulturgut zu schützen. Selbst der Deutsche Bundestag hat sich dieses Themas angenommen und den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut ins Leben gerufen, dem die Initiative Kulturgut Mobilität angehört.

 

Der Interessierte möchte mobiles Kulturgut – also Oldtimer – weniger als statische Aufreihung historischer Fahrzeuge in Museen erleben, sondern als das mehrdimensionale Gut, als das es gebaut wurde. Fahrzeuge wollen in Bewegung erlebt werden. Mobiles Kulturgut kann man hören, riechen und erfahren.

Daß auf der Straße befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind, wollen wir auch in diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative Kulturgut Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu auf, möglichst viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Idealerweise sollte das Ziel einer Ausfahrt an diesem Tag ein Denkmal sein, um die Schutzwürdigkeit nicht nur immobiler sondern auch mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und im Gespräch mit Besuchern zu diskutieren. Die Initiative hat sich entschlossen, diesem Tag einen eigenen Namen zu verleihen und den zweiten Septembersonntag eines jeden Jahres zum Tag des rollenden Kulturguts auszurufen.

Der Tag des rollenden Kulturguts findet 2013 zum nunmehr achten Mal statt. seinen Ursprung hat er im thüringischen Mühlhausen, als 2006 zwei Teilstücke der Deutschen Fachwerkstraße eröffnet wurden und die Initiative Kulturgut Mobilität die Oldtimerfahrer aufrief, diese beiden Strecken am Tag des offenen Denkmals zahlreich mit Ziel Mühlhausen zu befahren. Danach war die Initiative noch in Büdingen, Bietigheim-Bissingen, Duderstadt, Wolfenbüttel, Schorndorf und München zu Gast.

Am 08. September 2013 lädt Sie die Initiative Kulturgut Mobilität erneut zum Tag des rollenden Kulturguts ein. In diesem Jahr machen wir in Uhingen/Fils Station. Kommen Sie mit uns auf eine Reise in die Vergangenheit und lassen Sie sich von den mobilen Zeitzeugen der Vergangenheit verzaubern oder fahren Sie ein Denkmal Ihrer Wahl an. Die Kulisse des zauberhaften Schlosses Filseck bei Uhingen lädt zum Verweilen ein.

Parallel dazu veranstaltet die Initiative Kulturgut Mobilität am selben Tag in München in Kooperation mit dem Verkehrszentrum des Deutschen Museums in München von 11:00 bis 16:00 Uhr ein Oldtimer- und Zündapptreffen an besagtem Verkehrszentrum, Am Bavariapark 5, 80339 München. Ansprechpartner vor Ort sind die IKM-Regionalverantwortliche Margit Roemer sowie Ralf Langhammer.

Des weiteren begehen wir im Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Wiesbaden, Rheingau und Taunus) diesen Oldtimertag in Eltville, auf dem Parkplatz 3 am Rheinufer ab 10:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, an dieser Veranstaltung auf ein Denkmal zu treffen: Organisiert ist ab 13:30 Uhr ein Oldtimer-Korso zum "Weinverladekran" nach Oestrich bzw. ein Oldtimer-Korso zum "Schloß Freudenberg" nach Wiesbaden. Ansprechpartner für diese Aktion ist Herr Hans Ekkehard Weber, welcher unter 0611-5316294 für Fragen erreichbar ist.

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf zahlreiche Oldtimer auf den Straßen der Bundesrepublik! Weitere Informationen unter www.kulturgut-mobilitaet.de

Ein historisches Kulturgut, ohne welches wir mit unseren Fahrzeugen nur unter erschwerten Bedingungen vorankommen würden, haben wir in Buchform auf dem Infoportal der Initiative für Sie rezensiert. „Hallo Tankwart“ aus dem Motorbuch-Verlag ist eine überwiegend fotografische Widmung an den Mensch und die Infrastruktur des Treibstoffwesens.

Wir freuen uns außerdem, den DS Club Deutschland e.V. als neues Fördermitglied in unseren Reihen begrüßen zu dürfen. Damit wurde die Unterstützerbasis der Initiative wesentlich verstärkt!

