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Nr. 90 bis 104 (2015 - 2017)
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104. VDA-Pressemitteilung-
Oldtimerkennzeichen jetzt auch als
Saisonkennzeichen 15.02.2017
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Oldtimerkennzeichen jetzt auch als Saisonkennzeichen
Berlin, 15. Februar 2017 Oldtimerkennzeichen können nun
auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am
10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16
vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform
eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass
Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So
heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie
folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen
zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird
ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als
Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen
Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der
Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des
Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt
eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination
von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der
Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet.
Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung
hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür
eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese
sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines
Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden
muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen.
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103. VDA-Pressemitteilung zur
Oldtimersituation! 25.05.2016


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102. AVD-Mitteilung zur
Tempo-30-Zone!
Bitte bei der Abstimmung mitmachen
und auf den Link klicken!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Tempo-30-Zonen sind seit vielen Jahren fester Bestandteil in deutschen Wohngebieten. Dagegen sind die Hürden für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, etwa zur Sicherheit von Kindern vor Schulen oder Bewohnern von Altenheimen, recht hoch. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) möchte mit einer aktuellen Gesetzesänderung die Einführung der Tempo 30-Zonen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor solchen Einrichtungen erleichtern, indem hier künftig auf den konkreten Nachweis eines Unfallschwerpunktes verzichtet und im Sinne der Verkehrssicherheit bereits präventiv gehandelt werden kann.
Das BMVI hat den AvD um Stellungnahme gebeten.
Vor diesem Hintergrund hat der AvD erstmalig eine Internetumfrage zu diesem Thema gestartet:
https://www.avd.de/mehr-tempo-30/
Die Umfrage ist prominent auf der Startseite des AvD zu finden und wird auch über Facebook und Twitter transportiert.
Es wäre schön, wenn auch Sie mit abstimmen und unsere Mitglieder (bei passender Gelegenheit) über die Umfrage informieren. (Die Umfrage läuft bis zum 07.03. d.J.)
Vielen Dank und mit den besten Grüßen
Christian Jensen Dorothee Zobel
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101. AvD-Information
zum Thema Deutscher Oldtimer Index des VDA
Die Oldtimer-Preise
sind im vergangenen Jahr erneut moderat gestiegen. Der Deutsche Oldtimer Index,
den der Verband der Automobilindustrie (VDA) jährlich herausgibt, legte 2015
um 5,6 Prozent zu. Damit stieg der Index von 2.285 auf 2.413 Punkte. Dieser
Zuwachs entspricht fast exakt dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg seit
Beginn der Erhebung des Index (1999). Langfristig zeigt der Deutsche Oldtimer
Index eine klare positive Tendenz nach oben.

Platz eins in der
Rangliste der Fahrzeuge mit der höchsten Wertsteigerung gegenüber dem Vorjahr
hat erstmals ein Oldtimer einer japanischen Marke erobert:
hier
weiterlesen!
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100. VdA-Information
zum Thema „Allensbacher Oldtimer-Studie“
11.12..2015



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99. Initiative
Kulturgut Mobilität
08.11.2015
Liebe Oldtimerfreunde,
am 12.10. traf sich der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut zum letztenmal in diesem Jahr.
Auf der Tagesordnung stand u.a. der Bericht zum aktuellen Stand in Sachen Antrag zur Aufnahme des Automobilen Kulturguts als immaterielles UNESCO-Kulturerbe. Diesen Antrag unterstützt die Initiative Kulturgut Mobilität ausdrücklich u.a. durch die aktive Mitarbeit im hierzu eigens gegründeten Trägerverein, der IAK e.V. (Initiative Automobiles Kulturgut). Die Anerkennung historischer Mobilität auf übergeordneter politischer sowie kultureller Ebene war Gründungszweck der Initiative Kulturgut Mobilität im Jahre 2006! Wir sind der Erfüllung dieses Zwecks ein gutes Stück näher gekommen.
Am 31.10.2015 durfte ich zu Gast auf der Jahreshauptversammlung unseres Mitglieds, der Nutzfahrzeug-Veteranen-Gemeinschaft (NVG) sein und die Arbeit der Initiative Kulturgut Mobilität vorstellen. Der Austausch mit den "schweren Jungs" hat mir großen Spaß gemacht. Selbstredend, daß das Thema "Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot" ganz oben auf der Wunschliste der Alt-LKW-Fahrer steht. Ich habe versprochen, mich gemeinsam mit dem rührigen und regen Zweiten Vorsitzenden der Vereiniung, Peter Steckel, der übrigens in seinem Amt bestätigt wurde, weiterhin für die Erfüllung dieses Wunsches zu kämpfen.
Auch wenn die Veranstaltung nun einige Zeit zurückliegt, möchte ich es nicht versäumen mitzuteilen, daß trotz widriger Wetterumstände, unser Aktionstag, der "Tag des rollenden Kulturguts" Mitte September in Wiesbaden dennoch zahlreiche Teilnehmer und Besucher anzog. Der Schloßplatz in Hessen bot einmal mehr eine wunderschöne und passende Kulisse für die angereisten Oldtimer. Das Organisationsteam vor Ort ist mittlerweile so routiniert und eingespielt, daß wir seitens der Initiative beschlossen haben, auch 2016 wieder in Wiesbaden zu Gast zu sein. Hoffen wir bereits heute auf besseres Wetter und ungebrochenen Zuspruch.
Wir dürfen drei neue Mitgliedsclubs in unseren Reihen herzlich willkommen heißen:
1. den Volvo 164/140 Club
2 den D.U.S. (Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.)
3. die Passatkartei
Entgegen meiner üblichen Vorgehensweise habe ich Ihnen dieser E-Mail Anlagen beigefügt. Es handelt sich hierbei um das Protokoll der letzten Parlamentskreissitzung nebst Anlagen. Üblicherweise bereite ich Ihnen die Ergebnisse der Sitzung in einer Zusammenfassung auf, doch aufgrund des Umfangs der Anlagen, ohne jene die beste Aufbereitung in diesem Falle wertlos wäre, bitte ich Sie um Verständnis für den knapp 2,5 MB großen Anhang. Ich bin jedoch sicher, daß Sie Interesse für die Dokumente aufbringen werden.
Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Mario De Rosa
Stellvertretend für den Vorstand der Initiative
Mario De Rosa
Erster Vorsitzender
Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Seestraße 40
73278 Schlierbach
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de
Anlagen:
Protokoll PAK (Parlamentskreis Automobiles Kulturgut),
TOP
4 (Antrag an UNESCO Weltkulturerbe),
TOP
5 (Youngtimer-Definition),
TOP
6 (Hot Rods und Replicas - Zulassungsfragen)
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98. AvD: Können
moderne Autos Oldtimer werden?
08.10.2015
Immer wieder wird die Frage nach Klassikern der
Zukunft gestellt. Doch kaum jemand kann 30 Jahre in die Zukunft blicken und
sagen, welche Fahrzeuge dann noch betriebsbereit als Oldtimer gefahren werden
können. Der Automobilclub von Deutschland AvD stellt die Zukunft des Oldtimers
zur Diskussion.
Die Bauweise von Automobilen hat sich seit den
80er Jahren völlig geändert. Sie werden in Modulbauweise aus vielerlei
Komponenten aus unterschiedlichsten Materialien gebaut und bedürfen einer
vorsorglichen Behandlung, wenn sie die nächsten 30 Jahre übersehen sollen.
Dabei geht es nicht allein um die installierte Elektronik, sondern um alle
Baugruppen und Aggregate eines Fahrzeugs, die gepflegt und konserviert werden
müssen. Aber auch die Ersatzteilversorgung spielt eine wichtige Rolle, denn
für viele Teile wird Ersatz heute nicht einmal mehr für 10 Jahre
bereitgehalten.
Karosserie und Chassis brauchen Schutz
Moderne Karosserien bestehen aus einem Verbund
aus Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften: elastische und hochfeste
Stähle, teilweise in Verbindung mit Aluminiumteilen, Kunststoffen oder auch
Kohlefaser, bilden die extrem belastbare Zelle, die immer höheren
Crashtest-Anforderungen genügen muss. Karosserien werden geschweißt,
gelötet, genietet, geklebt, verklammert und so gefertigt, dass für die
Reparatur Spezialverfahren und Werkzeuge notwendig sind. Im Inneren der immer
voluminöseren Träger und Holme braucht ein Klassiker der Zukunft einen
Korrosionsschutz vom ersten Tag an, der alle Hohlräume betrifft, um Korrosion
durch Feuchtigkeitsniederschlag und Kondenswasser zu verhindern. Serienmäßig
wird dieser Schutz nur teilweise angebracht – wer sein Auto bewahren will,
muss es nachbehandeln lassen.
Unfallreparaturen können oft nur noch durch
Tausch mit Originalteilen erfolgen, denn wenn etwa im Türschweller aus Stahl
ein Aluminiumstrang liegt, kann nicht einfach ausgebeult, gerichtet und
geschweißt werden, wenn die Festigkeit erhalten bleiben soll. Sobald die
passenden Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind, ist die sachgerechte
Reparatur nicht mehr möglich. Der AvD spricht sich deshalb etwa auch gegen
Begrenzungssteine aus, die im unteren Wagenbereich stehen und vom Lenkrad aus
nicht sichtbar sind – die verursachten Schäden bei Berührung können
tausende Euro kosten.
Karosserie und Chassis müssen sicher vor
Korrosion geschützt werden, wenn ein Fahrzeug in 30 Jahren Oldtimer werden
soll, denn die bislang üblichen Reparaturschweißungen können nur noch
durchgeführt werden, wenn die gestanzten und geprägten Originalteile aus dem
Originalmaterial verfügbar sind. Man wird in Zukunft bei Interesse für ein
älteres Auto deshalb immer zuerst nach dem Korrosionsschutz fragen müssen.
Kunststoff hat eine begrenzte Lebensdauer
Kunststoffteile werden durch UV-Licht, Ozon und
Luft angegriffen, ausgelaugt und spröde. Sie müssen deshalb ebenfalls
geschützt und gepflegt werden. Hinzu kommt, dass etwa Instrumententafeln,
Verkleidungsteile und Sitze aus dem Verbund verschiedener Schäume bestehen,
die eine unterschiedliche Lebensdauer haben – sie können nicht repariert,
sondern nur als Ganzes ausgetauscht werden, solange neuwertige Ersatzteile
verfügbar sind. Für viele heute 15 Jahre alte Fahrzeuge sind diese Teile
nicht mehr erhältlich – doch wer legt sich in schwarzen, lichtdichten
Schutztüten solche Teile in den kühlen Keller? Die Problematik betrifft auch
die Stoßfänger und Verkleidungsteile, die ihre Weichmacher verlieren, spröde
und brüchig werden und ihre Funktionen nicht mehr erfüllen. Auch
Motorverkleidungen und Motorraumschutzwannen. Jede Dichtung, jeder Clip an
einem modernen Auto ist ein Spezialteil für das jeweilige Modell, das man
eines Tages für Reparatur oder Ersatz brauchen wird, wenn man nicht
unsachgemäß improvisieren will. Die Tür eines Smart etwa besteht ebenso wie
die des neuen BMW i8, des Audi TT und der meisten anderen Autos aus einem
Verbund gestanzter, geprägter, gezogener Aluminium-, Kunststoff- und
Stahlteile, die nur ersetzt, nicht aber repariert werden können.
Spezialteile in der Ausstattung
Schon jetzt gibt es Lichtsysteme, die als
Gasentladungs- oder Linsensysteme in Oberklasse-Autos verbaut wurden und nach 6
Jahren wegen Weiter- oder Neuentwicklung nicht mehr lieferbar sind. Das
Tagfahrlicht mit den schicken LED-Bändern ist für jedes Modell ein
Spezialteil, das nur als Ganzes getauscht werden kann. Bei vielen Lichtsystemen
ist der Lampentausch Werkstattsache. Desgleichen Innenraumkonsolen,
Klimaanlagen, Navigations- und Entertainment-Systeme und die
Komfort-Ausstattung, für deren Austausch zudem Spezialwerkzeug gebraucht wird.
In vielen Fällen gibt es nicht einmal Ersatz für alte Airbags, geschweige
denn für elektronisch angesteuerte Sicherheitssysteme. Schicke Innenleuchten,
gepresste und geprägte Verkleidungen, Holzapplikationen und
Isolations-materialien sind, wie jede Türdichtung und alle Gummis,
Spezialteile, die man braucht, wenn ein Fahrzeug originalgetreu bleiben soll.