Mit herzlichen Grüßen aus Württemberg, verbunden mit der Hoffnung auf einen noch langen Oldtimersommer bin ich

Ihr Mario De Rosa

stellvertretend für den Vorstand der Initiative

 

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach

Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de

 
77. Bericht von Mario De Rosa                                                            23.07.2013
         aus der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 0
3.06.2013

Am 03.06.2013 tagte in Berlin der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut, der zum erstenmal ins Bundeskanzleramt eingeladen war. Im abhörsicheren Natosaal, der für Staatsbesuche und internationale Konferenzen genutzt wird, begrüßte Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der zugab, vor der Einladung in den Parlamentskreis, keine Kenntnis von dieser Einrichtung gehabt zu haben, alle Teilnehmer und betonte, daß es in seiner Einrichtung bereits Gedanken gebe, auch bewegliche Güter schützen zu lassen. Als Beispiel nannte Herr StMin Neumann das Schulschiff Deutschland in Bremen.

Die Bedeutung historischer Fahrzeuge sowohl als Kulturgut als auch als Wirtschaftsfaktor wurde Herrn StMin Neumann anhand unterschiedlicher Vorträge nähergebracht. Den Abschluß der Vortragsreihe bildete die Vorstellung der Charta von Turin und die Übergabe derselben von FIVA-Vizepräsident Bernhard Kaluza an Herrn StMin Neumann.

Der Einschätzung des Herrn StMin Neumann nach sind Oldtimer nicht nur Zeitzeugen der technischen Entwicklung, sondern stellen auch ein Produkt kulturellen Erbes dar, da sie den Zustand der Gesellschaft und die Lebensform der jeweiligen Epoche abbilden. Die historischen Fahrzeuge, die in Museen zu finden sind, sind hierbei ein Aspekt, denn bei ihnen handelt es sich unstrittig um Kulturgut. Ein anderer Aspekt sind die Fahrzeuge, die noch auf den Straßen zu finden sind. Da diese nicht museal zugeordnet werden können, ist eine Kategorisierung schwierig. Um eine Zuordnung als Kulturgut sicherstellen zu können, schlägt Kulturstaatsminister Neumann vor, das Design als Teilbereich der Kreativwirtschaft besonders herauszustellen, da diese einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt. Demzufolge fällt der Ansicht Neumanns nach die Technik eindeutig in den Bereich des Verkehrsministeriums, dem Kulturaspekt jedoch werde sich der Kulturstaatsminister sehr gerne annehmen. Im nächsten Schritt geht es nun darum, das weitere Vorgehen auf Arbeitsebene zu klären.

Anschließend gab MEP Bernd Lange einen Einblick in die Aufgabenstellung der „European Parliament Historic Vehicle Group“, die aus 20 Mitgliedern der EU besteht und durch alle politischen Gruppierungen vertreten wird. Aus europäischer Sicht ist der Umgang mit historischen Fahrzeugen in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgrund des erheblichen Beschäftigungspotentials, vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben, sehr wichtig. Weitere Themen auf europäischer Ebene sind die KFZ-Steuereinstufung, der Import aus Drittländern, die Zulassung in einem anderen EU-Staat, die CO2-Reduktion sowie die Sicherheit, Verwertung und die EU-Chemikaliengesetzgebung. Diese Themen und vor allem die Definition eines Oldtimers werden in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt, was eine Harmonisierung der Vorgaben aus Sicht von MEP Lange eminent wichtig macht.

Nach Bernd Langes Tagesordnungspunkt stellte sich Hermann Tomczyk, Sportpräsident des ADAC, dem Parlamentskreis vor und berichtete, daß der ehemalige BMW-Motorsportchef Dr.Mario Theissen als Oldtimerreferent für den ADAC gewonnen werden konnte.

Die „Anlaufstellen-Leitlinie Nr.9“ war ebenfalls Bestandteil der Tagesordnung. Diese Leitlinie regelt die Verbringung von Altfahrzeugen. Bislang läuft man Gefahr, ein importiertes Restaurierungsobjekt aufgrund seines Zustandes als Abfall deklariert und somit nicht oder nur sehr schwer aus dem Zoll zu bekommen. Thomas Jarzombek meint, daß diese Verordnung sich seinem Verständnis nach auf den globalen Müllhandel bezieht. Beispielsweise solle wahrscheinlich verhindert werden, daß Autoschrott nach Afrika verschifft wird, anstatt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen. Restaurationsbedürftige Oldtimer liefen dabei Gefahr, durch das Raster zu fallen. Um Klarheit zu schaffen, schlägt Thomas Jarzombek vor, bei dem zuständigen Bundesministerium (vermutlich BMU oder BMELV) nachzufragen.