Auch der klassische Kabelbaum ist heute ein Verbund mit digitalen Komponenten
und Lichtleittechnik, er muss vor unsachgemäßer Behandlung geschützt werden,
denn er ist heute, wie etwa beim Mercedes SLK, so in die Struktur integriert,
dass er nicht mehr gewechselt werden kann.
Elektronik ohne Gedächtnis
Skeptiker zum Oldtimer der Zukunft erwähnen
meist zuerst die befürchteten Probleme mit der Elektronik. Tatsächlich zeigt
sich, dass elektronische Lösungen für ältere Fahrzeuge immer dann verfügbar
sein werden, wenn das Fahrzeug attraktiv und mit gewinnversprechenden
Stückzahlen verbreitet ist. Umgekehrt ist dies das Todesurteil für das
Alltagsauto ohne Sammlerwert, weil nicht nur die individuellen
Elektronikbausteine nicht mehr verfügbar sind, sondern auch in den meisten
Fällen die sog. Quellcodes nirgendwo hinterlegt werden, das heißt eine
Reparatur elektronischer Komponenten nahezu unmöglich ist. Wer seinen
Klassiker mit in die Zukunft nehmen will, sollte sich folglich beizeiten um
Ersatz-Steuerelektronik und Komponenten wie Schließanlage und Bordmanagement
(Klima, Entertainment etc.) zur Seite legen. In wie weit ABS, ASR, ISP,
Spurhalte- und Bremsassistent oder Leuchtweitenregelung und
Individualisierungssoftware zukünftig verfügbar sein werden, hängt auch von
der Marktbedeutung des jeweiligen Fahrzeuges ab.
Zusammenfassend hat alles Zukunft, was
mehrheitlich handwerklich gewartet, repariert oder ersetzt werden kann und
Fahrzeuge, für die es geeignete Teile gibt, wenn das Basisfahrzeug am Besten
seit Erstzulassung konserviert und trocken untergestellt wurde. Allein diese
Voraussetzungen werden von den meisten im Alltag genutzten Fahrzeugen nicht
erfüllt. Deshalb haben die Eigner der Neuwagen heute eine große
Verantwortung, denn ein Aston Martin DB 9 von 2015 und ein VW Scirocco des
gleichen Jahres treten mit den gleichen Chancen an – ein pflegender Liebhaber
muss ab sofort dafür sorgen, dass diese Autos sich im Jahr 2045 noch bewegen
können.
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97. Verband
der Automobilindustrie
06.11.2015
Auswertung der Oldtimer-Daten nach Markenzugehörigkeit - "tote"
Marken
Aktuelle Marken dominieren den
Bestand an historischen PKW
Berlin, 06. November 2015 Eine
Auswertung des Bestands von zugelassenen Kraftfahrzeugen zeigt auf, dass 83,6
Prozent aller PKW mit H-Kennzeichen aktuellen Marken zuzurechnen ist. Wie der
Verband der Automobilindustrie (VDA) mitteilt, reprŠsentieren demzufolge
lediglich 51.011 Fahrzeuge die vielen nicht mehr existenten Marken der fast
130jährigen Automobilgeschichte.
Basis für diese Auswertung sind die Zulassungszahlen des
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum 01.01.2015. Von den insgesamt 310.694 PKW mit
H-Kennzeichen gehšren 259.683 Fahrzeuge zu 41 aktuellen Marken. Die 183.810
Oldtimer aus Deutschland machen einen Anteil von über 70 Prozent aus,
allerdings verbergen sich dahinter lediglich sieben Marken. Die am meisten
vorhandenen Fahrzeuge sogenannter "toter" Marken kommen aus England,
darunter am beliebtesten die Oldtimer von Triumph (6.533) und MG (4.509).
Die Ermittlung vergleichbarer Zahlen vom 01.01.2010 kam auf
einen Anteil der Fahrzeuge "toter" Marken von 22,4 Prozent und lag
damit deutlich höher als 2015 (16,4 %). Es ist zu befürchten, dass bei einer
Fortsetzung dieses Trends viele Zeugnisse der Automobilgeschichte
verlorengehen. Alleine die Datenbank des GTÜ Oldtimer-Archivs ( www.gtue-oldtimerservice.de)
gibt 1.797 Automobilmarken an, davon 404 deutsche PKW-Marken.
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96. FIVA
Info UPDATE May 2015
05.06.2015
Möglichkeiten für den Dialog
MEP für Verbot von Dieselfahrzeugen in städtischen Gebieten bis 2020
Karima Delii MEP (Grüne, F) ist für den Bericht des Europäischen
Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments 2013 - für die Mitteilung der
Europäischen Kommission über die Mobilität in der Stadt - verantwortlich. In
ihrem Bericht wird die Europaabgeordnete sagen, dass die Kommission eine
"Verkehrs- und Klimaplan", entworfen soll, um sicherzustellen, dass
die EU ihre Treibhausgase Verpflichtungen erfüllen. Um dies zu tun, will die
MEP Ziele setzen, um weg von mit fossilen Brennstoffen in die urbane Mobilität
zu kommen und wird entsprechend empfehlen,
dass die Mitgliedstaaten den Einsatz von Dieselfahrzeugen in städtischen
Gebieten bis 2020 verbieten sollen und dass sie nach und nach die Nutzung von
Fahrzeugen mit Ottomotor in städtischen Gebieten bis 2030 zu reduzieren haben
und im Hinblick auf eine Verbannung aus Städten ganz bis 2050. Parallel dazu
wird sie die Behörden der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Plänen und
Zielen bei der Elektromobilität auffordern, um die Anteile in städtischen
Gebieten bis 2025 zu verdoppeln.
FIVA Aktion: FIVA werden Kommentar an den Ausschuss übermitteln, die durch
Druck an die Notwendigkeit erinnern und Wert legen auf die Vergangenheit, wenn
man in der Zukunft den Stadtverkehr
nicht sterben lassen will.
Zulassung von Fahrzeugen - kein Fortschritt
Es hat keine interinstitutionelle Arbeit an der vorgeschlagenen Vehicle
Registration Verordnung des Rates gegeben. Sie arbeiten immer noch intern am
Text und so sind sie nicht bereit, Verhandlungen mit dem Parlament zu beginnen.
Es ist nicht klar im Moment, wann dieser Dialog zwischen den beiden in der Lage
ist, zu beginnen.
INFORMATION
Neuer Diesel-Pkw Verschmutzungstest vereinbart
Mitgliedstaaten haben vereinbart neue Regeln für eine Beurteilung der realen
NOx-Emissionen von Diesel-Pkw anzuwenden. Die Hersteller werden mit wesentlich
strengeren Normen belastet, da die Angaben realen Fahrbedingungen nicht
replizieren. Die Lobbygruppe Verkehr und Umwelt hat behauptet, die Forschung
zeigt, dass die Fahrzeuge bis zu sieben Mal mehr NOx auf der Straße emittieren
als in den bestehenden Labortests.
The FIVA Legislation Commission members are: Tiddo Bresters (Chaimian),
Claude Delagneau, Wolfgang Eckel, Peter Edqvist, Carla Fiocchi, Lars Genild,
Adalberto Gueli, Peeter Henning, Johann König, Stanislav Minarik, Roh Owen,
Christos Petridis and Andrew Turner of EPPA works with the Committee.
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95. Betriebsanleitungen
für
Oldtimer
24.05.2015
Eingesandt von Sven Linnemann
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94. Protokoll
der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 02.03.2015
01.04.2015
Am 02.03. fand sich der Parlamentskreis
Automobiles Kulturgut zur Auftaktsitzung des Jahres 2015 im Deutschen
Bundestag zu Berlin ein.
Das Protokoll des Sitzung, vom Mitarbeiter Carsten Müllers (MdB CDU),
Herrn Ronny Richter, verfaßt, lesen Sie nachfolgend im Wortlaut:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Carsten Müller und Martin Halder begrüßen die Gäste, insbesondere den
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Norbert Barthle, MdB sowie den Präsidenten der Fédération
Internationale des Véhicules Anciens (FIVA), Patrick Rollet.
Staatssekretär Norbert Barthle dankt für die Einladung. Obwohl er selbst
kein historisches Fahrzeug besitzt, ist er der Automobilität und
historischen Fahrzeugen lange und tief verbunden. Mobilität ist und
bleibt ein zentrales Element unserer Gesellschaft und entsprechend sieht
er auf Bundesebene eine notwendige Trendwende hin zu Erhalt und Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur. Der Staatssekretär freut sich auf die
Zusammenarbeit mit dem Parlamentskreis und ist bei Fragen sowie Anregungen
stets ansprechbar.
TOP 2 Bericht aus der FIVA
Patrick Rollet begrüßt alle Anwesenden und freut sich an der Sitzung
teilnehmen zu können. Er unterstreicht die Bedeutung aller historischen
Fahrzeuge - Pkws, Motorräder und Nutzfahrzeuge – und stellt die Ziele
und Arbeit der FIVA vor. Er freut sich auf einen intensiven Austausch mit
dem Parlamentskreis, um die gemeinsamen Interessen bestmöglich zu
vertreten.
TOP 3 Berichte aus den Arbeitsgruppen
3.1. AG UNESCO
Carsten Müller berichtet, dass die in der Sitzung am 6. Oktober 2014
angeregte Arbeitsgruppe zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO ihre
Arbeit aufgenommen und mehrfach getagt hat. Nachdem die Chancen zur
Erlangung des Status als immaterielles UNESCO-Kulturerbe als sehr gut
betrachtet werden, wurde die „IAK Initiative Automobiles Kulturgut e.
V.“ gegründet. Es wird das Ziel der Vereinstätigkeit hervorgehoben und
betont, dass in erster Linie keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke
verfolgt und die Organe ehrenamtlich tätig sein werden. Die Vereinsgründung
war auch deshalb erforderlich, um für das anstehende Antragsverfahren bei
der UNESCO eine Rechtsperson vorweisen zu können. Aufgrund der Frist zur
Antragseinreichung noch in 2015 wurde die „IAK Initiative Automobiles
Kulturgut e. V.“ schnellstmöglich gegründet. In den kommenden Monaten
gilt es nun, den Antrag für die UNESCO zu erarbeiten, Unterstützer zu
gewinnen und das Anliegen publik zu machen. Der Vorteil einer möglichen
UNESCO-Auszeichnung liegt in der Stärkung des automobilen Kulturguts im
öffentlichen Bewusstsein, dem Ausbau der Oldtimerbewegung sowie als
Schutzmaßnahme in der technischen Zeitenwende.
Martin Halder ergänzt, dass er den Verein und die Ziele bereits auf einer
Tagung des VDA vorstellen konnte und positives Feedback erfahren hat.
Diesen Eindruck bestätigte Stefan Röhrig. Er berichtete von zunächst
vorhandener Skepsis gegenüber der Idee, die aufgrund der Vereins- und
Zielpräsentation beseitigt werden konnte.
3.2. AG Zukunft des H-Kennzeichens
Stefan Röhrig berichtet über die Arbeit der Arbeitsgruppe zur Zukunft
des H-Kennzeichens. In den Sitzungen wurden pro und contras des
Oldtimerkennzeichens umfänglich diskutiert. Im Ergebnis wurde die
Forderung zur langfristigen Sicherung des H-Kennzeichens formuliert. Das
Kennzeichen soll weiterhin möglichst viele Interessenten für historische
Fahrzeuge einen Anreiz bieten. Die Mitglieder des Parlamentskreises
diskutierten anschließend die Frage, ob zukünftig mit dem H-Kennzeichen
eine Verlängerung des Intervalls für die vorgeschriebene
Hauptuntersuchung einhergehen sollte. Zahlreiche Wortmeldungen sprachen
sich gegen Änderungen an bestehenden Regelungen zum Oldtimerkennzeichen
aus. Bei einem Änderungsverfahren könnten verschiedenste
Begehrlichkeiten von unterschiedlichsten Akteuren auftreten, z.B. von
Seiten des Bundesfinanzministeriums, die eher nicht im Interesse der
Oldtimerszene sind. Angeregt wurde eine Anpassung des
Untersuchungsintervalls für historischer Nutzfahrzeuge, eine Ausweitung
auf zwei Jahre. Peter Steckel wird entsprechende Daten senden oder in der
nächsten Sitzung des Parlamentskreises im Herbst 2015 präsentieren.
Zusammenfassend wurde die Bedeutung des H-Kennzeichens für historische
Fahrzeuge hervorgehoben, denn sie bieten auch einen gewissen
institutionellen Schutz. In Zeiten des grundlegenden Wandels der Mobilität,
in denen beispielsweise der innerstädtische Individualverkehr mittels
Kraftfahrzeug immer stärker in Frage gestellt wird oder autonomes Fahren
in den Fokus rückt, drohen historischen Fahrzeugen möglicherweise neue
Einschränkungen.