Nachdem bei der letzten Sitzung des Parlamentskreises die Studie des Umweltbundesamtes ein Thema war, in welcher die Abschaffung der Ausnahmen für Oldtimer in Umweltzonen empfohlen wurde, ergab eine Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke (Juristin, Uni Münster), die maßgeblich für die Studie verantwortlich war, daß auf die Privilegierung von Oldtimern in Umweltzonen in einem zweiten Teil des monierten Kurzgutachtens nicht weiter eingegangen wird und diese nicht Gegenstand einer rechtspolitischen Empfehlung sind. Auch wenn es sich nach einer Entwarnung anhört, werden wir das Thema nach wie vor beobachten.

Dies waren in aller Kürze die wichtigsten Punkte der vergangenen Sitzung und wir dürfen alle gespannt sein, wie sich die Zusammenarbeit mit Kulturstaatsminister Neumann entwickelt. Vor allen Dingen dessen Aussage, daß es sich bei Museumsexponaten unstrittig um Kulturgut handelt, bei den Fahrzeugen auf der Straße eine Kategorisierung jedoch schwierig sei, es sei denn man priorisiere das Design, bedarf einer tiefergehenden Betrachtung.

Daß jedoch auf der Straße befindliche Oldtimer eindeutig Kulturgut sind, wollen wir auch in diesem Jahr wieder unter Beweis stellen. Die Initiative Kulturgut Mobilität ruft alljährlich am Tag des offenen Denkmals dazu auf, möglichst viele Oldtimer auf die Straße zu bringen und sich ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Idealerweise sollte das Ziel einer Ausfahrt an diesem Tag ein Denkmal sein, um die Schutzwürdigkeit nicht nur immobiler sondern auch mobiler Zeitzeugen zu demonstrieren und im Gespräch mit Besuchern zu diskutieren. Die Initiative hat sich entschlossen, diesem Tag einen eigenen Namen zu verleihen und den zweiten Septembersonntag eines jeden Jahres zum Tag des rollenden Kulturguts auszurufen. Die zentrale Veranstaltung, bei der auch der Vorstand der Initiative zum Gedanken- und Meinungsaustausch zur Verfügung steht, findet in diesem Jahr am 08.09. auf Schloß Filseck (www.schloss-filseck.de) in Uhingen/Fils statt. Wir würden uns über zahlreiche Oldtimer am 08.09. auf den Straßen der Bundesrepublik sehr freuen!

Damit auch der Nachwuchs lange Freude am Oldtimerhobby hat, haben wir auf unserem Infoportal Die 10 goldenen Regeln des Oldtimerkaufs veröffentlicht. Diese finden Sie in unserer Rubrik Oldtimerrecht.

Abschließend möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung im Rahmen der Kasseler Ausstellung „Schlafende Automobilschönheiten“ hinweisen, deren Medienpartner die Initiative Kulturgut Mobilität ist. Am Dienstag, den 23.07. findet im Unternehmenspark Kassel (Anschrift sowie alle Informationen zur Veranstaltung unter www.schlafende-automobilschoenheiten.de) der 1.Fachgesprächskreis authentische Klassiker mit spannenden Themen und interessanten Referenten statt. Ein Blick in die Agenda lohnt sich!

Mit herzlichen Grüßen aus Württemberg, verbunden mit der Hoffnung auf einen langen Oldtimersommer

Ihr Mario De Rosa

stellvertretend für den Vorstand der Initiative

 
76. Zahl der Oldtimer mit H-Kennzeichen stieg auch 2012           13.05.2013





 
75. Deutscher Oldtimer Index 2012                                        07.03.2013

 
74. Charta von Turin!                                                     12.02.2013

Unser IG-Mitglied Rainer Hindrischedt, Mitglied dieser Arbeitsgruppe der FIVA informiert:

Es ist soweit: Die Charta von Turin wurde in einer feierlichen Zeremonie in Anwesenheit von Vertretern der Presse, der Industrie und der FIVA im Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart am 29. Januar 2013 vom Präsidenten der FIVA, Horst Brüning unterzeichnet und ist damit in Kraft.
Auf der FIVA-Webseite kann alles nachgelesen werden.

Anbei sende ich die offizielle deutsche Version, wobei aber rein rechtlich die französische Fassung die jeweils rechtsrelevante ist, da die FIVA als Verein in Frankreich registriert ist.

Da wir Englisch als Arbeitssprache hatten, ist auch die Übersetzung aus dem englischen Text gemacht worden.

Mit lieben Grüssen

Rainer Hindrischedt

Hier kann die Charta von Turin als pdf-Datei in der deutschen Fassung heruntergeladen werden!

 
73. Neue Masche der Autodiebe!          22.01.2013 - 24.01.2013
Es hat sich herausgestellt, dass dies ist eine Falschmeldung ist! 
http://www.mimikama.at/allgemein/falschmeldung-nach-strasbourg-erreichte-diese-methode-nun-schon-frankreich-und-deutschland/

Schaden kann es nicht, so manche Tricks zu kennen. - Aber wenn man ständig daran denkt, oder denken soll, was einem alles rund ums Fahrrad, Motorrad, Auto, Flugzeug, Schiff, Urlaub, Hotel passieren kann, dann bleibt man besser zuhause.

Aber ist man zuhause dann wirklich sicherer?

Hier die Falschmeldung:

Bitte vorsichtig und wachsam sein. Kann auf jedem Parkplatz passieren!!!

 
Nach Strassburg im Elsass, ist diese Methode nun schon in ganz Frankreich und Deutschland aktuell.
 
Achten Sie auf Zettel auf der  Heckscheibe ihres Autos. Dies ist die neue kriminelle Masche für Kfz-Diebstahl und mehr.
 
Sie gehen aus dem Supermarkt zu ihrem Parkplatz, steigen in ihr Auto ein.
Sie starten den Motor und legen den  Rückwärtsgang ein.
 
Wenn Sie beim Rückwärtsfahren durch ihre Heckscheibe schauen,
bemerken Sie ein Stück Papier in der Mitte der Heckscheibe.

Sie halten an, steigen aus dem Auto aus,
um das Papier zu entfernen, da dies ihre Sicht behindert.

Wenn Sie die Rückseite des Autos erreichen,
taucht der Autodieb aus dem Nichts  auf.
Er steigt ein und fährt los..
 
Sie stehen da und  er fährt mit hoher Geschwindigkeit davon.
 
Die Wahrscheinlichkeit ist:
Ihre Brieftasche, Wohnungsschlüssel,
als auch ihr Geld, sind im Auto.
 
So, nun hat der Autodieb alles was er wollte.

Wenn Sie einen Zettel auf der Rückseite Ihres Autos  bemerken,
 
verriegeln Sie ihre Autotüren, fahren los, und entfernen diese Gemeinheit
erst an einem sicheren Ort......
 
72. Tipps zur Winterpause von Wagners Oldieoel Shop          01.11.2012

Regel Nummer 1:  Vor der Stilllegung an Benzinstabilisator denken – dann läuft’s im nächsten Frühjahr gleich wieder rund!


Nicht nur Boote, Motorräder, Oldtimer und Sportwagen halten regelmäßig Winterschlaf. Auch Motorsägen und Rasenmäher machen im Winter Pause.

Doch wer rastet – der rostet! Das weiß der Volksmund schon seit mehr als 100 Jahren. Tank und andere Metallteile der Kraftstoffversorgungsanlage bestätigen diese Volksweisheit Jahr für Jahr auf neue – und rosten während der Standzeit fröhlich vor sich hin.

Was der Volksmund noch nicht wissen konnte ist, wie sauer moderner Kraftstoff auf lange Standzeiten reagiert. Bakterien produzieren Schmutz und Schlamm im Tank. Mit ihrer Mithilfe entsteht extrem korrosive Essigsäure schneller - noch schneller, als sie durch die reine Kraftstoff- Alterung ohnehin entstünde.