3.3. AG Youngtimer
Johann König berichtet über die Diskussionen und Entscheidungen in der
Arbeitsgruppe Youngtimer. Der Arbeitskreis empfiehlt, eine Änderung der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) anzustreben und Youngtimer über
07er-Kennzeichen zu betreiben. Einigkeit bestand darin, das Thema
Youngtimer grundsätzlich zu unterstützen und als Förderung des
Nachwuchses zu betrachten. Reinhard H. Sachse verwies auf die derzeitig
sehr häufige Verwendung von Saisonkennzeichen, um den Zeitraum bis zum
H-Kennzeichen zu überbrücken. Die Mitglieder diskutierten den Vorschlag
zur FZV-Änderung kontrovers. Mit einer Novellierung der Verordnung könnten
Änderungen einhergehen, die bestehende Bestimmungen der 07er-Kennzeichen
verschärfen. Chancen einer Änderung im Sinne der Youngtimer müssten auf
informeller Ebene eruiert werden, um unerwünschte Verschärfungen zu
verhindern. Johann König und die AG Youngtimer werden die Thematik auf
Grundlage der erfolgten Diskussion noch einmal bewerten und in der nächsten
Sitzung berichten.
TOP 4 Autozug Angebot der Deutschen Bahn AG
Alexander Kaczmarek berichtet über die Planungen und Neuausrichtung der
Deutschen Bahn AG zum angebotenen Autozug. Das klassische Autozugsangebot
der Deutschen Bahn wird ab 2017 eingestellt. Grund dafür ist das seit
Jahren rückläufige Geschäft. Zudem hätte für den Fortbestand des
Nischenprodukts neue Fahrtechnik angeschafft werden müssen. Das
Unternehmen testet als gewisse Kompensation das Produkt „Auto und
Zug“, zunächst als Pilot von Berlin und Düsseldorf. Die aufgegebenen
Fahrzeuge werden mit DB Schenker via Straße transportiert und die Kunden
können mit jedem beliebigen Zug ans Ziel reisen. Das Preiskonzept sieht
eine Größenordnung vergleichbar zum früheren Autozugsangebot vor. Erste
Resonanz war durchaus positiv, doch ob das Produkt eine langfristige
Zukunft hat, ist derzeit nicht sicher. Relevant für die Besitzer
historischer Fahrzeuge ist der Ladevorgang und dieser kann begleitet
werden. Zudem ist DB Schenker ein versierter Logistiker mit vielen
Erfahrungen beim Transport hochwertiger Waren. Alexander Kaczmarek
sicherte zu, den Parlamentskreis über Entwicklungen und Planungen in
diesen Bereich jederzeit zu informieren.
TOP 5 Vorstellung PS.SPEICHER
Karl-Heinz Rehkopf stellte in Anwesenheit seiner Ehefrau das
eindrucksvolle Konzept des PS.SPEICHER in Einbeck vor. Karl-Heinz Rehkopf
schildert sehr anschaulich seinen engagierten Einsatz für historische
Fahrzeuge sowie seine persönliche Motivation für den Aufbau und die
weitergehende Unterstützung des PS.SPEICHER, der stetig ausgebaut und
erweitert wird – demnächst um ein Hotel. In diesem einzigartigen
Erlebnis- und Ausstellungspark können Oldtimer- und Technikfans, Familien
oder Schulklassen einen Teil der Sammlung historischer Fahrzeuge von
Familie Rehkopf erleben, die im Ambiente ihrer Zeit präsentiert werden.
Karl-Heinz Rehkopf lud jeden Interessierten zu einem Besuch ein. Weiterführende
Informationen und alle relevanten Daten sind auf www.ps-speicher.de
zu finden.
TOP 6 Themen aus früheren Sitzungen
Im Nachgang zur letzten Sitzung unterrichtet Carsten Müller die
Mitglieder, dass Emil Bölling leider verstorben ist. Für den Erhalt
seiner einzigartigen Sammlung historischer Nutzfahrzeuge werden weiterhin
Gespräche geführt.
Zum Stand der REACH-Verhandlungen berichtet Carsten Müller von einem
Gespräch mit dem zuständigen Unterabteilungsleiter des
Bundesumweltministeriums. Dieser führte aus, dass die Bundesregierung bei
den Diskussionen und Verhandlungen auf europäischer Ebene sich im Sinne
der kleinen und mittleren Unternehmen vor allem aus dem Bereich der
Galvanik für „vernünftige Zulassungsverfahren“ von Chemikalien sowie
die Beibehaltung des gegenwärtigen Anwendungsbereiches in diesem Kontext
einsetzt. Die schriftliche Ausarbeitung des Bundesministeriums zu diesem
Thema steht aus und wird entsprechend an den Parlamentskreis nachgereicht.
Stefan Röhrig berichtet von einem laufenden Anhörungsverfahren der
EU-Kommission zum Thema REACH bei dem jeder noch bis zum 30. April 2015
eine Stellungnahme abgeben kann. Er regt an, intensiven Gebrauch von
dieser Möglichkeit zu machen.
Christian Theis (BMVI) berichtet zum Thema Zweiten Verordnung zur Änderung
der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften, dass das Verfahren abgeschlossen und die Verordnung in Kraft
ist. Die stark kritisierte Passage zur eingeschränkten Nutzung der
Kurzzeitkennzeichen wurde seitens des Bundesrates eingefügt und unverändert
angenommen.
Bei der Infrastrukturabgabe sind die 07er-Kennzeichen ausgenommen. Nutzer
von H-Kennzeichen zahlen 130 Euro Straßennutzungsgebühr. Dieser Betrag
wird jedoch bei der fälligen Kfz-Steuer gegengerechnet, so dass keine
Mehrkosten entstehen. Grundsätzlich gilt die Maßgabe, dass niemand durch
die Einführung der Mautgebühren belastet wird, d.h. mehr bezahlt als vor
Einführung der Maut.
Das Bundesverkehrsministerium vertritt zum Thema Sonntagsfahrverbot für
Nutzfahrzeuge die Auffassung, dass dieses ausschließlich für gewerblich
genutzte Kraftfahrzeuge gilt. Auch auf Nachfrage bekräftigt Christian
Theis die ihm aus seinem Haus mitgeteilte Position, wonach historische
Nutzfahrzeuge grundsätzlich vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind.