Zerfallsprodukte moderner Kraftstoffe verkleben und versulzen alle beweglichen Teile der Kraftstoffversorgungsanlage. Einspritzdüsen und Vergaserklappen fressen fest, Düsen und Filter setzen sich zu.

Auch seine Zündfähigkeit verliert moderner Treibstoff in früher nie gekannter Geschwindigkeit. Im  Extremfall ist der Kraftstoff schon nach wenigen Wochen nicht mehr zum Starten des Motors zu gebrauchen. Und muss deswegen komplett abgelassen und durch frischen Sprit ersetzt werden.

Damit dass Alles eben nicht passiert hat Walter Wagner zwei   Produkte entwickelt, die den Kraftstoff stabilisieren:

BACTOFIN für Fahrzeuge mit Benzinmotoren; Zweitakter, Viertakter und Wankelmotoren, die mit Benzin- Kraftstoffen betrieben werden.

Und ein modernes Diesel- Additiv für alle Fahrzeuge, die mit Diesel oder Rohöl fahren.

mehr unter www.oldieoel.de 

 
71. DEUVET-Info: Kennzeicheninitiative           24.05.2012

Die Verkehrsministerkonferenz tagte am 18. April 2012 und beschloss zum Thema Kennzeichen verschiedene Änderungen.

1. Kennzeichenmitnahme

In einigen Bundesländern gibt es bereits die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes sein Kennzeichen zu behalten. Ziel soll es nun nach dem Wunsch der Verkehrsminister sein, dieses Prinzip bundesweit auszudehnen. Bedeutet konkret: Im Falle eines Umzuges zum Beispiel von Berlin nach Seeon muss sich der Fahrzeughalter samt Fahrzeug weiterhin wie gewohnt ummelden, er behält jedoch sein altes Kennzeichen mit Berliner Ortskennung. Er spart also die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Das soll auch für H-Kennzeichen gelten.

2. Q-Kennzeichen

Dieses Kennzeichen soll als ein bundesweites Wunschkennzeichen eingesetzt werden. Dieses Kennzeichen wird personenbezogen ausgegeben und gilt lebenslang. Damit sind zum Beispiel dann auch H-Kennzeichen wie etwa "Q OPEL H" , "Q MGB H" oder "Q 328 H" möglich. Für diese Wunschkennzeichen würden höhere Gebühren verlangt werden. Diese Einnahmen könnten beispielsweise in einen Fond für Verkehrssicherheitsprojekte einfließen.

Hierzu gibt es jedoch noch keinen konkreten Zeitrahmen. Die Verkehrsminister der Länder haben mit diesem Beschluss lediglich den Bund aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.

xxxxxxxxxxx

Trennungsstrich beim Kennzeichen

Aus Italien und Österreich werden Fälle bekannt, bei denen der fehlende Trennungsstrich auf dem Kennzeichen beanstandet wird.

Dazu führt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus, dass beide Versionen zulässig sind. Das Kennzeichen kann sowohl mit als auch ohne Trennungsstrich in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist unerheblich, ob sich ein Trennungsstrich auf dem Kennzeichenschild befindet. In einem Schreiben hat das BMVBS die EU und die Länder des europäischen Wirtschaftsraumes dazu aufgefordert, ihre Staaten darüber zu unterrichten, dass beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind.

Auf der Internetseite http://www.bmvbs.de/ sind die Ausführungen zu den Kennzeichen unter dem Suchwort "Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen" zu finden.

 

70. VDA-Info: Studie Unfallverhalten von Oldtimern      05.10.2012




 

69. Was ist mein Aero noch wert?   Klicke hier: classic-car-tax

 
68. Jährliche HU-Fristen für ältere Autos                                            20.06.2012
     
Der DEUVET kämpft gegen diese Regelung
     

Der Europaabgeordnete Siim Kallas möchte in der EU einheitliche Hauptuntersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge einführen.