Carsten Müller wird ein erneutes Anschreiben an das
Bundesverkehrsministerium richten und die Antwort den Mitgliedern des
Parlamentskreises umgehend zur Verfügung stellen.
TOP 7 Verschiedenes
Martin Halder berichtet von dem bevorstehenden Sendestart des „Radio
Oldtimer“. Es richtet sich an die Liebhaber von Young- und Oldtimern.
Weitere Infos unter: www.radio-oldtimer.de.
Wir sehen uns in Stuttgart auf der
Retro-Classics!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de
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94. Steuerhinterziehung
mit dem Oldtimer innerhalb Europas
18.03.2015
Im Rahmen des Schengener Abkommens sind
in Europa viele Grenzkontrollen abgeschafft. Ausgenommen davon ist die Schweiz,
ein Land, das nicht der Europäischen Union EU angehört und damit innerhalb
Europas für die EU ein Drittland (Nicht-EU) ist. Dies musste ein Liebhaber
eines Autos erfahren, der seinen Oldtimer in der EU restaurieren lassen wollte.
Innerhalb der EU kann man sein Fahrzeug
bedenkenlos in einem anderen Mitgliedsstaat zu einer Werkstatt zum Restaurieren
bringen. Ein Fahrzeug, das zum Beispiel in der Schweiz zugelassen ist, muss
dagegen an der EU-Außengrenze beim Einreisen bzw. Ausreisen beim Zoll
angemeldet werden. Der Zoll bietet hier ein vereinfachtes Verfahren an, und
zwar die «aktive Veredelung», bei dem keine Abgaben gezahlt werden müssen.
Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass das Fahrzeug nach der Reparatur
wieder aus einem zur EU gehörenden Land in ein sogenanntes Drittland ausgeführt
wird. Unterbleibt eine solche Anmeldung des Fahrzeugs und das Fahrzeug wird vom
Zoll kontrolliert, sind 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Außerdem macht sich der Einführer der Steuerhinterziehung schuldig.
Historischer
Mack Sattelschlepper
Keine Zollpapiere vorhanden
Im vorliegenden Fall hatte das Hauptzollamt
Rosenheim auf der Autobahn ein Fahrzeuggespann kontrolliert. Auf dem Anhänger
war ein Oldtimer verzurrt, dessen Karosserie in Ungarn (EU-Mitglied) instand
gesetzt wurde und der zu einer anderen Werkstatt nach Baden-Württemberg
gebracht werden sollte. Weil der Spediteur für den Oldtimer keine gültigen
Zollpapiere vorweisen konnte, war für das Fahrzeug unter dem Gesichtspunkt der
Zollvorschriften durch “vorschriftswidriges Verbringen” in die EU aus der
Schweiz bereits an der schweizerisch-deutschen Grenze die Zollschuld
entstanden.
Oldtimer genießen Sonderstatus
Speziell für Oldtimer gibt es einen besonderen
Abgabensatz. Es wird «kein Zoll» fällig und der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt
7 Prozent. Somit waren vom Spediteur vor Ort statt 3.400 Euro lediglich 770
Euro an Zoll-Abgaben zu zahlen.
Da der Fahrer des Transports nicht sofort zahlen
konnte, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Außerdem wurde gegen den
Fahrzeugbesitzer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
Fazit: Wenn also Jemand ein Fahrzeug von Italien
über Österreich nach Deutschland überführt, also den Transit Schweiz
umgeht, trifft alles nicht mehr zu. Und dann kann er auch Überholungen in
Polen, Tschechien oder Ungarn problemlos (zollfrei) ausführen lassen.
Entnommen aus Oldtimer-Veranstaltungen -
Klassiker- und Motormagazin
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93. Die
Gründung des Vereins IAK e.V.
04.03.2015
Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. wurde
gegründet, um historische motorisierte Fortbewegungsmittel als
Kulturgut anerkennen zu lassen. Jetzt scheint dieses Ziel durch die Gründung
des IAK e.V. (Initiative Automobiles Kulturgut e.V.), deren Gründungsmitglied
die Initiative Kulturgut Mobilität, vertreten durch den Ersten
Vorsitzenden ist, ein gutes Stück nähergekommen zu sein.
Lesen Sie nachfolgend die erste Pressemitteilung des Vereins im
Wortlaut:
- Das Automobile
Kulturgut ist eine der weltweit bedeutsamsten Entwicklungen der
vergangenen 120 Jahre.
- Gründung des Vereins
IAK Initiative Automobiles Kulturgut e.V. hervorgegangen aus dem
Parlamentskreis Automobiles Kulturgut des Deutschen Bundestages
- IAK e.V. bereitet
Antrag für das Automobile Kulturgut als immaterielles
UNESCO-Kulturerbe vor
In Deutschland wird das
Automobile Kulturgut u.a. vom fraktionsübergreifenden und vom
Bundestagspräsidenten offiziell anerkannten Parlamentskreis
Automobiles Kulturgut des Deutschen Bundestages (PAK) betreut. Er
besteht aus Abgeordneten, interdisziplinär sowie international
agierenden Institutionen, Funktionsträgern, Pressevertretern, führenden
Vereinen, Verbänden, Messevertretern und Museen, Oldtimerhändlern,
Restaurierungsbetrieben, Prüforganisationen,
Dienstleistungsunternehmen und für die Initiative bedeutenden
Meinungsbildnern und Enthusiasten. Aus ihm ist die IAK Initiative
Automobiles Kulturgut e.V. hervorgegangen.
Die IAK e.V. fördert die Ermittlung und Vermittlung des
gesamtgesellschaftlichen Wertes des Automobilen Kulturguts. Ziel ist
es, mit dem transnationalen zweistufigen Antragsverfahren für das
Automobile Kulturgut die Auszeichnung als immaterielles
UNESCO-Weltkulturerbe zu erlangen, das Engagement für das Automobile
Kulturgut im öffentlichen Bewusstsein zu stärken, die Bewegung zum
Erhalt der historischen Fahrzeuge auszubauen sowie Schutz- und
Weiterentwicklungsmaßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Kulturgutes
zu ergreifen.
Anlass
Die weltweite Automobilentwicklung steht durch technische und
gesellschaftliche Entwicklungen (Elektromobilität – autonomes
Fahren – Car Sharing – abnehmender Status in der Gesellschaft) an
einer Zeitenwende. Nach über 120 Jahren wird der Verbrennungsmotor
mehr und mehr von alternativen Antriebssystemen (Elektro-, Hybrid- und
Brennstoffzellenantriebe) und das selbstbestimmte zugunsten des
computergesteuerten autonomen Fahrens ergänzt.
Das Kraftfahrzeug als Symbol individueller Mobilität des 20.
Jahrhunderts in Europa, Asien und in den USA prägte den Städtebau,
das Freizeitverhalten, die Ikonographie der Werbung, industrielle
Entwicklungen und das ästhetische Empfinden der Menschen sowie das
Nachdenken über Katastrophen. Es stand als Universalmetapher für
alles Gute und Böse. Das Kraftfahrzeug wird als Statussymbol in der
Gesellschaft zukünftig einen neuen Stellenwert erhalten.
Relevanz
Das Automobile Kulturgut und seine Entwicklungsgeschichte sind von
gesamtgesellschaftlicher Relevanz (siehe unten „Automobiles
Kulturgut: Objekt – Gesellschaft – (gelebte) Tradition“). Die
mit dem Automobilen Kulturgut einhergehende Tradition wird u.a. im
Rahmen der Bewegung zum Erhalt der historischen Fahrzeuge
weitergelebt. Die Teilhabe an dieser Bewegung in Deutschland ist unabhängig
vom Besitz eines historischen Fahrzeuges:
- Sie findet in mehr als
4.000 öffentlichen Veranstaltungen jährlich statt.
- 56 Prozent der
Oldtimer- und 65 Prozent der Youngtimer-Enthusiasten (Besitzer und
Fans) sind in großen Automobilclubs bzw. Markenclubs vereinigt.
- 57 Prozent der
Oldtimerclubs sind Veranstalter oder Teilnehmer an grenzüberschreitenden,
mehrtägigen Veranstaltungen.
Die Bewegung dient somit
auch dem Tourismus und der Arbeitsplatzsteigerung. 44 Prozent der
Clubs engagieren sich für wohltätige Organisationen.
Es gibt einen Bestand von 420.000 registrierten historischen
Fahrzeugen (älter als 30 Jahre) in Deutschland. Der Bestand verteilt
sich auf das gesamte Bundesgebiet mit Schwerpunkten in den Großstädten
(München, Berlin, Hamburg, Köln). Insgesamt gibt es 1.500 Betriebe
und 21.000 Arbeitsplätze im Bereich klassische Fahrzeuge. Sowohl
national als auch international herrscht ein Nachwuchs- und Fachkräftemangel.
Historische Fahrzeuge:
- sind Sympathieträger,
weil 53 Prozent der Deutschen Oldtimer gern auf der Straße sehen
und diese markenübergreifend sympathisch wirken. Unabhängig vom
Besitz ist eine uneingeschränkte Teilhabe möglich.
- haben einen großen öffentlichen
Rückhalt in der Gesellschaft, weil jeder dritte Deutsche sich
für Oldtimer interessiert
- werden von über 50
Prozent der Deutschen als technisches Kulturgut
wahrgenommen
- sind kein negativer
Umweltfaktor, weil ihre durchschnittliche Fahrleistung
insgesamt nur 0,2 Prozent der Gesamtleistung aller deutschen PKWs
ausmacht und weil sie ein Beispiel für nachhaltige Nutzung und
Ressourcenschonung sind.
Das Automobile Kulturgut ist
eine der weltweit bedeutsamsten Entwicklungen der vergangenen 120
Jahre.
Die Mitglieder des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im
Deutschen Bundestag erteilten einen Prüfauftrag für das Automobile
Kulturgut als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe. Dafür wurde nach
mehreren intensiven Sitzungen und umfänglicher Bewertung der
Arbeitsgruppenmitglieder sowie verschiedener Experten zu den Statuten
der UNESCO der Verein IAK Initiative Automobiles Kulturgut e.V.
gegründet. Präsident des Vereins ist Carsten Müller, MdB, Vizepräsidenten
sind Herr Martin Halder, Meilenwerk AG, und Bernhard Kaluza, Präsidium
Allgemeiner Schnauferl-Club (ASC). Weitere Gründungsmitglieder sind
Wolfgang Blaube, Klaus Müller, Franz Graf zu Ortenburg, Mario De
Rosa, Dagmar Ziegler. Die IAK Initiative Automobiles Kulturgut e.V.
agiert unter starker Beteiligung des Allgemeinen Deutschen
Automobil-Clubs e.V. (ADAC) und des Automobilclubs von Deutschland
(AVD). Die IAK e.V. erfüllt mit ihrer Satzung die Statuten der
UNESCO. Dieses erfolgt durch die Vermittlung der kulturellen,
technischen und gesellschaftlichen Werte der automobilen Tradition,
ihrer Pflege und Weiterentwicklung während und auch nach der
Antragserstellung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
gemeinnützige Ziele. Seine Organe wirken ehrenamtlich.
Vom 26.-29.03.2015 findet in Stuttgart die
Retro-Classics statt, auf welcher die Initiative Kulturgut Mobilität
e.V. wieder auf der Empore in Halle 1 vertreten ist. Wir freuen uns
auf Ihren Besuch und Ihre Fragen rund um unsere politische Arbeit für
Sie.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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Initiative Kulturgut Mobilität
e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413
E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Internet: www.kulturgut-mobilitaet.de |
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92. Personelle
Veränderungen in der FIVA
02.01.2015
Ein Bericht von unserem Mitglied Rainer
Hindrischedt:

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91. FIVA Technical
code 2015 für historische
Fahrzeuge
02.01.2015
Unser Mitglied Rainer
Hindrischedt - selbst Mitglied in der Technischen Commission der FIVA - teilte
mir folgendes mit:
Im November 2014 fand
die Generalversammlung der FIVA statt, an der ich allerdings nicht teilnahm.
Dort wurde eine Überarbeitung
des Technischen Codes beschlossen, an deren Entstehung ich ebenfalls mitwirken
konnte.
Wichtigste Änderung
gegenüber früher ist der Wegfall der Kategorien in der FIVA-ID Card. Es
wurde in der Vergangenheit immer schwieriger, einige Fahrzeuge richtig
einzuordnen, was zu längeren Diskussionen führen konnte. Außerdem
wurde in die Klassifizierung eine Wertigkeit hineininterpretiert, die so nie
gewollt war.
Künftig wird also
diese Klassifizierung entfallen. Es gibt nur ein "Historisches
Fahrzeug" oder ein "Nicht-Historisches Fahrzeug".