Es ist geplant für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder mehr als 160.000 km Fahrleistung erreicht haben, eine jährlich Hauptuntersuchung verbindlich für alle EU-Länder einzuführen. Der DEUVET wird sich deshalb jetzt verstärkt dafür einsetzen, daß Oldtimer davon nicht betroffen sein werden. Wie bereits mehrfach berichtet, haben einige EU-Länder für Oldtimer Hauptuntersuchungsfristen von vier, sechs und mehr Jahren. In Belgien, den Niederlanden und jetzt auch in Großbritannien wurde die HU bzw. MOT für Fahrzeuge vor 1960 ganz abgeschafft. Das ist der entscheidende Grund dafür bei einer europäisch einheitlichen Lösung darauf zu bestehen, dass für Oldtimer in Deutschland ähnlich verfahren wird. Die entsprechenden Anschreiben des DEUVET an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und EU-Parlamentarier sind bereits auf dem Wege.

DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.

 
67. Die "Strafgebühr" bei verspäteter Hauptuntersuchung ist nun Fakt        14.06.2012

Überraschend schnell trat zum 01.06. die 47. ÄnderungsVO zur StVZO in Kraft, wie Ursula Busch, Fachbereich Öffentliches Recht der Initiative Kulturgut Mobilität findet.

Erst Mitte des Monats Mai wurde die Verordnung verkündet und muss bereits jetzt von den Behörden umgesetzt werden.

In der 47. AusnahmeVO sind vor allem drei Themen geregelt, die auch Oldtimerfahrer betreffen.

  • Soweit das Fristende der letzten Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate zurückliegt, fällt nun eine „Strafgebühr“ von 20 % zusätzlich zum normalen Satz an. Die Rückdatierung der Plaketten entfällt im Gegenzug bundesweit.
  • Die Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen wurde nun explizit ermöglicht und festgeschrieben.
  • Eine Kombination von Saisonkennzeichen mit land- und forstwirtschaftlichem Kennzeichen ist nun möglich.

Das schnelle Inkrafttreten ist mit Sicherheit nicht zuletzt auch auf die vermehrte Praxis der Bundesländer zurückzuführen, bereits im Vorfeld die Rückdatierung der HU-Plaketten auszusetzen. Damit entstand für den Oldtimerfahrer eine an sich sehr positive Übergangsfrist, die aber so von der alten Rechtslage nicht mehr gedeckt war.

Zusätzlich zu den oben benannten Punkten wurde bei der Neuregelung von der bisherigen Absicht im Rahmen einer HU auch eine Probefahrt durch einen Prüfer vornehmen zu lassen, für ältere Fahrzeuge und Oldtimer wieder Abstand genommen.

Zusätzlich finden Sie auf unserem Internetportal http://www.kulturgut-mobilitaet.de einen lesenswerten Bericht unseres Justitiars Michael Eckert über Ebay-Käufe und deren Fluch oder Segen!

Herzliche Grüße aus Württemberg

Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
Kulturgut Mobilität e. V.

Der Europaabgeordnete Siim Kallas möchte in der EU einheitliche Hauptuntersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge einführen.

Es ist geplant für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder mehr als 160.000 km Fahrleistung erreicht haben, eine jährlich Hauptuntersuchung verbindlich für alle EU-Länder einzuführen. Der DEUVET wird sich deshalb jetzt verstärkt dafür einsetzen, daß Oldtimer davon nicht betroffen sein werden. Wie bereits mehrfach berichtet, haben einige EU-Länder für Oldtimer Hauptuntersuchungsfristen von vier, sechs und mehr Jahren. In Belgien, den Niederlanden und jetzt auch in Großbritannien wurde die HU bzw. MOT für Fahrzeuge vor 1960 ganz abgeschaft. Das ist der entscheidende Grund dafür bei einer europäisch einheitlichen Lösung darauf zu bestehen, daß für Oldtimer in Deutschland ähnlich verfahren wird. Die entsprechenden Anschreiben des DEUVET an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und EU-Parlamentarier sind bereits auf dem Wege.

 
66. Moderatere Richtlinien für H-Kennzeichen  

© Auto-Medienportal.Net/GTÜ
Der Gesetzgeber hat die Regelung für das H-Kennzeichen geändert. Mindestens 30 Jahre alte Autos sollen nun einfacher eine Oldtimer-Zulassung erhalten. Um das H-Kennzeichen zu bekommen, mussten die Besitzer in der Vergangenheit einige Hürden nehmen. Diese sind nun entschärft worden. Die neue Richtlinie stellt eine Erleichterung dar, weil sie den Prüfingenieuren mehr Ermessensspielraum zugesteht.

In der neuen „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ gibt es ab sofort kein fünfstufiges Bewertungssystem mehr. Bislang gruppierten die Sachverständigen bei der Untersuchung das Auto in die Rubriken „Makelloser Zustand“, „Guter Zustand“, „Gebrauchter Zustand“, „Verbrauchter Zustand“ und „Restaurationsbedürftiger Zustand“ ein. Um das notwendige Gutachten für die H-Zulassung zu erlangen, durfte der Klassiker nicht schlechter als Zustand drei sein. Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.

Die Zahl der Anmeldungen historischer Kraftfahrzeuge stieg in Deutschland zwischen 2010 und 2011 um etwa zehn Prozent. Insgesamt sind derzeit über 200 000 Autos mit H-Kennzeichen unterwegs. (ampnet/jri)

Weitere Informationen finden Sie hier:   GTÜ-Oldtimerservice

 
65. Oldtimer Studie 2011                                                                   20.03.2012

Redaktion: Aufschlussreich ist die Antwort auf die Frage: Wer interessiert sich noch für Aero-Fahrzeuge?

Redaktion:
Da hier Mehrfachantworten möglich waren, ergibt sich in der Summe 283 %. Zieht man von den 283 %-Punkten die Prozentpunkte der Interessen ab, die für Fahrzeuge vor 1945 liegen, so kommt man auf 237 %. Das bedeutet, dass wir (Vorkriegszeit und 2. Weltkrieg) mit 24 %-Punkten gegenüber einem Interesse von 237 %-Punkten liegen. Das heißt, dass unsere Fahrzeugepoche nur mit ca. 10% in der Interessens- und Wunschgunst der Oldtimerfreunde liegt. Bei der Youngtimer-Grundgesamtheit sind es dann nur noch ca. 6%!!!! der Interessenswünsche. 

Bezieht man das auf die Aero-Fahrzeuge, die ja nur einen Bruchteil des Gesamtangebotes an Fahrzeugen zwischen 1925 und 1945 darstellen, versteht man, dass die Nachfrage leider auch in Zukunft nur sehr gering sein wird. Das Interesse für Fahrzeuge generiert sich meines Erachtens aus dem Eigenerlebnis und Erfahrungswert das man in der Jugend gemacht hat, kurz: Mit welchen Fahrzeugen ist man aufgewachsen und verbindet etwas damit. Man möchte eine schöne Zeit, goldene Jugendjahre oder Erlebnisse konservieren, zurückholen, festhalten und verbindet dieses auch mit dem Automobil, das man damals geliebt hat. 

Hier kann man sich diese aufschlussreiche  Studie als pdf-Datei (9 MB) herunterladen und ansehen.

 
64. IKM-Bericht von Mario De Rosa                                                     03.03.2012
         aus der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 06.02.2012

     Hier nur Auszug zum Thema "Charta von Turin" 

Den meisten Raum nahm das folgende Thema, die FIVA-Charta von Turin, ein. FIVA-Präsident Horst Brüning leitete zunächst in das Thema ein. Er erläuterte den Hintergrund wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten der Welt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher Beteiligter entstanden. Johann König teilte mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen eigenen Entwurf für eine geänderte Charta ausgearbeitet habe. Diesen Entwurf stellte er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Die anschließende Diskussion förderte Ängste und Befürchtungen zutage und einmal mehr wurden Analogien zum Gebäudedenkmalschutz bemüht. Auch die in die Charta eingeflochtenen Definitionen der Begriffe Erhaltung, Konservierung, Restaurierung, Reparatur und Renovierung wurden kritisiert und sorgten überwiegend für Irritationen. Standardisierte Begriffsdefinitionen sind jedoch bei der Kommunikation innerhalb des Oldtimersektors sehr hilfreich.