Allerdings wird bei
der Erstellung eines Passes für ein Historisches Fahrzeug, und nur solche
erhalten die FIVA-ID Card für Historische Fahrzeuge, mehr Wert auf eine detaillierte
Beschreibung des Fahrzeuges, möglicher Modifizierungen, Vorbesitzer und
sonstige bedeutungsvolle Begebenheiten im Leben des Fahrzeuges gelegt werden.
Natürlich nur, so weit bekannt und belegt ist.
Die zweite, wohl
wichtigere Änderung ist, dass künftig jedes Fahrzeug eine FIVA-eigene
Identifizierungsnummer erhält, die lebenslang beim Fahrzeug verbleibt. So kann
der Weg eines Fahrzeuges besser verfolgt werden. Dies sollte auch im Fall eines
Diebstahls nützlich sein.
Es wäre schön, wenn
auch viele AERO-Fahrzeuge eine solche FIVA-ID Card haben würden und sie damit
in der weltweiten FIVA-Datei erfasst wären.
Beste Grüße
Rainer Hindrischedt
Neuerungen
zur FIVA-ID-Card etwas ausführlicher in deutscher Sprache: hier
klicken!
Siehe hier die englische Ausführungen der FIVA Technical Commission zur FIVA
Identity Card
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90. Deutscher Oldtimer
Index des VDA
02.01.2015
Oldtimer
verzeichnen 2014 leichten Wertzuwachs
Berlin,
1. Januar 2015. Der
durchschnittliche Wert von historischen Kraftfahrzeugen ist im vergangenen Jahr
erneut gestiegen, allerdings mit etwas geringerer Geschwindigkeit. Der Deutsche
Oldtimer Index, den der Verband der Automobilindustrie (VDA) herausgibt, legte
2014 um 4,5 Prozent zu. Damit stieg der Index 2014 von 2.186 auf 2.285 Punkte.
2013 hatte er noch ein Plus von über 8 Prozent erreicht. Damit bestätigt
sich ein Muster der vergangenen Jahre: Nach Phasen mit stärkerem
Wertzuwachs folgen in der Regel Phasen mit einem geringeren Anstieg.
Langfristig zeigt der Deutsche Oldtimer Index eine klar positive Tendenz nach
oben.
Platz
eins in der Rangliste der Fahrzeuge mit dem höchsten Wertzuwachs gegenüber
dem Vorjahr hat die Sportwagen-Legende Mercedes-Benz 300 SL (Flügeltürer)
erobert (Vorjahr: Platz zwei). Dahinter folgt ein bekannter US-Amerikaner: Der
Chevrolet Camaro der Baujahre 1978 bis 1981 war bereits 2012 Zweitbester im
Wertzuwachs. Den dritten Rang belegt das Mercedes-Benz 500 SEC Coup� (W
126), das von 1985 bis 1991 gebaut wurde. Dahinter folgt der Volvo PV 544
(Baujahre 1961-1965). Zwei Opel-Modelle belegen die Plätze fünf und sechs:
Der Opel Commodore, eine Limousine der oberen Mittelklasse (1969-1971) mit
Reihensechszylinder, und dahinter der etwas schwächer motorisierte Opel Rekord
C 1700 (1968-1971). Der Opel Ascona B (1975-1981) schafft es auf Platz zehn.
Damit sind historische Opel-Modelle 2014 in den Top Ten am stärksten
vertreten.
Der
Mercedes-Benz 300 SL (Flügeltürer) legt nicht nur im Vorjahresvergleich am stärksten
zu: Der Wagen führt auch die Rangliste der Fahrzeuge mit dem stärksten
Wertzuwachs seit Beginn der Index-Berechnung 1999 an. Platz zwei teilen sich
automobile Legenden aus dem Volumensegment: die „Ente“ (Citroen 2CV 6) und
der VW „Bulli“ (VW Bus Typ 2 T2). Beide Fahrzeuge haben ihre hohen Wertzuwächse
in den vergangenen 15 Jahren auch einem relativ geringen Ausgangsniveau zu
verdanken. Es folgen weitere Modelle aus dem Segment der Alltagsfahrzeuge der
1970er Jahre: der Ford Escort 1100 S (1968-1970) und dahinter der Renault R4
(1972-1974).
Im
Oldtimer-Markt lassen sich verstärkt zwei voneinander zunehmend unabhängige
Segmente beobachten. Einerseits wurden auf öffentlichen Auktionen für selten
gebaute Fahrzeuge, Einzelstücke oder Rennwagen, nicht selten mit berühmten
Vorbesitzern, im vergangenen Jahr Rekordpreise erzielt. Dieser Bereich ist
für den gesamten Oldtimermarkt jedoch wenig repräsentativ, denn hier
wird häufig unter dem Gesichtspunkt der Geldanlage in Sachwerten gekauft. Auf
der anderen Seite stehen die echten Oldtimer-Enthusiasten, die sich unabhängig
vom Seltenheitswert oder Wertsteigerungspotenzial f�r ihre Fahrzeuge
begeistern. Sie geben im Durchschnitt f�r ein historisches Fahrzeug
deutlich weniger als 20.000 Euro aus. Der Wertzuwachs dieser Fahrzeuge
kompensiert in der Regel nicht die stetig anfallenden Wartungs- und
Unterhaltskosten. Solche Fahrzeuge bilden auch den Kern des Deutschen Oldtimer
Index: Hier werden keine Einzelstücke aufgenommen, sondern nur Fahrzeuge, von
denen eine gewisse Stückzahl gebaut und auch heute noch gehandelt wird. Die
Basis des Index bilden Daten des Bochumer Bewertungsspezialisten
classic-analytics. Für die Ermittlung des Index werden 88 Fahrzeuge
ausgewählt, die aufgrund ihrer Spezifikationen, ihres Herstellerlandes sowie
ihrer Häufigkeit den deutschen Oldtimer-Markt repräsentativ abbilden.
Die aktuellen Zulassungszahlen werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Grafiken
zum Deutschen Oldtimer Index finden Sie im Anhang.
Mit
freundlichen Grüßen/With kind regards
Stefan
Röhrig
Verband
der Automobilindustrie e. V. (VDA)/German Association of the Automotive
Industry
Leiter
Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles
Behrenstr.
35,
10117 Berlin
Germany
Tel.
+49 (30) 897842-380
Fax
+49 (30) 897842-606
Mob.+49
(0) 172 1019 371
Mail
roehrig@vda.de
URL
http://www.vda.de


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