Die FIVA möchte mit der Charta von Turin tragfähige Voraussetzungen schaffen für eine gleichwertige Anerkennung historischer Fahrzeuge mit anderen, längst etablierten Kulturgütern. Leider haben "Unschärfen" in der Presse zu angeblichen Zielen des Dokumentes in der Szene einige Missverständnisse ausgelöst. Dazu gehört beispielsweise die Befürchtung, hier solle ein "Denkmalschutz" mit neuen bürokratischen Hürden und Verboten etabliert werden oder die Interpretation, einzelne Fahrzeuge würden nun zu "Weltkulturerbe" erklärt. Dies war nie geplant und wäre auch nicht sinnvoll. Zentraler Punkt der Überlegungen war dagegen: das rollende Kulturgut soll unverfälscht erhalten und dabei auf jeden Fall genutzt werden, denn sonst verliert ein "Automobil" seine ursprüngliche Aussage und wird zum „Stehzeug“.

Die bereits seit 2002 bzw. 2005 existierenden Chartas der Verbände für historische Schiffe und Eisenbahnen (Charta von Barcelona / Charta von Riga) haben hier schon Grundlegendes geleistet. Die FIVA-Arbeitsgruppe zur "Charta von Turin", in welcher auch die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. engagiert ist, hat nun die bestehenden internationalen Grundlagen für (meist immobile) Kulturgüter für die besonderen Anforderungen von aktiv genutzten historischen Fahrzeugen übersetzt.

Wichtiges Anliegen der Charta ist es auch, ein genaueres Vokabular für heute lebhaft diskutierte Themen wie "Original", „Patina“ und „Restaurierung“ zu finden. Wie deutlich hier die Unschärfen und teilweise willkürlichen Auslegungen sind, hat sicher jeder, der sich mit historischen Fahrzeugen beschäftigt, schon selbst erlebt. Ein fruchtbarer Meinungsaustausch wurde mangels unmissverständlichen Vokabulars aber immer wieder sehr behindert. Doch auch hier kann nicht nach eigenem Gutdünken „frei erfunden werden“, denn es existieren internationale Begriffsdefinitionen, die für andere Kulturgüter schon lange in Gebrauch sind. Diese wurden inzwischen ebenfalls von der FIVA-Arbeitsgruppe an den Fahrzeugbereich angepasst.

Unabhängig vom Chartadokument haben Diskussionen rund um das Thema „Originalität“ die Oldtimerszene von sich aus schon seit einiger Zeit für diese Themen sensibilisiert. Doch das heißt nicht: „Restaurieren verboten!“, denn oft können auch sehr unberührt erhaltene Fahrzeuge erst durch gezielte Bearbeitung wieder als geschlossenes Ganzes in einem ihrem Alter entsprechenden, gepflegten Gebrauchszustand gezeigt und benutzt werden.

Die Ziele der Charta von Turin sind:

-        Historische Fahrzeuge sollen auch zukünftig uneingeschränkt auf öffentlichen Strassen mobil bleiben

-        Dafür müssen sie langfristig und gesichert als Kulturgut anerkannt werden

-        Solche Standards sollen auch in Ländern gefördert werden, die eine mobile Erhaltung von historischen Fahrzeugen bisher noch nicht unterstützen

-        Der Kulturgut-Status ist Privileg und Verantwortung, darum wird ein respektvoller Umgang mit dem Original bei der Instandsetzung und Restaurierung unterstützt: - „soviel wie nötig und so wenig wie möglich eingreifen“ -

-        verfremdende Überrestaurierungen, Fälschungen oder „Tuning“ mit modernen Komponenten werden hinterfragt

-        die Begriffe rund um Beschreibung, Erhaltung und Restaurierung von Oldtimern werden präzisiert

-        Dokumente, Archivmaterialien, und das Fachwissen um historische Materialien und Arbeitstechniken sollen bewahrt und gefördert werden

Die aktuelle Version (englisch) des Charta-Textes kann heruntergeladen werden unter: http://www.fiva.org/EN/Torino/CharterTorino.html, Kontakt zur Charta-Gruppe ist unter charterofturin@fiva.org möglich, wo Fragen rund um die Charta gerne beantwortet werden.

 
63. VDA-Info: Wechselkennzeichen      13.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Oldtimerfreunde!

 

Als Anlage erhalten Sie die Verordnung für Wechselkennzeichen, die ab dem 01.07.2012 angewendet werden kann und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen ist.

 

Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.

Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben. Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der  hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann. Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es sind dies Kraftfahrzeuge der Klasse M1 ( Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse), also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.

 

Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Röhrig

Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)

Hier kann die Verordnung als pdf-Dokument heruntergeladen werden

 
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